Hallo,
wir haben seit langem ein Gartengrundstück (gekauft) und vor kurzem dort eine neue Terrrasse gebaut. Neben unserem Garten wird jetzt ein neues Haus gebaut und rundherum ist viel Platz. Doch die neuen Nachbarn bauen ihre Terrasse + Erker (vom Wohnzimmer) genau in unsere Richtung. Ich schätze mal, die Grenze der neuen Terrasse zur Grundstücksgrenze liegt bei 3-4m. Und wir ärgern uns etwas, da man ihre neue Terrasse eigentlich ja auch in eine andere Richtung hätte bauen können.
Jetzt meine Frage: Hätten uns die Häuslebauer zu Beginn der Bauarbeiten den Bauplan zur Unterschrift vorlegen müssen? Oder gilt dies nur bei Grenzbebauung? Oder ist die Terrasse vielleicht sogar schon Grenzbebauung?
Vielen Dank für eine Antwort!
mfg
Annett Schulz
Terrasse an Grenze
2. Juli 2004
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Frage vom 2. Juli 2004 | 14:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Terrasse an Grenze
#1
Antwort vom 3. Juli 2004 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (50229 Beiträge, 17585x hilfreich)
Das Wort Grenzbebauung ist wörtlich zu nehmen.
Ihr habt keine Rechte, gegen eine derartige Terasse etwas zu unternehmen. In 3 m Abstand hätte sogar ein ganzes haus gebaut werden dürfen, ohne dass man Euch hätte fragen müssen.
Und jetzt?
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