Torpfosten setzen. Auf oder an die Grundstücksgrenze

7. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
klaus_kleber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Torpfosten setzen. Auf oder an die Grundstücksgrenze

Hallo,
ich möchte ein neues Hoftor (1m hoch) einbauen. Wo darf der Tor-Pfosten stehen, direkt auf der Grundstücksgrenze (also Mitte Torpfosten=Mitte Grenzpunkt) oder darf der Torpfosten nur bis zur Grenze meines Grundstückes gehen (also Außenkante Torpfosten=Mitte Grenzpunkt)?
Ich wohne in Sachsen.
Besten Dank für eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128467 Beiträge, 40993x hilfreich)

Es kommt darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Da ist dann auch die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes
relevant, die geben aber in der Regel nur den groben Rahmen vor.
Entscheidend sind regelmäßig die regionalen Gesetze, Verordnungen wie z.B. Bau- und
Nutzungsordnungen, Bebauungsplan etc. der Gemeinde und vertragliche Vereinbarungen
die sich mit dem Grundstück und den Nachbargrundstücken beschäftigen (Kaufvertrag,
Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten sowie Hochwasserschutz können
ebenfalls noch relevant sein.



Zitat (von klaus_kleber):
direkt auf der Grundstücksgrenze (also Mitte Torpfosten=Mitte Grenzpunkt)

Warum sollte man Teile eines fremden Grundstücks nutzen dürfen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
klaus_kleber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte man Teile eines fremden Grundstücks nutzen dürfen?

Handelt es sich nicht um eine Grenzbebauung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18052 Beiträge, 9819x hilfreich)

Zitat (von klaus_kleber):
Handelt es sich nicht um eine Grenzbebauung?

Grenzbebauung sicher nicht, denn ein Tor ist kein Gebäude.
Außerdem ist das Merkmal einer Grenzbebauung, dass Sie genau an der Grenze steht, diese aber nicht überschreitet (Außenkante = Grenze). Sonst wäre es keine Grenzbebauung, sondern Überbau.

Zitat (von klaus_kleber):
Wo darf der Tor-Pfosten stehen, direkt auf der Grundstücksgrenze (also Mitte Torpfosten=Mitte Grenzpunkt) oder darf der Torpfosten nur bis zur Grenze meines Grundstückes gehen (also Außenkante Torpfosten=Mitte Grenzpunkt)?
Ich wohne in Sachsen.

Das hängt davon ab, ob das Tor Teil einer Einfriedung ist (z.B. Zaun, der das Grundstück umgibt und halt irgendwo ein Tor haben muss).
Wenn das Tor nicht Teil einer Einfriedung ist, dann darf der Pfosten nicht auf die Grenze, sondern muss komplett auf Ihrem Grundstück stehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1996 Beiträge, 1547x hilfreich)

Man sollte vor Baubeginn mit dem Nachbarn darüber sprechen, ob er mit einem Torpfosten einverstanden ist, der zur Hälfte auf seinem Grundstück steht. Das gilt auch für das Fundament, ohne schriftliche Genehmigung des Nachbarn sollte man es nicht über die Grenze hinausragen lassen!

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