Terrasse - Muss ich bei den Nachbarn Unterschriften einholen?

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Koppy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Terrasse - Muss ich bei den Nachbarn Unterschriften einholen?

Hallo zusammen,

hab einmal eine Frage. Und zwar wohne ich in einen Mehrfamilienhaus (3 Parteien) nur mit Bruder und Mutter zusammen. Ich und meine Partnerin sind im EG.

Als die einzelnen Parteien aufgegliedert (beim Notar) worden sind, habe ich gleich eine Terrasse mit eintragen lassen. Ich möchte diese jedoch nun doch anders gestalten (auch größer).
Nun meine Fragen:

1) Muss ich bei den Nachbarn Unterschriften einholen?

2) Muss ich bei ALLEN Parteien im Haus Unterschriften einholen oder reicht eine 2/3 Mehrheit mit der Mutter?

3) Wie sieht es mit dem Bepflanzen der Terasse anschließend aus?

Vielen Danks schon einmal

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Vermute mal, dass es mit dem Bruder Stress gibt?

Es wurde beim Notar also eine Aufteilung des Hauses vorgenommen und zwar dergestalt, dass nunmehr 3 Eigentumswohnungen vorhanden sind und somit eine Eigentümergemeinschaft nach WEG begründet wurde?

Wenn die Terrasse bereits eingtragen wurde, dann müsste m.E. ein Eigentümerbeschluss herbeigeführt werden, in dem verankert ist, das die Terrasse größer und anders gebaut werden soll. M.E. reicht dazu die Mehrheit der Stimmen, die mindestens 3/4 der Miteigentumsanteile vertreten. Wäre das mit der Mutter gegeben?

Aber: Der Bruder darf dabei nicht außen vor gelassen werden. Es sollte förmlich zu einer ETV geladen werden (Vorschriften siehe WEG). Wenn er dann nicht erscheint, ist ds sein Problem. Jedoch sollte ihm eine Abschrift des Protokolls zur Verfügung gestellt werden.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Die Terrasse - hast du dafür ein Sondernutzungsrecht? Falls nicht, ist sie auch weiterhin Gemeinschaftseigentum und es können tatsächlich nur alle gemeinsam über die Bebauung/Bepflanzung entscheiden. Hirnrissig, ist aber so, dass du nicht mal Blumen pflanzen dürftest ohne einstimmigen Beschluss oder gar andere Platten verlegen darfst.

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#3
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

nur ein wort ein: sondereigentum!! solltest du wirlich "nur" das sondernutzungsrecht haben, dann müssen alle eigentümer IMMER zustimmen, wenn du dort etwas verändern / pflanzen /bauen willst... und ja: es muss ein beschluss her... und alle eigentümer müssen schriftlich! geladen werden, ob jemand erscheint oder nicht, ist dann dessen problem. nach der versammlung musst du das protokoll und auch den beschluss dem nicht erschienenen zukommen lassen...

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hab da was zum Thema baulicher Veränderung gefunden:

Zustimmung aller Eigentümer

Sind alle Wohnungseigentümer in ihren Rechten über das in § 14 Nr.1 WEG unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt, ist auch die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich.

Daher ist in jedem Einzelfall einer baulichen Veränderung zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein Nachteil vorliegt und weiterhin, ob auch alle Eigentümer betroffen sind.

Das heisst: Das Sondernutzungsrecht hast Du nur für die Terrasse, oder auch für den Gartenbereich um die Terrasse herum? Verkleinert sich der gemeinsame Gartenbereich durch eine größere Terrasse hätten die anderen Eigentümer einen Nachteil.

Mehrheitsbeschluss bei baulichen Veränderungen i.S. von § 22 Abs. 1 WEG n.F.

Bei der Regelung des § 22 Abs. 1 WEG bleibt grundsätzlich zu beachten, dass auch ein Mehrheitsbeschluss über die Vornahme baulicher Veränderungen trotz an sich erforderlicher Zustimmung aller beeinträchtigten Eigentümer dann wirksam ist und alle Eigentümer bindet, wenn er nicht innerhalb Monatsfrist angefochten und durch das Gericht für ungültig erklärt wir (§ 23 Abs. 4 WEG ).

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#5
 Von 
Koppy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es wäre der Bruder mit dem es Stress geben könnte.

Wir haben noch nie eine Eigentümerversammlung abgehalten, kann ich dazu einfach einladen? Es müssten nämlich auch Versicherungen abgeschlossen werden.

Wir haben unter § 3 Sondernutzung festgeschrieben: "Hinsichtlich des Gemeinschaftseigenzums an der Grundstücksfläche trifft der Grundstückseigentümer eine Benutzungsregelung gemäß § 15 WEG insoweit, als die Terrasse [...] dem Eigentümer der Wohnung Nr. 3 zur alleinigen Benutzung zugewiesen wird."

Unter Punkt X. Eigentümerversammlung steht noch:
"Die Eigentümerversammlung beschließt über alle im Gesetz und dieser Erklärung niedergelegten Gegenstände der gemeinschafltichen Verwaltung, Nutzung und Lastentragung. Bei der Abstimmung gewährt jeder volle Drittel-Miteigentumsanteil eine Stimme. Steht das Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie immer nur einheitlich abstimmen. Kommt eine solche Stimmabgabe mangels Einigung oder mangels erteilter schriftlicher Vollmacht nicht zustande, wird die betreffende Stimme nicht mitgezählt."

Wenn ich es richtig verstehen heißt das doch im Klartext, dass wenn ich mich mit der Mutter einig wäre, mein Bruder nichts machen könnte obwohl er dagegen wäre, weil die Stimme nicht mitgezählt wird?!?

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Für eine qualifizierte Mehrheit reicht es nicht, nur für eine einfache Mehrheit. Dein Bruder hat allerdings 4 Wochen Zeit, Einspruch gegen diesen Beschluss beim Gericht einzureichen. Sollte er durch diese Vergrößerung der Terrasse einen Nachteil haben könnte der Beschluss daraufhin für ungültig erklärt werden. Sollte die Terrasse dann schon vergrößert worden sein, also der Beschluss umgesetzt werden, dann müsste das rückgängig gemacht werden, also würde ich die 4 Wochen abwarten :)

Zum ordentliche Verwaltung habe ich hier schon einiges aus dem WEG zitiert... Schau mal in den Beiträgen nach zu diesem Thema... Ansonsten schreib ich hier später noch mal was dazu :)

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Für euch gilt das WEG, dass schreibt u.a. einen Verwalter (darf auch ein Eigentümer nach Beschluss sein, jährlich Eigentümerversammlungen sowie Zahlungen in die Instandsetzungsrücklage vor.
Darüber solltet ihr euch erst einigen, bevor die Terrasse ein Thema wird.
Nutzen heißt hier übrigens, du alleine darfst auf der Terrasse sitzen. Von Vergrößerung steht da nichts.

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#8
 Von 
Koppy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

inwieweit reicht es denn, wenn ich ein Schreiben erstelle und die anderen 2 Parteien mir dieses Unterschreiben (Sondernutzungsrecht und Größe)?

Kann ich es so auch erst einmal ohne Eigentümerversammlung machen?

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#9
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Das müsste m.E. möglich sein. Ich glaube, dass an kleinen Eigentümergemeinschaften, insbesondere, wenn es sich um Familie handelt wohl nicht so hohe Anforderungen gestellt werden, wie an große Eigentümergemeinschaften.

Und wenn sie dir das unterschreiben, dann gilt das wohl als Willensbekundung, dass sie dir den Umbau der Terrasse erlauben.

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"Scientia potentia est."

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#10
 Von 
guest123-1461
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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