Teilung Einfamilienhaus in 2 ETW

17. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
anatomie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilung Einfamilienhaus in 2 ETW

Moin, Moin!

Ich wohne mit meiner Katze in einer kleinen DG-Wohnung zur Zeit zur Miete und meine Vermieter im EG.

Die Tochter meiner Vermieter (ältere Menschen) hat mir nun eröffnet, dass sie sich mit einem Anwalt beraten hätte und gerne schnellstmöglich das Einfamilienhaus in 2 Eigentumswohnungen umändern möchte. Nun zu meinen Fragen.

-geht dies überhaupt so ohne weiteres?
-wenn ich die Wohnung nicht kaufen möchte, muss ich dann ausziehen (für mich als Single und evtl. für meinen Freund ist die Wohnung noch ausreichend, aber wenn wir einmal Kinder haben möchten reicht sie nicht mehr aus(50m2))
-wer muss die Kosten der Teilung (Notar, Umbauten, etc.) zahlen?
-was ist mit baulichen Mängeln (feuchte Wand, alte Haustür)? Kann ich den Eigentümer zwingen, die vor Verkauf zu beseitigen?, oder werden die Kosten geschätzt und vom Kaufpreis abgezogen?
-muss ich nach Kauf mich auch an Reparaturen am Haus beteiligen, wo die Mängel schon vorher bestanden haben?
-Zu meiner DG-Wohnung geht eine kleine Stiege hoch die direkt ohne Podest vor meiner Tür endet. Ist dies überhaupt so statthaft? Oder muss der Vermieter erst Umbauten vornehmen?
Gibt es ein Gestz, oder Vorgaben zu der Beschaffenheit von ETW, in dem ich selber nachlesen kann?

Für all Eure Antworten danke ich Euch schon einmal recht herzlichst an dieser Stelle.

Mit besten Grüßen...

Verbaut?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

Die Teilung in 2 ETW ist Angelegenheit des Vermieters, hat mit Dir als Mieterin überhaupt nichts zu tun, auch nicht die Kosten davon.

Der Zweck der Teilung könnte die Verkaufsabsicht sein, Du wird als Erste zum Kauf angeboten, aber Du bist nicht gezwungen die Wohnung zu kaufen.

Wenn Du dennoch kaufen willst, so ist über den
Zustand des Kaufobjekts eine Verhandlungsache.

Wenn anderer Käufer kauft, so kann er Eigenbedarf geltend machen, dann muß Du andere Wohnung suchen.

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Entschuldige, aber mir ist gerade nicht so klar, was Dich das überhaupt angeht. Die Eigentümer wollen eine ETW abschliessen und die Teilungserklärung entsprechend notariell ändern lassen. Da hast Du als Mieter keinen Einfluss, da Dir die Hütte ohnehin nicht gehört.

- Ja, das geht, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Wenn die DG eine abgeschlossene Einheit bildet, dann kann der Eigentümer diese als abgeschlossen beglaubigen lassen. Die Wohnungen müssten dann dementsprechend separate Zähler, etc. nachweisen.

- Wurde die Wohnung Dir überhaupt zum Kauf angeboten? Wollen die Eigentümer überhaupt verkaufen, oder wollen sie einfach nur 2 separate Einheiten bilden? Dein Mietvertrag ist erstmal bindend. Wenn sich ein Käufer findet könnte er Dir wegen Eigenbedarf kündigen, und da die Wohnung auf lange Sicht sowieso zu klein ist, würde ich an Deiner Stelle erstmal abwarten.

- Wie lange wohnst Du denn schon in der Wohnung? Hast Du die Mängel bereits bekannt gegeben? Waren die schon vor Deinem Einzug da? Zur Mängelbeseitigung kannst Du als Mieter nur mit Hilfe einer Mietminderung bewegen, aber die oben gestellten Fragen müssten beantwortet werden. Wenn Du die Wohnung kaufen möchtest, dann kannst Du sagen, Du wirst nur kaufen, wenn die Mängel beseitigt werden. Der Verkäufer kann dann selbst entscheiden, ob er das macht oder lieber einen anderen Käufer sucht.

- Wenn Du eine Wohnung mit dem Wissen, dass es Mängel gibt, so käufst, dann hast Du Dich selbstverständlich an den Kosten zu beteiligen. Das ist eben die schöne Pflicht eines Eigentümers. Sollten verschiwegende Mängel auffallen, dann hättest Du bessere Chancen.

- Die Kosten für die Teilung, etc. trägt der Eigentümer. Hast Du als Mieter nichts mit zu tun.

- Der Zugang zur Wohnung bedarf den baulichen Vorschriften. Das kann nur die Bauaufsicht beurteilen.

Ein Gesetz über die Abgeschlossenheit von ETW gibt es, aber habe ich gerade nicht zur Hand. Müsste späer im Büro nachlesen :)

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#3
 Von 
anatomie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

An dieser Stelle erst einmal vielen lieben dank für Eure Antworten.

Die Bauschäden sind in den Kellerwänden und in der einen Seitenwand im EG. Mein Freund meint aber, dass diese Wände dann Gemeinschaftseigentum seien und ich anteilig die Reparatur mit bezahlen müsste.

Wenn ich im Internet richtig recherchiert habe, sind die anfallenden Kosten zur Teilung des EFH in 2 oder mehrere ETW ALLEIN durch den Besitzer des EFH zu zahlen.

Vielleicht möchten meine Vermieter, oder die "kluge" Tochter mich an den Kosten beteiligen.

Mein Freund meint auch, dass spätere Reparaturen nach dem Schlüssel der DIN Wohnfläche gerecht geteilt werden (meine Vermieter haben 150m2 zzgl. Garage und Keller und ich nur 50m2) und nicht später die Gesamtkosten durch 2 Eigentümer geteilt werden.

Ist dies so korrekt?

Vielen lieben dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Das kommt ganz auf die Teilungserklärung an. In der Regel werden die Kosten durch Miteigentumsanteile geteilt.

Solltest Du also Interesse an dieser Wohnung haben würde ich Dir Folgendes vorschlagen:

1. Lass die mal die Wohnung abschliessen und gemäß Teilungserklärung eintragen. Die Kosten trägt, wie schon erwähnt, der oder die jetzigen Eigentümer.

2. In der Teilungserklärung steht dann drin was genau zu welcher Wohnung gehört, wie z.B. auch die Gemeinschaftsbereiche, Sondernutzungsrechte, etc.

3. Wenn nichts Sonderliche in der Teilungserklärung vermerkt wird, werden die jeweiligen Kosten nach Miteigentumsanteilen abgerechnet und eventuell auch eine Gemeinschaftsordnung erwähnt sein. Darauf unbedingt achten!!!

4. Dein Vorteil ist, dass Du die Wohnung und die Mängel kennst, darauf bestehen kannst, dass diese erst behoben werden, bevor Du überhaupt an einen Kauf denkst. Verhandlungssache.

5. Wenn Du die Wohnung gekauft hast und Dich dazu entschliesst, sie zu vermieten, musst Du darauf achten, dass in der Teilungserklärung dies auch ohne Zustimmung der anderen Eigentümer gestattet ist. Klar, wenn sie dagegen wären müssten sie einen guten Grund haben, und am Ende kämst Du wohl trotzdem damit durch, aber es dauert und nervt, also wäre es besser, wenn dies bereits vorab geklärt wird.

6. Ich würde zusehen, dass die anderen Eigentümer auf ihr Vorkaufsrecht verzichten, damit Du nicht später auf die angewiesen bist, solltest Du die Wohnung wieder verkaufen wollen.

7. Auch in einer WEG mit 2 Parteien ist es ratsam, einen Verwalter zu haben. So wie ich das sehe gibt es jetzt schon leichte Spannungen, welche eine gemeinsame Verwaltung erschweren. Sollten die anderen Eigentümer gegen eine Verwaltung sein könntest Du später beim Gericht einen Zwangsverwalter fordern.

8. Die Pflicht einer jeden WEG ist es, Eigentümerversammlungen abzuhalten, und diese mindestens 1 Mal jährlich. Auch das Bilden von Rücklagen ist Pflicht! Sollten diesbezüglich Unterlagen bestehen hast Du als Käufer das Recht, diese einzusehen!

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Ein Hinweis - da du mit der Vermieterin unter einem Dach wohnst, hat sie erleichterte Kündigungsfristen. Vielleicht kommen sie auch auf den Trichter (Tochter) dir zu kündigen und dann erst zu teilen (dann hast du dir alle Gedanken umsonst gemacht).
Von eigenen Überlegungen, diese Wohnung eventuell zu kaufen, würde ich abraten, die alten Besitzer werden nie "ihr" Haus aufgeben und dir immer Stöcke zwischen die Beine werfen.

Für die Probleme "Mängel" wärest du im Mietforum richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bingoboss
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 62x hilfreich)

In diesem Fall würde ich Sika zustimmen: Nicht kaufen, denn die bisherigen Eigentümer werden sich "kopfmässig" nie davon lösen können, das dies nicht mehr ihr Eigentum ist. Zudem gilt dann das Wohnungseigentumsgesetz.

-- Editiert von Bingoboss am 20.01.2008 10:46:28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anatomie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin, Moin!

Zunächst danke an alle, die mir geantwortet haben und mir geholfen haben, die einzelnen Sachverhalte besser verstehen zu können.

Aufgrund der Probleme, die Ihr alle angesprochen habt, habe ich mich dazu entschieden, mir eine andere Wohnungsmöglichkeit zu suchen.
Angenommen, der schlimmste Fall tritt mit den zwingend notwendigen Hausreparaturen ein, dann kostet mich die Wohnung nahezu soviel, wie ein kleines Haus bei uns in Norddeutschland.
Und wenn ich alle Argumente dafür und dagegen abwäge, ist mir ein kleines Haus lieber.
Ich muss selber alle Reparaturen vollständig bezahlen, aber muss auch mich mit niemanden auseinandersetzen, was wann und wie repariert wird...
Mein Freund und ich haben nächste Woche jetzt erst einmal einen Beratungstermin bei unserer Bank... :-)

Euch allen ein schönes Wochenende

Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Und mit Glück und Geschick kannst du eine kleine Abfindung herausschlagen, wenn du "freiwillig" ausziehst (leer ist doch so eine Wohnung viel besser zu verkaufen...).
Ich würde also von deinen Plänen den Vermietern gegenüber nichts erwähnen.
Frag bei der Bank auch nach Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder Wohnungsförderungsanstalt (heißt vielleicht bei euch anders).

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