Terrasse/Garten auf Garagendach bei aufgeschüttetem Hang

11. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb499422-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Terrasse/Garten auf Garagendach bei aufgeschüttetem Hang

Hallo Zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir eine Einschätzung zu folgendem Fall geben.

Wir planen momentan den Bau eines EFH in Hanglage.
Der Hang fällt nach Süden ab und grenzt dort auf einer Gesamtlänge von ca. 25m an ein bestehendes EFH.
Auf dieser Grenze ist laut Bebauungsplan auch die Garage zu setzen.

Wir würden nun gerne den Hang auf 1.5m aufschütten (mit L-Steinen abgesichert) um diesen mit dem Erdgeschoss und dem Garagendach ebenerdig zu machen. Die gesamte aufgeschütete Fläche + Garagendach würden wir dann gerne als Garten nutzen mit entsprechend zusätzlicher Einfriedung.

Im Speziellen frage ich mich aber, ob wir das Garagendach welches ebenerdig mit dem aufgeschüttetem Gelände ist voll als Gartenfläche nutzen können?

Ich habe zur verdeutlichung eine Skizze angehängt: https://pic-hoster.net/upload/68338/tergar.jpg

Bin über jeden Hinweis dankbar!




Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

die Skizze ist zumindestens bei mir nicht sichtbar.
In welchem Bundesland soll gebaut werden ?
Gartenfläche auf dem Dach mit welcher Nutzung (Rasenfläche, Gemüseanbau oder als Terrasse) ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Moin, Ich sehe auch keine Skizze

Zitat (von fb499422-33):
Im Speziellen frage ich mich aber, ob wir das Garagendach welches ebenerdig mit dem aufgeschüttetem Gelände ist voll als Gartenfläche nutzen können?

Ich meine, zuerst sind ganz andere Fragen zu klären:
zB.
Was sagt euer Architekt oder Bauträger?
Was sagt die Baugenehmigung? Oder soll das mit der Aufschüttung erst in den Bauantrag?
Erlaubt der B-Plan überhaupt auch Geländeaufschüttungen?
Was sagt der Nachbar? Überhaupt schon gefragt? Schon mal von seiner Grenze "nach oben" geguckt und sich vorgestellt, wie das später aussehen wird?
Stehen dann Garage des Nachbars und eure neue Garage Wand an Wand? Was für eine Garage/Dach hat der Nachbar?
Welche Garage muss es lt. B-Plan sein? Ist das Vorgeschrieben?

Ob überhaupt Rosen, Rasen oder Kartoffeln auf dem Dach---- die Antwort kommt viel später :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb499422-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Moin, Ich sehe auch keine Skizze
Zitat (von fb499422-33):
Im Speziellen frage ich mich aber, ob wir das Garagendach welches ebenerdig mit dem aufgeschüttetem Gelände ist voll als Gartenfläche nutzen können?

Ich meine, zuerst sind ganz andere Fragen zu klären:
zB.
Was sagt euer Architekt oder Bauträger?
Was sagt die Baugenehmigung? Oder soll das mit der Aufschüttung erst in den Bauantrag?
Erlaubt der B-Plan überhaupt auch Geländeaufschüttungen?
Was sagt der Nachbar? Überhaupt schon gefragt? Schon mal von seiner Grenze "nach oben" geguckt und sich vorgestellt, wie das später aussehen wird?
Stehen dann Garage des Nachbars und eure neue Garage Wand an Wand? Was für eine Garage/Dach hat der Nachbar?
Welche Garage muss es lt. B-Plan sein? Ist das Vorgeschrieben?

Ob überhaupt Rosen, Rasen oder Kartoffeln auf dem Dach---- die Antwort kommt viel später :???:


Viele Fragen, ich werde versuchen alle zu beantworten. Neuer Link zur Skizze: https://pic-hoster.net/view/68338/tergar.jpg.htm
- Architekt sagt: Garagendach bis 2.5m Abstand zur Grenze mit Bodenfliesen belegen. Auf die letzten 2.5m bis zur Grenze hat er bislang nichts geplant. Kein Rasen, keine Einfriedung, kein Geländer.
- Die Baugenehmigung sagt noch nichts dazu. Sind noch ganz am Anfang der Planung.
- Der B-Plan sagt über Aufschüttungen nichts. Ich gehe deshalb davon aus dass BW-Recht gilt (Bauen in Baden-Württemberg)
- Der Nachbar sagt nichts dazu weil er davon noch nichts. Ein entspanntes Verhältnis mit den Nachbarn ist mir natürlich sehr wichtig, dennoch würde ich gerne meine rechtlichen Möglichkeiten kennen, bevor wir ins GEspräch gehen.
- Der Nachbar hat keine Garage, wenn er jedoch eine hätte, dann müsste sie ebenfalls auf der selben Grenze gebaut werden.
- Der B-Plan schreibt keine spezielle Garage vor.

Wenn ich ebenfalls keine Garage bauen sollte, würde ich den Boden sowieso aufschütten wollen um es mit dem Erdgeschoss ebenerdig zu machen.
Macht es einen Unterschied ob ich um das Erdreich aufzufangen L-Steine oder eine Garage verwende?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Architekt sagt: Garagendach bis 2.5m Abstand zur Grenze mit Bodenfliesen belegen.


Das dürfte so funktionieren. Für die 2.50 m bis zur Grenze am besten Rasen vorsehen.

Zitat:
Macht es einen Unterschied ob ich um das Erdreich aufzufangen L-Steine oder eine Garage verwende?


Für die Statik ist es ein Unterschied, ob die Bauteile mit oder ohne Erddruckbelastung nachgewiesen werden. Auch die Auswirkungen auf das Nachbargebäude sind bei einem zu nahen Abstand zu untersuchen

Wie groß ist der Abstand von der Grenze zum Nachbargebäude ?



-- Editiert von hausfrau66 am 11.09.2018 13:58

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb499422-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Zitat:
Architekt sagt: Garagendach bis 2.5m Abstand zur Grenze mit Bodenfliesen belegen.


Das dürfte so funktionieren. Für die 2.50 m bis zur Grenze am besten Rasen vorsehen.

Wie verhält es sich mit dem Geländer oder einer Hecke? Darf ich das auf die Grenze oder muss das 2.5m von der Grenze?

Zitat (von hausfrau66):

Zitat:
Macht es einen Unterschied ob ich um das Erdreich aufzufangen L-Steine oder eine Garage verwende?


Für die Statik ist es ein Unterschied, ob die Bauteile mit oder ohne Erddruckbelastung nachgewiesen werden. Auch die Auswirkungen auf das Nachbargebäude sind bei einem zu nahen Abstand zu untersuchen

Wie groß ist der Abstand von der Grenze zum Nachbargebäude ?

-- Editiert von hausfrau66 am 11.09.2018 13:58


Nachbargebäude hat ebenfalls wie ich 2.5m zur Grenze.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von fb499422-33):
Viele Fragen

Jetzt seh ich die Skizze. Oben hast du geschrieben, die Garage muss auf die GR-Grenze . Jetzt grenzt sie doch an euer Haus, damit ihr direkt aufs Dach/Terrasse gelangt. Und habt noch 2,5 bis zur Grenze... :???:

Die geplante Grenzbebauung incl. "Einfriedung" zum Nachbarn wird gem. deiner Skizze ungefähr 3,5 m hoch. So sieht das der Nachbar, wenn er aus dem Fenter schaut...
Allerdings: Ihr habt einen Architekten. Es ist seine Aufgabe , diese Fragen zu klären, zumal ihr noch "denkend plant". ;)
Bodenfliesen auf dem Garagendach , damit sind sicher Terrassenplatten (Außenbereich) gemeint.
Dagegen spricht nichts, wenn die Garage und ihr Dach für entsprechende Belastung berechnet und gebaut wird.
Wichtig auch : Kenntnis über den Baugrund, lässt sich zunächst auch ohne Baugrundgutachten preiswert erfragen.
Wohin läuft euer Niederschlagswasser jetzt und wohin, falls Aufschüttung erlaubt wird?

Kommunale B-Pläne sind kleinteiliger und ordnen sich dem BW-Baurecht unter. Sie beauflagen häufig bestimmte Grundstückseinfriedungen, vor allem bei mehreren Baugrundstücken im Baugebiet. zB nur Hecken und diese nur aus xx. Oder Zäune aus xx und max. xx hoch. Das regeln die Kommunen und Kreise.
Sollte das nicht im B-Plan enthalten sein, erfragt man das, so wie die Idee mit der Aufschüttung, am besten im zuständigen Bauamt.
Hat man Aussagen/Erlaubnisse dazu, kann man diese in die weitere Planung und den Bauantrag integrieren.

Nichts ist frustrierender und teurer, als die Traumhausplanungen mit einem kleinen Schreiben von der Baugenehmigungs-Behörde durchkreuzt zu bekommen.
btw. Hat euer Grundstück nach "oben" zum Hang auch einen Nachbarn? Schon vorh. oder zur Bebauung vorgesehen? Oder einen Weg/Straße?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen