Teilungserklärung - Teilungserklärung wider Willen?

9. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Zaubergirl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungserklärung - Teilungserklärung wider Willen?

Mein Vater und mein Onkel sind gemeinsame Eigentümer eines 2-Familienhauses mit Grundstück + Garagen. Seit Jahren dränge ich nun schon darauf, eine Teilungserklärung fertigen zu lassen, da dies ja auch für den Erbfall von Vorteil wäre bzw. zum jetzigen Zeitpunkt für beide Eigentümer mehr Freiheit für die Belastung seines Anteils mit einer Hypothek wäre. So wie es jetzt ist, kann alles (Reparaturen, Umbauten) immer nur nach Zustimmung beider Eigentümer gemacht werden (das Haus ist aber bereits abbezahlt). Meine Eltern möchten z.B. gerne neue Fenster einbauen lassen, da sie immer noch eine Einfachverglasung haben und sich zu Tode heizen..., mein Onkel lehnt dies jedoch ab. Mit einer Teilungserklärung wäre dieses Problem gelöst, jedoch lehnt mein Onkel auch eine Teilungserklärung ab, da er die Kosten scheut.
Kann eine Teilungserklärung auch gegen den Willen meines Onkels veranlaßt werden? Welche Schwierigkeiten können im Erbfall auftreten, wenn keine Teilungserklärung vorliegt? Muß für die Kostenberechnung der TE ein Gutachten über den Wert des Hauses erstellt werden? (liegt m.E. nicht vor)




1 Antwort
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#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 184x hilfreich)

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Hier kann die zwangsweise Teilung nur in Form einer Teilungsversteigerung erfolgen, die zwar von jedem Erben beantragt werden kann, aber evtl. nicht zum gewünschten Ergebnis führt. Das Haus soll schließlich im Eigentum der Erben verbleiben.

Ansonsten können Entscheidungen nur gemeinschaftlich getroffen werden. Einen Anspruch auf Mitwirkung oder Duldung einer Teilung des Grundstücks gibt es nicht.

MfG Gruwo

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