Terrasse auf Garage - Nachbar will Vertrag

21. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mcurti1980
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Terrasse auf Garage - Nachbar will Vertrag

Auf unserem Nachbargrundstück steht in 2 m Abstand zur Grenze eine 3m hohe Garage und eine Terrasse oben drauf.

Nun möchte der Nachbar mit uns einen privaten Vertrag schließen in dem steht, dass wir die Terrasse
Auf der Garage innerhalb der Abstandsfläche akzeptieren.

1. kann so ein privater Vertrag überhaupt legal geschlossen werden?

2. was passiert wenn das Bauamt trotzdem auf die Terrasse aufmerksam wird?




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39774 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von Mcurti1980):
Nun möchte der Nachbar mit uns einen privaten Vertrag schließen
Das müsst ihr absolut nicht tun.
Damit erledigen sich deine 2 Fragen.

Vermutlich ist schon jemand darauf aufmerksam geworden. Sonst hätte der Nachbar VORHER eure Zustimmung /Vertrag verlangt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Mcurti1980
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Mcurti1980):
Nun möchte der Nachbar mit uns einen privaten Vertrag schließen
Das müsst ihr absolut nicht tun.
Damit erledigen sich deine 2 Fragen.

Vermutlich ist schon jemand darauf aufmerksam geworden. Sonst hätte der Nachbar VORHER eure Zustimmung /Vertrag verlangt.


Das wissen wir natürlich nicht ob schon jemand drauf aufmerksam geworden ist.

Aber wenn wir so einen Vertrag unterschreiben, gilt das auch vor dem Bauamt als Genehmigung oder muss er trotzdem rückbauen falls das Bauamt sich doch melden sollte und Einwände hat.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39774 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von Mcurti1980):
Aber wenn wir so einen Vertrag unterschreiben, gilt das auch vor dem Bauamt als Genehmigung
Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Mcurti1980
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Mcurti1980):
Aber wenn wir so einen Vertrag unterschreiben, gilt das auch vor dem Bauamt als Genehmigung
Nein.


Ok danke, wir hatten da bedenken.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128958 Beiträge, 41157x hilfreich)

Zitat (von Mcurti1980):
1. kann so ein privater Vertrag überhaupt legal geschlossen werden?

Klar.



Zitat (von Mcurti1980):
2. was passiert wenn das Bauamt trotzdem auf die Terrasse aufmerksam wird?

Dann zeigt der den Vertrag und das Bauamt ist zufrieden und muss nichts mehr machen falls es nur um den Abstand geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Mcurti1980
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mcurti1980):
1. kann so ein privater Vertrag überhaupt legal geschlossen werden?

Klar.



Zitat (von Mcurti1980):
2. was passiert wenn das Bauamt trotzdem auf die Terrasse aufmerksam wird?

Dann zeigt der den Vertrag und das Bauamt ist zufrieden und muss nichts mehr machen falls es nur um den Abstand geht.


Darum geht es ja. Weil soviel ich weiß braucht man eine Baugenehmigung für eine Terrasse auf der Garage wenn sie unter 3m Abstand hat. Die Garage selbst darf ja u stört keinen.

Aber ein privater Vertrag das wir nichts gg die Terrasse haben, hat doch nichts mit der fehlenden Baugenehmigung der Terrasse zu tun oder?

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#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2601 Beiträge, 611x hilfreich)

Ihr scheint Euch ja einig zu sein. Worin besteht denn das Problem?

Baurechtlich gesichert wär der Bau des Nachbarn mit dem Vertrag nicht. "Probleme" können aber nur entstehen, wenn IHR (oder EUER Rechtsnachfolger) die macht.

Falls der Nachbar Sicherheit haben will, muss er einen Bauantrag stellen und das über Baulast absichern lassen.

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#8
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von Mcurti1980):
Ok danke, wir hatten da bedenken.

Weiteres wäre noch zu bedenken.
Wie De Bakel Antwort 7 schon geschrieben hat, diese Regelung gilt nur zwischen euch, nicht aber für einen Rechtsnachfolge der vielleicht nicht auf störungsfreies Wohnen verzichten möchte. Zweitens könnte euer Grundstück beim Verkauf an Wert verlieren. Selbst wenn eine Baulast eigetragen würde belaste diese gleichermaßen euer Grundstück.
Daher würde ich es an eurer Stelle im Vertrag dementsprechend regeln.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39774 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von Mcurti1980):
Darum geht es ja.
Eben. Der Nachbar will oder soll etwas nachträglich beim Bauamt einreichen. Eine nachträgliche Nachbar-Zustimmung will der von dir.
Seit wann gibts denn diese Terrasse dort oben?

Vermutlich gehts nicht nur um den 2-m-Abstand, sondern gerade um die Terrasse da oben drauf.
Selbst, wenn ihr das akzeptiert und dem Nachbar die Unterschrift gebt, heißt das NICHT, dass das Bauamt das auch akzeptiert.

Was in #7 und #8 vorgeschlagen wird, solltest du den Nachbarn selbst machen lassen. Du bist nun wirklich absolut nicht verpflichtet, noch baurechtliche Rechtsnachfolger-/Werthaltigkeits-Problematiken in solche Vereinbarung zu integrieren.
-------------------------------------------
Zitat (von de Bakel):
Ihr scheint Euch ja einig zu sein.
Woraus liest du das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4341 Beiträge, 718x hilfreich)

Es handelt sich um einen Schwarzbau und der Nachbar will von ihnen schriftlich haben, dass sie nichts dagegen haben.
Niemals würde ich so etwas unterschreiben, wer weiß was in einigen Jahren ist.

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