Transparenz beim Verkauf öffentlicher Immobilien

14. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bauplaner
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)
Transparenz beim Verkauf öffentlicher Immobilien

Transparenz beim Verkauf öffentlicher Immobilien

Wenn eine Kommune eigene Immobilien Verkauft, inwieweit , muss dann das Verfahren öffentlich sein? Muss die Gemeinde den Käufer und den Kaufpreis öffentlich machen? Ist ein Einspruch bei „Verschleuderung“ möglich?
Hier in unserer Kleinstadt kommen immer wieder Fälle vor, das die Stadt sich bei Kaufinteressenten für eine bestimmte sträubt, aber dann wird irgendwann genau diese Immobilie für einen „symbolischen“ Preis an einen der üblichen Verdächtigen verkauft.
Ist das rechtens oder ist ein bestimmtes Verfahren vorgegeben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Es gibt kein einheitliches Verfahren, mal werden öffentliche Immobilien gegen Höchstgebot verkauft, mal werden sie ganz normal mit VK angeboten.
Öffentlich machen muss die Stadt nicht alle Verkäufe.
Wenn dir etwas komisch vorkommt, wende dich an die örtliche Presse oder die Bezirksverwaltung.

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#2
 Von 
c123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Eigentlich ist das ungeheuerlich, denn das riecht nach Korruption. Aufgabe der Gemeindeverwaltung ist es, den Bürgern zu dienen. Es ist nicht richtig, dass die Gemeinde zu verkaufende Immobilien den Bürgern vorenthält, sie aber OHNE AUSSCHREIBUNG an "übliche Verdächtige" verkauft. Lass mich raten: Handelt es sich hierbei um Bauträger oder Bauunternehmen?

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Presse ist die Möglichkeit oder Dienstaufsicht. Aber ich würde die Presse nehmen, da sind deine Hände draußen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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