Eingentumsanlage steht auf Erbbaugrundstück. Die Terrassen gehören zum Gemeinschaftseigentum. Es gibt keine Sondernutzungvereinbarung an der Terrassenfläche.
Durch eine Instandsetzungmassnahme (Drainagelegung, Fundamentarbeiten) sind die Terrassen komplett zerstört worden. Die Bewohner wurden 2 Monate vorher aufgefordert, ihre privaten Dinge von der Terrasse zu entfernen.
Zu was ist die Gemeinschaft nach Ende der Bauarbeiten verpflichtet?
Kann der Terraseneigentümer die Herstellung des vorherigen Zustandes erwarten.
Kennt jemand vielleicht Gerichtsurteile hierzu?
-----------------
"sika0304"
Terrasse plattgemacht - wer zahlt
Verbaut?
Verbaut?
Wenn die Terassen zum Gemeinschaftseigentum gehören, dann gibt es doch gar keinen Terasseneigentümer.
Trotzdem kann jeder Miteigentümer wohl verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
Ansonsten würde es sich um eine bauliche Änderung handeln, die eines einstimmigen Beschlusses bedurft hätte.
Ein Gerichturteil dazu kenne ich aber leider nicht..
Hallo HH,
natürlich gibt es keinen Terrasseneigentümer.
Aber was ist mit dem ursprünglichen Zustand gemeint: Der Zustand bei der Erstellung der Anlage vor 40 Jahren oder der Zustand der Bepfalnzung des Bewohners aktuell? Und glaubst du wirklich, das man Pflanzen auspflanzen/einpflanzen usw. kann und den Zustand wieder genauso hinbekommt?
In meinen Augen ist es so: Der Terrassenbwohner hat auf dem Gemeinschaftseigentum privat gepflanzt (geduldet) und kann daher nicht erwarten, dass die Gemeinschaft ihm seine privaten Auslagen erstattet.
-----------------
"sika0304"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Aktueller Stand: Wohnungseigentümerversammlung hat neu alleiniges Nutzungsrecht für die Erdgschoss-Eigentümer beschlossen (lt. WEG § 15
, 4
möglich). Vom Recht ist zukünftig auf die Pflicht zu schließen.
Ob jetzt jemand klagt, falls wir nach der Baumassnahme nicht den "vorherigen" Zustand wieder herrichten bleibt abzuwarten (und Ausgang des Prozesses dann sowieso).
-----------------
"sika0304"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten