Toreinfahrt über einen öffentlichen Parkplatz

28. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Meleij
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Toreinfahrt über einen öffentlichen Parkplatz

Hallo,

ich habe eine Frage. Wir sanieren grade unser erworbenes Eigenheim in Nds. Hierbei möchten wir auch das Tor erneuern. Das Grundstück ist ein Eckgrundstück mit zwei Häusern auf dem Flurstück, dazwischen ist ein Hof mit Tor zu einem öffentlichen Parkplatz mit 7 Parkplätzen. Die Einfahrt ist kein Problem, jedoch ist es nicht möglich das Tor zu schließen sobald ein Auto dort parkt. Die Türen gehen nach innen auf und der Platz reicht für ein Auto (überwiegend Be- und Endladen nach Einkaufen, bzw. Reifen umstecken usw.). Wir möchten gerne die Türen nach Außen öffnend umbauen um hinter dem Auto das Tor schließen zu können. Ich habe gelesen, wenn dies nicht elektrisch ist, kann das genehmigt werden. Leider finde ich nichts hilfreiches im Baurecht hierzu. Kann mir jemand die rechtlichen Gegebenheiten hierzu erläutern? Es geht auch wirklich nur um öffnen und sofort wieder schließen. Vielen Dank im voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Sehe ich es richtig, das dieses Tor dann nach außen bis auf eine Fläche reicht, die euch nicht gehört?

Dann sind die rechtlichen Gegebenheiten ganz einfach: ihr benötigt die Einwilligung des Eigentümers dieser Fläche.
Ob es sich beim Eigentümer um die Gemeinde oder eine Privatperson handelt, ist dabei unerheblich.

Es geht übrigens nicht nur um das schnelle Öffnen und Schließen des Tores: wenn das Tor nicht richtig geschlossen ist, kann es auch ungewollt aufschwingen und Personen verletzen, die sich gerade auf der öffentlichen Fläche aufhalten...


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ich kenne ja die Gegebenheiten vor Ort nicht, aber wäre auch ein Schiebetor eine Alternative?

Signatur:

lg.
R.M.

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#3
 Von 
Meleij
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten :) Das Tor wäre geöffnet ca. 20 cm im öffentlichen Raum. Ein Termin mit der Stadt steht aus. Ein Schiebetor ist eine Alternative, aber hier würde es nur vor unserer Mauer gehen und da sind da. 20 cm. Die sich beim Katasteramt nicht eindeutig zuordnen lassen, wem sie gehören. Das lassen wir aktuell noch prüfen. Eine Ausnahme,Genehmigung mit der Stadt könnte aber denkbar sein? Danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Was für eine Antwort erwarten Sie auf diese Frage...kann sein, kann auch nicht sein. Meist lehnen Gemeinden ab, denn wenn einer anfängt....

Ich schätze auch, die Lösung wird wohl ein Rolltor sein müssen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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