Textliche Festsetzung B-Plan / Pflanzplan 14!! Bäume

28. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb514090-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Textliche Festsetzung B-Plan / Pflanzplan 14!! Bäume

Guten Abend.
Wir haben ein Grundstück gekauft und mittlerweile bebaut. In der textlichen Festsetzung des b planes ist festgehalten, dass wir auf unsrem Grundstück 14 Bäume nach gegebener Artenliste Pflanzen müssen (Kiefer, Eiche, Birke, Hainbuche).Unser Grundstück ist aber so schmal, dass wir die Abstände des gegebenen Nachbarschaftsgesetzes niemals einhalten könnten und wenn dann die Bäume nur in einer Art Allee in einer Reihe Pflanzen könnten. Die stammdicke ist vorgegeben, so dass wir dann auch wieder eine fällgenehmigung benötigten, um diese loszuwerden. Unser Grundstück ist nur 700 qm groß, es handelt sich um gekauftes und bezahltes Bauland :) . Wir waren bereits bei einem Anwalt, der war aber unfähig und konnte keinerlei Aussage treffen. Ich selbst bin gelernte Immobilienkauffrau und mein Mann Ingenieur, aber durch die Gesetze blicken wir nicht durch.
Nun das Problem! Die Gemeinde kontrolliert die Umsetzung der Bepflanzung, hat uns bereits zweimal angeschrieben und nun haben wir eine Einladung vom Bürgermeister erhalten zwecks Klärung, warum wir unserer Pflicht nicht nachkommen.
Wir wussten das vorher ja, aber ich dachte nicht, dass so scharf kontrolliert wird. Ich möchte keinen Wald auf meinem Grundstück haben. Vielleicht kann uns jemand helfen. Oder weiß, ob der b Plan das Nachbarschaftsschutzgesetz aushebelt??? Hoffnungsvolle grüße, anne

Verbaut?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb514090-94):
Oder weiß, ob der b Plan das Nachbarschaftsschutzgesetz aushebelt

Das käme auf die Formulierung von B-Plan und dieses "Nachbarschaftsschutzgesetz" an.



Zitat (von fb514090-94):
Wir waren bereits bei einem Anwalt,

War der auf Baurecht / Verwaltungsrecht spezialisiert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Habt ihr denn schon Mal gefragt, ob eventuell auch Ersatzpflanzungen auf anderen Gemeindegrundstücken oder Ausgleichszahlungen möglich wären? Oder wenigstens teilweise für zumindest einige Bäume?
Ist ist in sehr vielen Städten und Gemeinden gang und gäbe!

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Wir hatten ein ähnliches Problem. Wir musste 2 große Bäume im Landchaftsscutzgebiet aus Sicherheitsgründen fällen lassen. Als Auflage mußten wir 2 neue Bäume (sehr teuer wegen dem vorgeschriebenen Stammumfang) setzen. Wir hielten uns nicht dran und pflanzten 3 kleine Bäume und wiesen dies durch Rechnung nach. Einer davon war ein seltener Baum des Jahres, den es beim Lidl gab. Ich glaube man war amtlicherseits zufrieden. Wir hörten nie mehr was davon.
Außerdem kann man doch auf die Amtspersonen freundlich zugehen und das Problem schildern. Ich glaube sie gehen dann schon auf eure Wünsche ein, wenn auch nicht ganz. Reden ist oft besser al ein Anwalt einschalten.

Signatur:

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Außerdem kann man doch auf die Amtspersonen freundlich zugehen und das Problem schildern. Ich glaube sie gehen dann schon auf eure Wünsche ein,

Naja, die dürften hier wohl eher nicht so kooperativ sein, da man ja vorsätzlich die rechtlichen Vorgaben nicht einhalten wollte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Oder weiß, ob der b Plan das Nachbarschaftsschutzgesetz aushebelt???

Ja. Bebauungsplan schlägt im Regelfall das Nachbarrecht.
In Baden-Württemberg heißt es beispielsweise im Nachbarrechtsgesetz:
§ 27
Vorrang von Festsetzungen im Bebauungsplan
Enthält ein Bebauungsplan oder eine sonstige Satzung nach dem Baugesetzbuch oder dem Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch Festsetzungen über Böschungen, Aufschüttungen, Einfriedigungen, Hecken oder Anpflanzungen, so müssen hierfür die nach diesem Gesetz vorgeschriebenen Abstände insoweit nicht eingehalten werden, als es die Verwirklichung der planerischen Festsetzungen erfordert. Dies gilt nicht gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.


Andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen.

Zitat:
Ich möchte keinen Wald auf meinem Grundstück haben.

Und dann kaufen Sie - als gelernte Immobilienkauffrau - ein Grundstück, auf dem der Bebauungsplan 14 Bäume vorschreibt !? :bang:

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Sie wollten vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen und beschweren sich nun, dass die Umsetzung kontrolliert wird? Welche Art von Rat wollen Sie? Hier werden keine Anleitungen zu illegalen Handlungen gegeben.

Bei 700 qm bezweifle ich, dass sich die Bäume nicht ohne ausreichenden Abstand pflanzen lassen - oder ist das Grundstück über 140 m lang? Und wenn es eine Allee wird, dann ist das eben so - als gelernte Immobilienkauffrau und als Ingeneur haben Sie das bestimmt zuvor bedacht.

Eine Fällgenehmigung ist übrigens aus genau diesem Grund notwendig - weil sonst Leute das Recht missbrauchen würden.

Rechtlich sehe ich keinen Handlungsspielraum ihrerseits - Sie können das Grundstück jedoch verkaufen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31954 Beiträge, 5627x hilfreich)

Ein B-Plan für welche Bebauung ist das?

Zitat (von fb514090-94):
In der textlichen Festsetzung des b planes ist festgehalten, dass wir auf unsrem Grundstück 14 Bäume nach gegebener Artenliste Pflanzen müssen (Kiefer, Eiche, Birke, Hainbuche).
Wann habt ihr denn gebaut? Eine Nachfrage im Bauamt habt ihr nicht gemacht? Ob und was alternativ möglich ist? Tw. Ausgleichspflanzung?
Gab es eine Pflanzfrist? Wo war die festgelegt?
Zitat (von fb514090-94):
Die stammdicke ist vorgegeben,


Bei Hainbuche fällt mir die vielgeliebte und vielverlangte HB-Hecke ein. Muss es tatsächlich ein Baum sein?
Was machen denn die unmittelbaren Nachbarn? Haben die ihr Wäldchen schon?
Bei 700 qm Grundstück fällt sicher noch die Hausfläche und Zufahrt und Garage mit hinein. Auf der Restfläche ist nicht einmal Platz für ein Wäldchen. Und Radieschen und Ranunkeln wachsen nicht unter Kiefern. :sad:

Solche Festsetzungen im B-Plan dürften Seltenheitswert und ganz besondere Ursachen haben.
Oder ihr habt den B-Plan falsch interpretiert?

Wenn die Hainbuche auch als Hecke gepflanzt werden darf---- ist das Problem kleiner. Der Wald ist dann keiner.
Bitte fragt den Bürger-Wald-Meister ;)
---------------------------

Zitat (von nyr):
Rechtlich sehe ich keinen Handlungsspielraum ihrerseits - Sie können das Grundstück jedoch verkaufen.
Naja, das ist ein sehr mutige Aussage. Bitte nicht so schnell mit solchen T-Argumenten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Der B-Plan schreibt wirklich 14 Bäume auf 700 qm vor? Ist das der echte Text der Textlichen Festsetzung? Oder steht da, wie oben schon erwähnt, auch etwas von einer Hecke?
Ich würde der Gemeinde entgegenkommend vorschlagen, eine Ersatzfläche zu bepflanzen, denn diese Festsetzungen waren vor Baubeginn bekannt.
Ja, wie sehen denn diese Wälder bei den Nachbarn aus?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb514090-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag. Vielen Dank für die einigen hilfreichen Wortmeldungen.
Erstes Vorab. Ich wünsche keinen Ratschläge zu illegalem Handeln. Das erwähnte ich mit keiner Silbe.
Wir sind natürlich gewillt Bäume zu Pflanzen. Ja, wie ich schrieb wussten wir das vorher. Aber aus Erfahrung in anderen städten gibt sich die Gemeinde mit Übereinkunften zufrieden. Es ist ein baufeld mit 40 geschaffenen Grundstücken, wovon 2 Eigentümer die textliche Festsetzung voll umgesetzt haben. Der Rest nicht. Selbst da bemängelte der Herr vom Amt, dass ihm die Umsetzung nicht so gefalle. Die Eigentümer mögen die heister woanders hinpflanzen, dass gefalle ihm optisch besser. Soviel dazu :) :) :) . Zu den Bäumen müssen wir noch 70 heister pflanzen, davon spreche ich nicht und das lässt sich auch realisieren. Hecke ist demnach also schon exkludiert. Wir müssten auch einen Kräuter und wiesensaum halten, dürften also für bestimmte gekennzeichnete Teilbereiche nicht mähen. Das alles ist jetzt nicht Thema meines Anliegens. Pflanzfrist war ein Jahr nach Meldung der Fertigkeitstellung.
Alles sind Menschen und machen Fehler oder bedenken nicht alles oder sind Schreibtischtaeter. Fragt man einen Gärtner, schlägt er die Hände über den Kopf zusammen. Die Bäume unterhalb brauchen viel mehr abstand zueinander, sie behindern sich. Es seien zuviele auf zu kleinem Raum.
Das Haus, Zufahrt etc. Sind schon berücksichtigt, dort müssen wir noch zwei zusätzliche Bäume Pflanzen.


Die Idee mit den Ersatzpflanzungen haben wir uns auch bereits auf unsere Agenda geschrieben. Vielen Dank dennoch für die Idee.

Und ja, wir haben das Grundstück gekauft,in der Not frisst der Teufel fliegen. Und wir Pflanzen. Für Schaffung des baufeldes wurde nicht einmal Wald geholzt, kein Bestand vorher. Es war ein nacktes Feld. Dahinter schließt ein Wald an.

Es ging mit lediglich darum, ob der b Plan Vorrang vorm Nachbarrecht hat. Vielen Dank für den obigen Hinweis dafür.

Morgen ist der Gesprächs-Termin mit der Gemeinde . :)
LG Anne

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb514090-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag. Vielen Dank für die einigen hilfreichen Wortmeldungen.
Erstes Vorab. Ich wünsche keinen Ratschläge zu illegalem Handeln. Das erwähnte ich mit keiner Silbe.
Wir sind natürlich gewillt Bäume zu Pflanzen. Ja, wie ich schrieb wussten wir das vorher. Aber aus Erfahrung in anderen städten gibt sich die Gemeinde mit Übereinkunften zufrieden. Es ist ein baufeld mit 40 geschaffenen Grundstücken, wovon 2 Eigentümer die textliche Festsetzung voll umgesetzt haben. Der Rest nicht. Selbst da bemängelte der Herr vom Amt, dass ihm die Umsetzung nicht so gefalle. Die Eigentümer mögen die heister woanders hinpflanzen, dass gefalle ihm optisch besser. Soviel dazu :) :) :) . Zu den Bäumen müssen wir noch 70 heister pflanzen, davon spreche ich nicht und das lässt sich auch realisieren. Hecke ist demnach also schon exkludiert. Wir müssten auch einen Kräuter und wiesensaum halten, dürften also für bestimmte gekennzeichnete Teilbereiche nicht mähen. Das alles ist jetzt nicht Thema meines Anliegens. Pflanzfrist war ein Jahr nach Meldung der Fertigkeitstellung.
Alles sind Menschen und machen Fehler oder bedenken nicht alles oder sind Schreibtischtaeter. Fragt man einen Gärtner, schlägt er die Hände über den Kopf zusammen. Die Bäume unterhalb brauchen viel mehr abstand zueinander, sie behindern sich. Es seien zuviele auf zu kleinem Raum.
Das Haus, Zufahrt etc. Sind schon berücksichtigt, dort müssen wir noch zwei zusätzliche Bäume Pflanzen.


Die Idee mit den Ersatzpflanzungen haben wir uns auch bereits auf unsere Agenda geschrieben. Vielen Dank dennoch für die Idee.

Und ja, wir haben das Grundstück gekauft,in der Not frisst der Teufel fliegen. Und wir Pflanzen. Für Schaffung des baufeldes wurde nicht einmal Wald geholzt, kein Bestand vorher. Es war ein nacktes Feld. Dahinter schließt ein Wald an.

Es ging mit lediglich darum, ob der b Plan Vorrang vorm Nachbarrecht hat. Vielen Dank für den obigen Hinweis dafür.

Morgen ist der Gesprächs-Termin mit der Gemeinde . :)
LG Anne

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb514090-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag. Vielen Dank für die einigen hilfreichen Wortmeldungen.
Erstes Vorab. Ich wünsche keinen Ratschläge zu illegalem Handeln. Das erwähnte ich mit keiner Silbe.
Wir sind natürlich gewillt Bäume zu Pflanzen. Ja, wie ich schrieb wussten wir das vorher. Aber aus Erfahrung in anderen städten gibt sich die Gemeinde mit Übereinkunften zufrieden. Es ist ein baufeld mit 40 geschaffenen Grundstücken, wovon 2 Eigentümer die textliche Festsetzung voll umgesetzt haben. Der Rest nicht. Selbst da bemängelte der Herr vom Amt, dass ihm die Umsetzung nicht so gefalle. Die Eigentümer mögen die heister woanders hinpflanzen, dass gefalle ihm optisch besser. Soviel dazu :) :) :) . Zu den Bäumen müssen wir noch 70 heister pflanzen, davon spreche ich nicht und das lässt sich auch realisieren. Hecke ist demnach also schon exkludiert. Wir müssten auch einen Kräuter und wiesensaum halten, dürften also für bestimmte gekennzeichnete Teilbereiche nicht mähen. Das alles ist jetzt nicht Thema meines Anliegens. Pflanzfrist war ein Jahr nach Meldung der Fertigkeitstellung.
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Es ging mit lediglich darum, ob der b Plan Vorrang vorm Nachbarrecht hat. Vielen Dank für den obigen Hinweis dafür.

Morgen ist der Gesprächs-Termin mit der Gemeinde . :)
LG Anne

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#12
 Von 
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Zitat (von nyr):
Sie wollten vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen und beschweren sich nun, dass die Umsetzung kontrolliert wird? Welche Art von Rat wollen Sie? Hier werden keine Anleitungen zu illegalen Handlungen gegeben.

Bei 700 qm bezweifle ich, dass sich die Bäume nicht ohne ausreichenden Abstand pflanzen lassen - oder ist das Grundstück über 140 m lang? Und wenn es eine Allee wird, dann ist das eben so - als gelernte Immobilienkauffrau und als Ingeneur haben Sie das bestimmt zuvor bedacht.

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