Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
1987 wird das Grundstück und Haus von Eltern A geteilt und an die Tochter B zur Hälfte überschrieben. Die Grundstücksteilung wird ins Grundbuch eingetragen.
Zusätzlich wird ein Schriftstück beim Anwalt / Notar verfasst, dass die Nutzung des Grundstücks der Tochter nur den Eltern obliegt. Tochter B gehöre lediglich die Terrasse.
Tochter B baut an und renoviert das komplette Haus von außen. Seit 1995 pflegt sie alleine den kompletten Garten und investiert mehrere tausend Euro auf dem gesamten Grundstück. Die Eltern kümmern sich nicht um den Garten.
Nun verändert Tochter A den auf sie eingetragenen Teil recht aufwändig. Dieses mißfällt Eltern A bzw. gefällt nicht.
Mit Hinweis auf das Zusatzschriftstück wird eine weitere Durchführung "verboten".
Daher meine Frage: Ist so eine Zusatzvereinbarung überhaupt haltbar, wenn Tochter A im Grundbuch eingetragen ist?
Danke
stem05
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Trennung Grundstück
Verbaut?
Verbaut?
Wie sieht die Teilung genau aus: wurde das Grundstück in 2 neue Flurstücke aufgeteilt, und A und B sind jeweils alleine im Grundbuch eingetragen, oder wurde lediglich im Grundbuch B als Miteigentümerin des Grundstücks eingetragen?
Außerdem ist es wichtig, was konkret in der notariellen Vereinbarung steht.
Allerdings wird hier doch wohl weniger eine rechtliche, sondern mehr eine zwischenmenschliche Lösung benötigt!
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-- Editiert am 06.04.2011 08:37
Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht.
Feste Bauten sind immer mit dem Grund und Boden verbunden und sind damit Eigentum des Grundstückeigentümers.
Der Boden und die Anlage darauf können nach deutschem Recht nicht eigentumsrechtlich getrennt werden.
Nutzungsverträge aller Art sind allerdings möglich (Pachtvertrag, Mietvertrag u.d.gl.)
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