Hallo.
Wir möchten das Haus meiner Schwiegereltern in 2 ETWs teilen um dann die Eigenheimzulage zu sichern.
Fördersumme ist dann ja 1% vom Wert.
Der Kaufpreis wird wohl über die Restschuldilgung laufen.
Was ist sinniger?
Teilen und dann eine ETW kaufen.
Teilen und eine ETW schenken lassen.
Vieleicht sogar das ganze Haus überschreiben/kaufen/schenken.
Es geht auch um spätere Pflege.
Wenn Schwiegereltern eine ETW behalten kann die Pflegekasse dann diese ETW zum Verlauf bringen um Kosten zu decken.
Danke
Dirk
Teilung Haus / Eigenheimzulage
17. November 2005
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Frage vom 17. November 2005 | 13:18
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 5x hilfreich)
Teilung Haus / Eigenheimzulage
Verbaut?
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#1
Antwort vom 18. November 2005 | 10:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16828x hilfreich)
Die Eigenheimzulage gibt es nur für den Kauf einer Wohnung, nicht für eine Schenkung.
Das Sozialamt (nicht die Pflegekasse) kann auf das komplette Vermögen Deiner Eltern zurückgreifen, wenn es in Anspruch genommen wird. Es kann sogar Schenkungen der letzten 10 Jahre zurück fordern.
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