Hallo,
wir planen eine EG-Eigentumswohnung in einen 12 Parteien-Neubau-Haus zu kaufen.
Die Terrasse ist jedoch mit 8 qm relativ klein.
Wir würden gerne nach Fertigstellung die Terrasse durch eine größere (ca. 16 qm) Holzterrasse ersetzen.
Ist das erlaub?
Hinweis: die vorhandene Terasse geht nicht über die Gebäudegrenzen hinaus, sie ist also voll überdacht.
Die Erweiterung würde über die Gebäudegrenze hinausgehen.
Terrasse vergrößern
Verbaut?
Verbaut?
Genau die Teilungserklärung lesen.
Wenn da zur Wohnung eine bestimmte und
bezeichnete Fläche gehört, so gehört Euch dann eben nicht mehr!
Eine Veränderung wäre eine BAULICHE VERÄNDERUNG
und die bedarf der einstimmigen Zustimmung
ALLER Eigentümer.
Das dann *eroberte Land* würde dadurch natürlich nicht Eurer Eigentum geworden, sondern bliebe Gemeinschaftseigentum.
So etwas ist immer die Keimzelle für spätere Streitigkeiten.
Vor allem die Teilungserklärung daraufhin lesen, ob die Terrasse überhaupt erwähnt wird (Sondernutzungsrecht). Die Terrasse selber kann nie Sondereigentum werden, da sie auf dem gemeinschaftlichem Grund und Boden liegt.
Wenn der Erbauer z.B. Steinplatten legt, könnte theoretisch hinterher euch untersagt werden, diese durch Holzplatten auszutauschen.
Meine Empfehlung: wenn die Wohnungen alle weg sind, ein gemütliches Nachbarschaftsfest organisieren, wo diese Punkte (Fahrradabstellen, Trockenraumnutzung, Terrassengestaltung usw) so locker angesprochen werden. Da seht ihr dann sofort, mit wem ihr so zusammen wohnt und wie die Leute darauf reagieren würden, falls ihr etwas verändert.
Wir haben z.B. folgende Regelungen per Beschluss auf einer ordentlichen Versammlung getroffen (Plattenbelag max. y x y, Tiefe von der Hauswand ab xMeter, keine Bäume, Hecken nicht höher als Trennwände).
Theoretisch ist dieser Beschluss unwirksam, da wir das gar nicht beschließen können, es sei denn alle stimmen zu, aber so haben wir eine Regelung erreicht, mit der alle gut leben können.
Das größte Problem bei älteren Anlagen ist, dass keine Gemeinschaftsordnung existiert, die das Verhältnis untereinander (Eigentümer) regelt und leichter "Regeln" aufstellen lässt, z.B. indem aufgeführt wird, was wie per welcher Beschlussform geändert werden kann.
So gilt nur die sehr "dünne" Teilungserklärung die dann zu immer mehr Klagen führt, weil die Dinge nicht anders geregelt werden können.
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