Tiefgarage vom Mehrfamilienhaus unter dem freistehenden Einfamilienhaus

2. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
coolguy1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Tiefgarage vom Mehrfamilienhaus unter dem freistehenden Einfamilienhaus

Wir sind dabei ein freistehendes Einfamilienhaus (475m2 Grundstück/ 172m2 Wohnfläche) zu kaufen unter dem sich teilweise eine Tiefgarage (ca. 130 m²) befindet. In dieser befinden ein Stellplatz, die wir zusätzlich erwerben. Das Haus und das Grundstück geht an den Käufer. Die Tiefgarage (außer uns) wird von das Mehrfamilienhaus genutzt. Das Haus und Mehrfamilienhaus befindet sich gerade in der Bauphase.

Jetzt meine Fragen:

1. Soll ich ein Sondernutzungsrecht an das Mehrfamilienhaus geben weil mein Grundstück für Bebauung verwendet wird?
2. Ist diese Konstellation üblich oder am besten Fingerweg davon? Kaufpreis liegt bei 795,000€ ohne was zum verhandeln. Ich muss dazu sagen dass das Lage einfach Top ist.
3. Kann ich Probleme mit Wiederverkauf bekommen?
4. Kann ich irgendwelche rechtliche Probleme in Zukunft bekommen?
5. Wenn eine von die beide Gebäude irgendwann abgerissen werden muss, kann es zu Probleme geben weil es unter dem Boden verbunden ist?
6. Kann ich diese Nachteil als Grund für Preisverhandlung verwenden? z.b., mögliche Lärm aus dem Tiefgarage, Grundstück nicht für Bau nutzbar usw.)

Danke für Ihre Antwort!

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 841x hilfreich)

Zitat:
5. Wenn eine von die beide Gebäude irgendwann abgerissen werden muss, kann es zu Probleme geben weil es unter dem Boden verbunden ist?


Es kann statische Probleme geben. Bei einem Abbruchantrag ist meist eine statische Stellungnahme zum Gebäude und der Nachbarbebauung erforderlich. Die wird zu dem Ergebnis kommen, dass bestimmte Gründungsbauteile oder Bauteile der Tiefgarage stehen bleiben müssen, damit der Gebäudeteil, welcher nicht abgerissen wird, weiterhin standsicher ist. Möglicherweise sind auch neue statische Bauteile einzufügen, um den Abbruch zu ermöglichen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 841x hilfreich)

Wie sind denn die beiden (oder ist es gar nur eines?) Grundstücke eigentumsrechtlich geteilt? Nach WEG? Oder hat jedes ein eigenes Grundbuchblatt? wie soll die Nutzung des Grundstücks durch die Tiefgarage rechtlich gestaltet werden (Baulast? Wegerecht?...)
Sondernutzungsrecht 'riecht' nach WEG.
Dann ein Rat: setzen Sie sich VOR dem Kauf intensiv mit dem WEG-Recht auseinander, denn da lauern so einige Tücken und man ist dann trotz freistehenden Hauses doch nicht wirklich ganz der Herr im eigenen Haus.
Die Konstellation erscheint mir recht ungewöhnlich und könnte durchaus Probleme beim Wiederverkauf bringen.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
coolguy1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Es tut mit leid. Ich habe es doppelt gepostet
http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?94569-Tiefgarage-vom-Mehrfamilienhaus-unter-dem-freistehenden-Einfamilienhaus

Es wird dort schon diskutiert. Eure Meinungen würde mich schon interessieren. Aber es werde Falsch aus meine Seite es überall ins Internet das Thema zu diskutieren.

Grüße.

P.S Wenn es nicht erlaubt ist eine fremde "Forum Post" hier zu verlinken, bitte es gerne entfernen.



-- Editiert von nirmalts am 03.11.2015 16:26

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Mal kurz zu den dort schon erwähnten Begriffen
Realteilung bedeutet jeder Eigentümer hat eine eigene Flurstücknummer = eigenes Grundstück mit eigenem Gebäude darauf
Eine "Teilungserklärung" wird dann nötig, wenn mehrere Eigentümer auf einem Grundstück bauen.
Wenn der Verkäufer sagt "Realteilung deswegen ist Teilungserklärung nötig", dann ist da etwas faul.

Wenn sich die Sachlage günstig darstellt (Du wolltest ja nochmal genauer nachfragen), dann wird "Dein" Grundstücksteil mit EFH real abgeteilt und erhält eine eigene Flurstücknummer. Es muss dann zu Lasten "Deines" Grundstück eine Baulast eingetragen werden, damit die Tiefgarage zum Teil direkt auf/unter "Deinem" Grundstück errichtet werden kann und auch weil das Tiefgaragenbauwerk Abstandsflächen zu Deinem Grundstück nicht einhält.
Das MFH steht auf dem zweiten realgeteilten Grundstücksteil. Weil die Wohnungen, Garagen , sonstigen Flächen nicht weiter "realgeteilt" werden können, muss hierfür eine Teilungserklärung erstellt werden - z.B. mit Kostenregelungen z.B. mit mehreren unterschiedlichen Kostentragungs-Schlüsseln - z.B. 1) für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer - 2) für die Gemeinschaft der Tiefgaragen-Stellplatzeigentümer 3) für die Gemeinschaft der Wegerechts-Nutznießer (evtl. ist das auch nur das EFH, das alle Wege-Kosten zu tragen hat), weil ja hier immer unterschiedliche Personen beteiligt sind - vielleicht werden Tiefgarage und MFH auch als 2 eigenständige Gebäude behandelt? (genaue Lage und Abmessung bzw. ob die Tiefgarage Verbindung mit dem MFH hat, kann ich aus Deinen Plänen nicht ersehen)

Ich bezweifle, dass ein derartiges Vertragswerk so sauber und gerecht gestaltet werden kann, dass später keine Reibereien entstehen,
Möglicherweise hat sich der Verkäufer/Bauträger/Nocheigentümer das Ganze auch wunderbar so ausgedacht und wird mit seinen Vorstellungen an den Vorschriften zu den erforderlichen Abgeschlossenheitsbescheinigungen/Teilungserklärungen/Baulasten/Wegerechten auch scheitern. Das Ganze muss ja auch vom Bauamt genehmigt werden.

Ganz sicher kannst Du sein, dass der Bauherr ein weiteres MFH in den hinteren Teil gebaut hätte, wenn er es gedurft hätte. Vermutlich waren die erlaubten maximalen Baumassenzahlen für das Grundstück aber bereits fast ausgereizt (GFZ, GRZ) ... den Rest hat man halt mit einem EFH aufgefüllt, weil sich gewiss ein dummer Käufer findet.

Im Bauexpertenforum wurde ja schon viel geschrieben - auch was Du den Verkäufer fragen solltest.
Dass Du anders als beim normalen EFH statt nur eines Nachbarn in die eine Richtung gleich 6 hast, wird Dir bewusst sein.
Weitere Punkte, die mich beschäftigen würden:
Du erreichst "Dein" Grundstück nur über ein fremdes Grundstück, erhältst dafür wahrscheinlich ein Wegerecht an dem fremden Grundstück verbunden mit der Pflicht "Deinen" Weg auch zu erhalten. Darfst Du mit dem Auto auf diesem Weg an Dein Haus fahren? (z.B. um Einkäufe auszuladen) Also nicht nur Wegerecht sondern auch Fahrrecht? Wer bestimmt darüber ob und wann ein eventuelles Tor zum Weg zu Deinem Haus verschlossen wird? (allein über solche Kleinigkeiten entbrennt oft großer Streit) Wo wird Deine Klingel sitzen? Hast Du eine eigene Heizungsanlage, eigene Hausanschlüsse für Strom/Telekommunikation/Wasser/Gas etc?
Wohin wird die Tiefgarage entlüftet? (schlimmstenfalls: Abgasabführung in Deine Richtung) Wie kommst Du von Deinem Tiefgaragenplatz in Dein Haus? (auch wieder die Einkäufe!)
Was gehört alles zur Tiefgarage = Gemeinschaftseigentum an dem Du beteiligt bist? (beteiligt an der Nutzung = beteiligt an der Kostentragungspflicht)

Falls Du das wirklich weiterverfolgst solltest Du die Verträge und sämtliche zugrundeliegenden Unterlagen unbedingt vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Ansonsten lese am besten auch mal in den Unterforen Nachbarschaftsrecht und WEG, Wohnungseigentumsrecht ;-)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wie die im anderen Forum auch schreiben: Finger weg. Ärger und juristische Auseinandersetzungen werden nicht ausbleiben.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.845 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.174 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen