Teilgrundstück "verloren"

4. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 57x hilfreich)
Teilgrundstück "verloren"

Vor 25 Jahren haben wir gebaut. Damals stellten wir fest, dass der Nachbar seinen Zaun z.T. auf unserem Grundstück errichtet hat. Wir kamen überein, dass er den Zaun nicht zurückbauen muss, weil dieses mit erheblichen Kosten verbunden wäre ( Versetzen einer Alarmanlage, etc.) Nun kommt der Nachbar "in die Jahre" und hat sein Grundstück neu vermessen lassen, wahrscheinlich für einen möglichen Verkauf. Ich habe den Nachbarn angesprochen und dieser teilt mir mit, er habe jetzt den Grundstücksteil ersessen, soll heißen, ich hätte außer dem Eigentumsrecht keine weiteren Rechte mehr. Wir wollten aber, wenn er dann verkauft, den Käufer bitten, die Grenzen einzuhalten. Geht das so, oder ist jetzt Handlungsbedarf?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schucki38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Also wir haben einen ähnlichen Fall mit unserem Nachbarn. Deswegen war ich beim Anwalt und der sagte mir, ersessen wäre das Grundstück erst nach 30 Jahren. Und nur dann ,wenn man es darauf abgesehen hat. Also nicht wenn es anders abgesprochen war, oder wenn der Nachbar es nicht gemerkt hat.
LG schucki

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
schucki38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat der RA so gesagt!
Gruß

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Bingoboss
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 62x hilfreich)

Natürlich bleibt das Grundstück im Eigentum.
Und Aussitzen gibt’s schon gar nicht. Wir hatten einen ähnlichen Fall mit einer Garage des Nachbarn. Das Grundstück gehört weiter uns, die Garage hat in unserem Fall nach 31 Jahren Bestandschutz.
Man hat Anspruch auf Überbaurente, die aber nicht sehr hoch ist.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Prüft vor allem die Vermessungsunterlagen im Katasteramt/Liegenschaftsamt. Nicht dass da auf einmal die Flurkarten verändert wurden.
Ich würde den Nachbar auffordern, seine Mauer bis zum ..x... zu entfernen.

Nicht jeder Anwalt kennt sich mit allen Rechtsgebieten gut aus, da diese ja sehr umfangreich sind.

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