Hallo Gemeinde,
ich plane, eine Trennwand zur nachbarlichen Terrasse bauen zu lassen. Der Streifen zwischen den Terrassen ist so eng, dass ich die Mauer nur auf die Grundsücksgrenze setzen lassen kann. Da das Nachbarhaus (DHH) noch nicht verkauft ist, kann ich mich folglich mit niemandem abstimmen. Muss ich die Mauer irgenwo genehmigen und/oder eintragen lassen?
Der Polier meinte, dass die Aufnahme in den Kaufvertrag der anderen Haushälfte genügt (Stichwort Duldung).
Hab da halt aber so Sachen wie Baulasteintrag für künftigen Käufer gehört. Welche Sicherheiten bekomme ich, da ja bei mir offensichtlich nichts eingetragen wird?
Vielen Dank für die Unterstützung.
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Trennwand zur Nachbarterasse
24. Juni 2005
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Frage vom 24. Juni 2005 | 10:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennwand zur Nachbarterasse
Verbaut?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2005 | 12:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47499 Beiträge, 16808x hilfreich)
Irgendjemandem wird ja das Nachbarhaus jetzt gehören (Bauträger?). Mit dem kannst Du Dich doch abstimmen. Wo ist da das Problem?
Und jetzt?
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