Trittschall und sonstiger Lärm in Eigentumswohnung

6. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rohnburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Trittschall und sonstiger Lärm in Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

hab vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft. Dafür echt viel bezahlt. Man kann sagen, die Wohnung war überteuert. Aber was solls, ich fand die Wohnung so schön, dass ich sie unbedingt haben wollte...
Bin nun eingezogen und bin mit Geräuschen konfrontiert, die ich im Leben noch nie gehört und für möglich gehalten hätte.
Erstns ständig explosionsartige Geräusche (Knall), woher das kommt weiß ich nicht. Türenzuschlagen, Schubladen zuschlagen? Ich weiß es nicht.
Wenn die Nachbarn Möbel rücken, hab ich das Gefühl die Decke und die Wände stürzen ein.
Und dann die Trittschallgeräusche... Ich höre jeden Schritt, sowohl von oben wie auch von unten.
Ich hab nur das Glück dass die Nachbarn nicht den ganzen Tag da sind. Ich höre sie wenn sie nach Hause kommen. Dann fängt der Lärm einfach an. Ich höre alles was sie machen. Sachen abstellen, tun und machen. Einfach alles.
Ich hab mit ihnen gesprcohen. Keiner will irgend einen Lärm gemacht haben. Jeder schiebt es auf andere.
Ich bin verzweifelt, ich bin verschuldet bis zum Ende meines Lebens und habe eine Wohnung, die mich in den Wahnsinn treibt.
Die Vorbesitzer hab ich angerufen. Die wollen NIIIEEEE was gehört haben. Bei denen war alles toooootal ruhig.
Der Makler meint, wenn ich eine ruhige Wohnung will, soll ich mir ein alleinstehendes Haus kaufen. Trittschall ist in Mehrfamilienhäusern vollkommen normal!!

Was kann ich tun. Ich hab hier im Forum einen Eintrag von vor fast 10 Jahren gefunden, dass man eben nix machen kann. Ist es immer noch so?
Was ist wenn ich die Wohnung verkaufen will. (Was ich ganz sicher machen werde). Wer bitte kauft eine Wohnung mit Trittschall und Lärm? Was muss ich dem Interessenten sagen, damit ich ihn nicht vergraule aber anderseits mich auch nicht strafbar mache(wegen Verschweigen)?
Ps: muss dazu sagen, das Haus bzw. die Wohnung ist erst 10 Jahre alt.

Danke im Voraus!

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-- Editiert Rohnburg am 06.08.2014 12:13

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Sind alle anderen ebenfalls Eigentümer?

Mich wundert, dass sich andere nicht auch beschweren; egal ob Eigentümer oder Mieter! Die müssten sich doch genauso belästigt durch deine Geräusche fühlen.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rohnburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Dass ich Geräusche mache glaub ich nicht.
Meine obiger Nachbar will verkaufen und gehen, weil ihm das Haus zu laut ist und wegen anderen persönlichen Gründen. Aber der wohnt seit 10 Jahren dort.
Ich verstehe das alles nicht, woher diese Geräusche kommen und warum ich jeden Schritt von anderen höre.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Das ist unverständlich!? Du hörst die Nachbarn über dir (die aber demnächst verkaufen wollen) und die Nachbarn unter dir - die scheinbar aber von dir keinerlei Geräusche vernehmen!?

Kann es sein,

dass du dich in den allg. Lebensgeräuschen getäuscht hast, die man beim Wohnen so mitbekommt?

dass du übersensibel auf Geräusche reagierst?

........ansonsten könnte man eine Verschwörung der übrigen Bewohner vermuten, die dich in den Wahnsinn treiben wollen. Aber davon ist wohl nicht auszugehen.

Es kann auch die eigene Einstellung sein, die überempfindlich macht, nämlich bei der Feststellung, dass man sich´´verschuldet bis zum Ende seines Lebens´´ und nun in einer scheinbar unverkäuflichen Wohnung sitzt.

Vorteil der letzten Variante: Wenn es psychisch bedingt ist, dann hören andere Interessenten das nicht so extrem und du kannst (evtl. mit Verlust) verkaufen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rohnburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Also ich wohne erst seit 2 Monaten dort.
Bin nur spät abends da und rücke meine Möbel nicht hin und her.
Der obige Nachbar wird nicht wegen mir verkaufen wollen.

Eine Verschwörung ist wohl extrem unwahschreinlich.

Dass ich mich mit den allgemeinen Lebensgeräuschen getäuscht habe?! Das ist nicht meine erste Wohnung, in der ich lebe. Ich hab in mehreren Wohnungn gewohnt. Habe nie Schritte von Nachbarn wahrgenommen.
Hier höre ich jeden Schritt, den die anderen machen. Wenn sie von einem Zimmer ins nächste laufen.
Das find ich nicht normal.
Der Nachbar unter mir ist nur 2 Monate im Jahr da. Das ist seine Ferienwohnung.
Wie gesagt es sind nicht nur die Schritte, sondern überhaupt alles, was sie so machen.
Ich denke da ist wohl mit dem Schallschutz massiv geschlampt worden.
Ich finde, der Verkäufer hätte mir einen Hinweis geben müssen, wie hellhörig diese Wohnung ist. Dann hätte ich nämlich die Finger davon gelassen.


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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wenn der obige Nachbar gehen will, weil das Haus zu laut ist, dann muss dem Verkäufer deiner Wohnung die ungewönliche Hellhörigkeit doch bekannt gewesen sein und war vllt. sogar sein Grund zum Verkauf dieser Wohnung

Du könntest versuchen, ihm das als verschwiegenen Mangel anzuhängen - idealerweise, wenn der obige Nachbar das bestätigt, weil es vllt. sogar mit dem Voreigentümer deiner Wohnung zu Streitigkeiten deswegen gekommen ist!?

Wie aussichtsreich und kostenintensiv das ist, kann ich allerdings nicht abschätzen.

Du solltest einfach einen Makler mit dem Verkauf beauftragen.

-- Editiert HeHe am 07.08.2014 16:05

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)



.......ach so: Unter Baurecht passt dein Beitrag nicht so richtig; versuchs mal noch im Unterforum WEG (Wohnungseigentum).

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der obige Nachbar gehen will, weil das Haus zu laut ist, dann muss dem Verkäufer deiner Wohnung die ungewönliche Hellhörigkeit doch bekannt gewesen sein und war vllt. sogar sein Grund zum Verkauf dieser Wohnung <hr size=1 noshade>

Das würde man dem Verkäufer nur gerichtsfest nachweisen müssen. Denn Lärm wird durchaus unterschiedlich intensiv wargenommen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rohnburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Am meisten stören mich die hörbaren Schritte des Nachbarn über mir (Trittschall).
Das müssen die Voreigentümer auch gehört haben. Da kann mir keiner weiss machen, dass die nichts gehört haben.(So wie es behauptet wird).
Wäre das nicht ihre Pflicht gewesen mich darauf hinzuweisen?
Kann man im Nachhinhein nichts machen? (Am liebsten wäre mir die Rückabwicklung des Kaufes) oder wenigstens Minderung des Verkaufspreises.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das müssen die Voreigentümer auch gehört haben. <hr size=1 noshade>

Gehört ja, aber gestört? DAS ist der Knackpunkt ...



quote:<hr size=1 noshade>Da kann mir keiner weiss machen, dass die nichts gehört haben.(So wie es behauptet wird). <hr size=1 noshade>

Die Beweislast liegt bei Dir.
Und ein "Das glaube ich nicht" wird vor Gericht nicht wirklich weiterhelfen.



quote:<hr size=1 noshade>Wäre das nicht ihre Pflicht gewesen mich darauf hinzuweisen? <hr size=1 noshade>

Kommt darauf an.
Ich muss niemanden auf "normale" Lärmquellen hinweisen.
Nur auf mir bekannte Mängel sollte ich als Verkäufer im eigenn Interess hinweisen. Dazu müsste man als Käufer aber beweisen, das es ein Mangel war den die Verkäufer auch objektiv unter ihren Umständen als Mangel empfunden haben müssten. Das ein "nicht gehört" oder "nicht gestört" also eine unglaubwürdige Schutzbehauptung darstellt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rohnburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

verstehe Ihre Erklärungen.
Nun hab ich eine allgemeine Frage, ist Trittschall ein Mangel? Oder ist es ein rein subjektives Empfinden?

Und das zweite, muss ICH das beim Verkauf dann ansprechen?
Mich stört der Trittschall enorm und es gibt auch Zeugen, dass es so ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Trittschall gibt es immer - mal mehr mal weniger je nach baulicher Ausführung (Trittschaldämmung).

Die Frage ob ein Mangel vorliegt, hängt dann wiederum davon ab, was der Käufer erwarten durfte:
- aufgrund einer Qualitätsbeschreibung/Zusicherung im Kaufvertrag, oder
- was üblicherweise aufgrund Baualters/erkennbaren Zustands zu erwarten wäre

Wenn der Käufer vor dem Kauf gar nicht danach gefragt hatte, dann konnte der Verkäufer gar nicht täuschen (die Unwahrheit antworten/im Kaufvertrag zusichern). Es geht dann also erstmal darum, ob der Umstand einen Mangel darstellt und ob es sich hier um einen aufklärungspflichten Umstand handelte.
http://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-15139/hauskauf-ueberraschungspaket-altbau-rechtliche-huerden-meistern_aid_425094.html

Es wurde ja schon gesagt: sämtliche Beweislasten liegen beim Käufer. D.h. erstmal Geld in die Hand nehmen, für eine Zustandsfeststellung (das, was dem Käufer immer empfohlen wird vor dem Kauf zu machen) - hier aber bis ins Kleinste, um ggf. einen Unterschied zwischen "Zustand" und "Mangel" herauszuarbeiten. Und dann ggf. das Gerichtsprozedere - falls einem ein Anwalt vorher nicht schon die Aussichtslosigkeit klargemacht hat.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun hab ich eine allgemeine Frage, ist Trittschall ein Mangel? Oder ist es ein rein subjektives Empfinden? <hr size=1 noshade>

Es kommt darauf an.


Trittschall ist natürlich ein rein subjektives Empfinden.
ABER: Genauso kann er mittels geeichter Intrumente von Fachleuten gemessen und so einigermaßen objektiv beurteilt werden.

Wobei stets die Möglichkeit besteht, das subjektives Empfinden und objektiv Beurteilung mehr oder weniger weit auseinaderliegen.



Auch kann Trittschall einen Mangel darstellen.
Hierbei kommt es darauf an, wann das Bauwerk errichtet wurde bzw. so saniert wurde das es einer Errichtung gleichgestellt wäre.
Denn es ist entscheiden was für Normen/anerkannte Regeln der Technik zu diesem Zeitpunkt bestanden.
Genügt der Schallschutz den da geltenden Regeln, wäre das schon eine Hürde die zu nehmen wäre.

Dann müsste man noch nachweisen, das der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hätte (denn vermutlich wird die normale Gewährleistung wie üblich vertraglich ausgeschlossen sein?).
Das wäre der Fall wenn er auf Nachfrage bewusst die Unwahrheit gesagt hätte oder wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel nicht mitgeteilt hätte.

Und da wären wir dann wieder etwas weiter oben, bei den Normen/anerkannte Regeln der Technik.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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