Teilungszwangsversteigerung Eigenheim

3. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Zabo2005
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungszwangsversteigerung Eigenheim

Kurz zur Thematik: Es geht um Reihenhaus, welches ich gemeinsam mit meiner damalingen Frau gekauft und entsprechend finanziert haben. Meine Frau und ich sind seit 2005 geschieden. Die Eigentumsverhältnisse in Sachen Haus wurden 2005 nicht geregelt. Normalerweise kann man die Eigentumsverhältnisse durch einen Vermögensausgleich regeln.
Meine Frau ist ausgezogen aus unseren Haus und seitdem wohne ich alleine mit meinen Sohn (6 Jahre alt)
Seit der Trennung möchte mein Schwiegervater sein investiertes Geld in Höhe von 25.000 Euro zurück. Das Geld hat er uns seinerzeit ohne Vertrag überlassen und uns überwiesen!!!

Seit ca. Januar 2006 vertritt nun mein Ex-Schwiegervater die Interessen seiner Tochter, meiner Ex-Frau zusammen mit dem Rechtsanwalt meiner Ex-Gattin.
Mein Schwiegervater hat nun den Rechtsanwalt beauftragt in Sachen noch gemeinsames Haus eine Teilungszwangsversteigerung bei Gericht zu beantragen.
Warum ? Ich habe meinen Schwiegervater die 25.000 Euro nicht zurückbezahlt. Erst wenn ich den Betrag an meinen Schwiegervater zurückzahlen würde, wird die Teilungszwangsversteigerung gestoppt. Ein Vermögensausgleich wird weiterhin abgelehnt.

Frage: Wer kennt den Ablauf einer Teilungszwangsversteigeung ??

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Zuerst einmal muss dein Ex-Schwiegervater die rechtmässigkeit seiner Forderung beweisen.
Und selbst wenn er beweisen kann, dass er die € 25.000,- überwiesen hat, dann hat er die an euch beide überwiesen und ihr müsst beide für die Schuld einstehen. Aber vielleicht war es auch eine Schenkung an seine Tochter? Wenn es nichts schriftliches darüber gibt, dann wird es für ihn schwer.
Gegen wen will er denn die Teilungsversteigerung beantragen? Gegen deine 50% oder gegen die seiner Tochter?
Auf jeden Fall brauchst du einen guten Anwalt für Scheidungsrecht UND Versteigerungsrecht.

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Eine Grundlage für eine Rückforderung der 25.000€ kann ich nicht erkennen. Auf der anderen Seite kannst Du die Teilungsversteigerung allenfalls verzögern, nicht jedoch endgültig verhindern.

Eine Teilungsversteigerung läuft im Prinzip wie eine Zwangsversteigerung ab. Einziger nennenswerter Unterschied ist, dass die bisherigen Eigentümer mitsteigern dürfen.

Insgesamt musst Du Dir daher überlegen, ob nicht auch für Dich die Teilungsversteigerung eine günstige Methode ist, aus der Situation herauszukommen.


@sika0304
Eine Teilungsversteigerung betrifft immer das gesamte Haus, da sie ja gerade zur Auflösung einer Gemeinschaft dient, wie sie hier besteht.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Also bedeutet die Teilungsversteigerung, dass einer der Teileigentümer die Versteigerung des gesamten Hauses beantragt? Oder bedeute die Teilungsversteigerung, dass nur der Anteil des Zahlungspflichtigen versteigert wird?
Wer kann diese Versteigerung dann überhaupt beantragen?

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#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Teilungszwangsversteigerung
bedeutet aus dem Haus soll Geld zum Teilen gemacht werden.
Wenn Du ersteigerst, muß Du den Anteil Deiner Frau auszahlen, und darf das Haus behalten. Oder umgekehert Deine Frau ersteigert und Du bekommst Deinen Anteil in Geld.
Wenn ein Dritter ersteigert bekommt Ihr den Kaufpreis, den Ihr
zwischen Euch zu teilen habt.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Und wer beantragt diese Teilungszwangsversteigerung? Einer der Miteigentümer? Sonst wäre ja nur von einem Dritten eine Zwangsversteigerung möglich und dann auch nur, wenn er eine Eintragung für eine Schuld im Grundbuch hat, richtig?

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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Teilungszwangsversteigerung
beantragt einer von den
Eigentümern oder alle
gemeinsam, weil sie sich
oder einer davon trennen, die Gemeinschaft auslöschen wollen;

oder wie in diesem Fall, einer von den Eigentümern braucht seinen im Haus gesteckten Kapital, die anderen können aber nicht
auszahlen.

Die Zwangsversteigerung ist der Notweg.

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#8
 Von 
Zabo2005
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Neuer Sachstand" in Sachen Teilungszwangsversteigerung.

Der Antrag der Teilungszwangsversteigerung wurde seinerzeit im April 2006 bei Gericht eingereicht. Bestätigung vom Gericht kam im August 2006 (ca.)
Bis jetzt, September 2007, steht noch kein Termin fest, wann die Teilungszwangsversteigerung stattfindet.(nach RS. mit dem Rechtspfleger ca. ab Febr. 2008)
Dennoch hat nun die Hausbank (erstrangig) das Darlehen gekündigt !!! OK, diese Option steht in den Zusatzbedingugen des Darlehensvertrages....
...... aber warum zum jetzigen Zeitpunkt ??? Ist das üblich, das die Hausbank weit von dem Teilungszwangsversteigerungstermin das Darlehen kündigt - normale Vorgehensweise ?
Mein jetziger Rechtsanwalt glaubt, das es hier nicht mit rechten Dingen zuging... der Meinung bin ich auch, aber wie wurde das eingeleitet ??
Bitte um Mithilfe !!! Wer hatte die gleiche Situation ??

Anmerkung: Wie in meinen ersten Grundbeitrag beschrieben, vertritt mein Ex-Schwiegervater die Interessen für meine Ex-Gattin; er hat ein nicht unbeachtliches "Eigenkapital" (7-stellig) und ist vermutlich auch Kunde bei meiner Hausbank, sprich er kann gegenüber Finanzinstituten mit einer gefüllten Brieftasche auftreten.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Bank kann das Darlehen nur kündigen, wenn sie auch einen Kündigungsgrund hat.

Dass für das Haus eine Teilungsversteigerung ansteht, ist nach meiner Kenntnis kein Kündigungsgrund. Kündigen kann die Bank aber z.B. wenn die Raten nicht mehr vollständig bezahlt werden.

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#10
 Von 
Zabo2005
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke hh,
die Raten an die Hausbank Hausbank sind seit 2002 (also seit Erwerb des EH) pünktlich und regelmäßig bezahlt worden. Deshalb wunder ich mich....

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#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Dann würde ich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, es sei denn, du hast keine feste Laufzeit vereinbart, dann könnte die Kündigung rechtens sein.

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#12
 Von 
Zabo2005
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sika,
Einspruch ? die Bank hat mir eine Frist von 3 Wochen gewährt und nach RS. mit meinen Anwalt gibs da kein Zurück mehr.... mit welchen möglichen Erfolg ???
Gruss

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#13
 Von 
Zabo2005
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

.... an Sika ! ergänzend: ich fühle mich hier in diesen Fall meiner Hausbank hoffnungslos ausgeliefert. Ich frag mich, warum ich überhaupt solange Kunde bei meiner Hausbank bis dato war. Es gab nie faule Kredite, unregelmäßige Zahlungseingänge. Sämtliche Finanzierungen wurden darüber abgewickelt, es gab für beide Seiten, also für die Bank und für mich, keinen Grund für Beanstandugen, Grund für eine Kündigung oder Wechsel.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo Zabo,
dann würde ich mit der Bank reden, wieso die das Darlehen kündigt, obwohl du doch die Raten zahlst (ruhig mal Etagen höher gehen in der Bank). Dein Argument - du zahlst regelmässig den Betrag. Da du definitiv nicht in 3 Wochen zahlen kannst, würdest du sofort aufhören zu zahlen (Raten) und eventuell würde dann bei der Versteigerung nicht genug herauskommen, dann würdest du Privatinsolvenz beantragen und dann würden die noch weniger erhalten.

So wie du das schilderst, hast du ja scheinbar keine Zinsbindung (5/10 Jahre), denn ansonsten können die gar nicht einfach kündigen. Lies dir den Kreditvertrag selber noch einmal durch, auch ein Anwalt kann sich irren.
Dein Ex-Schwiegervater - hat der seine "Forderung" denn nachgewiesen?

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