Trotz Aufhebungsvertrag geht Mieter nicht..

29. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
rippstrick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Aufhebungsvertrag geht Mieter nicht..

Hallo,
wir überlegen ein Haus zu kaufen, dass z.Zt noch vermietet ist.Verkäufer und Mieter wollen einen Aufhebungsvertrag machen, der den Mieter verpflichtet(nach Erhalt einer gewissen Summe) zu einem bestimmten Zeipunkt auszuziehen. Wir würden zunächst (mit dem Kaufvertrag) eine Anzahlung leisten wollen und den Restbetrag nach Auszug des Mieters zahlen.
Nun meine Fragen:
1.Ist sowas machbar?
2.Was passiert, wenn der Mieter doch nicht zum vereinbarten Termin draussen ist (keine passende Wohnung gefunden o.ä.)?
3.Müssten wir ihn dann rausklagen?

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26 Antworten
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#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

1. Ja, ist machbar. Ich würde mir diesen Aufhebungsvertrag jedoch bestätigen lassen.

2. Dann würde er nicht ausziehen

3. Ja, das müsstet ihr wohl

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#2
 Von 
rippstrick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
Danke für die schnelle Antwort!
Müsste denn nicht eigentlich der Verkäufer sich um die Einhaltung des Aufhebungsvertrages kümmern?
Könnten wir schon im Voraus etwas tun, damit es gar nicht erst zu so etwas Unerfreulichem wie einer Räumungsklage kommt? (zB Strafe bei Nichteinhalten des Vertrages oder Prämie bei rechtzeitigem Auszug)
Viele Grüße rippstrick

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich stelle mir das so vor, dass der neue Eigentümer genau so den Ablauf mit dem Aufhebungsvertrag mit seinem Kauf übernimmt, eben so wie er den Mietvertrag übernimmt.

Wenn der Mieter sich mit diesem Aufhebungsvertrag dazu verpflichtet, fristgerecht auszuziehen, so hat er sich auch darum zu kümmern, dass er das einhält. Wenn er es aus welchen Gründen auch immer nicht tut, dann kann man dem ehemaligen Eigentümer ja keinen Vorwurf machen, oder? Er hat mit der Sache nach dem Verkauf nichts mehr damit zu tun. Rechte und Pflichten übernimmt der neue Eigentümer.

Deswegen würde ich persönlich immer davon absehen, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, in das ich einziehen möchte, das aber vermietet ist, es sei denn, ich habe vor, das Objekt weiter zu vermieten, also als Kapitalanlage zu nutzen.

Alle Eventualitäten würde ich vorab nur mit meinem RA, mit dem Verkäufer und mit dem Mieter klären, bevor ich mich auf einen Kauf einlasse.

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#4
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn Du schon anfängst, rum zu zitieren, dann solltest Du vielleicht noch mal meinen letzten Satz dazu lesen:

Alle Eventualitäten würde ich vorab nur mit meinem RA, mit dem Verkäufer und mit dem Mieter klären, bevor ich mich auf einen Kauf einlasse.

Absichern wäre MEIN Ratschlag, und zwar so gut und wasserdicht wie es geht, gerade damit die neuen Eigentümer sich NICHT den Ärgern aufhalsen.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Also eins ist doch klar - das Geld für den Mieter gibt es erst, nachdem er ausgezogen ist.
Unabhängig davon würde ich erst zum Notar gehen, wenn das Objekt leersteht, dann gibt es nämlich keine Probleme, falls der Mieter nicht auszieht, der Vermieter die versprochen Ablöse nicht zahlt.
Natürlich könntet ihr auch bei einem Notar eine Klausel aufnehmen, dass das Objekt mieterfrei zu übergeben ist, da sonst Strafzahlung (Abzug Kaufpreis xy) fällig wird. Dazu auf jeden Fall die Beratung in Anspruch nehmen (Notar).

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#7
 Von 
michaachmicha
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

wir überlegen ein Haus zu kaufen, dass z.Zt noch vermietet ist.

>>Verkäufer und Mieter wollen einen Aufhebungsvertrag machen, der den Mieter verpflichtet(nach Erhalt einer gewissen Summe) zu einem bestimmten Zeipunkt auszuziehen.

1.Fragt doch mal den verkäufer, ob er mit dem mieter schon geredet hat.
Wenn ja, kann er doch mit dem mieter einen (diesen) auflösungsvertrag erarbeiten, den beide rechtsverbindlich vereinbaren für den fall ,daß es zum verkauf kommen sollte.
Beide gehen mit dem ding zu , am besten, dem notar der den kaufvertrag beurkunden soll und lassen , nur ihre jeweiligen unterschriften, beglaubigen (nicht inhaltlich)!
Nicht den Vertragsinhalt!! Unterschriftbeglaubigung kostet irgendwo so zweimal 30 EUR (nur Unterschrift),dauert max 10 minuten, die würde ich als "verkäufer" übernehmen.
Wenn da einer von beiden (verkäufer und mieter) skrupel hat, stinkt die sache und finger weg für euch!

"Wir würden zunächst (mit dem Kaufvertrag) eine Anzahlung leisten wollen und den Restbetrag nach Auszug des Mieters zahlen. "

Ist ja wohl so zu verstehen, daß ihr bei vertragsabschluss ne anzahlung machen sollt, um dem verkäufer die ablösesumme zur verfügung zu stellen, oder?
Ansonten wäre doch so ne vereinbarung überhaupt nicht nach zu vollziehen.
Abgesehen davon wird euch der Notar ohnehin daraufhinweisen (im Vertragstext), daß er euch davon abgeraten hat, auch nur teile des kaufpreise zu zahlen, bevor die voraussetzungen zur risikolosen kp- zahlung, allesamt gegeben sind.

Dazu gehört in erster linie die so genannte "lastenfreistellung".

In eurem fall, da ihr selbst einziehen wollt, stellt der vermietungsstatus aber eine last am objekt dar.
Vorschlag:
Ich würde wenn ich das Haus unbedingt haben wollte, diese anzahlung und den Restkaufpreis auf ein "anderkonto " des notars einzahlen (wobei für den Restkaufpreis auch eine Bankbestätigung als anlage zum kaufvertrag ausreichen würde), mit der auflage, das konto , wenn ich mit meiner vermutung richtig liege, direkt an den Mieter erst dann auszuzahlen, wenn glaubhaft nachgewiesen ist, daß der mieter ausgezogen ist bis.... Datum..., wäre dann dem Aufhebungsvertrag (siehe 1.) zu entnehmen.
Dem notariellen KV fügt ihr diesen auflösungsvertrag als vertragsbestandteil bei!!
Im notar. Kaufvertrag könnte es dann ungefähr lauten,
der käufer leistet eine KP-anzahlung X auf das notaranderkonto xx, bis zum.....Datum. Die teilweise auskehrung des anderkontos in höhe von.xx... hat an den den mieter zu erfolgen, wenn der käufer dem notar mitgeteilt hat, daß die mieter das haus an ihn, mit den schlüsseln, geräumt als neuem besitzer übergeben haben, ohne daß dadurch eine mietzahlungsverpflichtung für den käufer gegenüber dem verkäufer entsteht.
Besitz, nutzen und lasten gehen mit datum dieser mitteilung auf den käufer über.
Hierzu wird der notar von den parteien angewiesen, den eingang der KP-anzahlung auf NAK , mit zweitschrift in beglaubigter form zur weiterreichung an den mieter, dem verkäufer und in einfacher abschrift dem käufer zu bestätigen. Der Notar versieht diese mitteilung, mit dem hinweis, daß die anzahlung nur dann als ablösesumme an den mieter ausgekehrt wird (oder vielleicht auch nur eine Summe X aus dieser anzahlung), wenn........ siehe oben.
Zug um Zug mit auskehrung des NAK erfolgt , sofern alle anderen bedingungen erfüllt sind der antrag auf AV.

Da kann man ja auch noch kalenderfristen vereinbaren und so weiter.
Ein restrisiko bleibt immer, aber dann ist es gleichmäßig auf alle drei verteilt.
Und ich wollte keinesfalls einen vertragsentwurf mit meinen zeilen gemacht haben, das erledigt euer notar. Waren nur paar gedankenanstöße. Er ist übrigens verpflichtet, einen entwurf mindestens 14 Tage vor beurkundung beiden parteien zum lese vorzulegen. Das er das gemacht hat, muß er auch im vertrag beurkunden.

Du schreibst:
Nun meine Fragen:
1.Ist sowas machbar?
2.Was passiert, wenn der Mieter doch nicht zum vereinbarten Termin draussen ist (keine passende Wohnung gefunden o.ä.)?
3.Müssten wir ihn dann rausklagen?

Eigentlich völlig unsinnige fragen, weil dir der vernünftige menschenverstandt die schon beantwortet hat. Was du hören " willst " kann dir niemand mit ehrlichen antworten bestätigen!!!
Grundsatz: Kauf bricht Miete nicht!!!!!
Eigentlich weiß du ja die antworten, sonst hättest du die fragen nicht gestellt.

zu 3. nur natürlich müßtest du ihn dann versuchen raus zu klagen!!!
hättest aber ziemlich sicher wenig erfolg und wenn dann dauert das sowieso jahre!!!!!.
Der notarvertrag und die vorarbeit machens aus.
Hier sind drei im geschäft involviert und umsomehr ist es wichtig, ohne geheimniskrämerei gegenüber einem der beteiligten im vorfeld verbindliche klarheit zu schaffen. Ich finde jede rechtsberatung aus berufenem munde beschi...die darauf ausgerichtet ist, einem oder zweien von dreien einen vorteil zu verschaffen.
Vielleicht findest du, wenn dir klar ist, was ich eigentlich raten wollte einen roten faden.
gute zeit
:devilangel:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Habt ihr schon selbst mit dem Mieter gesprochen? Ist er generell bereit gegen cash vorzeitig auszuziehen?

Wie dieser Kaufvertrag inhaltlich gestaltet wird und welche Klauseln er enthalten soll ist Sache des Notars.

@michaamicha
Was soll die Unterschriftsbeglaubigung unter dem Aufhebungsvertrag bringen?
Wie du schon selber geschrieben hast, wird ja nicht Inhalt bestätigt, sondern nur die Echtheit der Unterschrift.

Soll sich der Notar deines "Vorschlages" bedienen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rippstrick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wollen jetzt versuchen uns mit allen Parteien zusammenzusetzen und erstmal in einem vernünftigen Gespräch abzuklären, woran es denn hängt. Der Mieter zieht halt sehr ungern aus, da er selbst sehr viel an dem Haus renoviert hat (2 Bäder, Dach ausgebaut) und (zurecht) vom Verkäufer das honoriert haben möchte, zumal er nicht in der Lage ist selbst zu kaufen. Ob der Verkäufer finanziell nicht in der Lage ist zu zahlen weiß ich nicht, aber da wäre ja die Idee mit dem Anderkonto super.

@michaachmicha
Danke für deine ausführliche Meinung, die lässt hoffen, dass mit den richtigen Verträgen das Risiko für uns minimiert werden kann!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
michaachmicha
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

@cruncc1,
fühlt sich da jemand auf den schlips getreten?
Ich habe geschrieben, lies:
Und ich wollte keinesfalls einen vertragsentwurf mit meinen zeilen gemacht haben, das erledigt euer notar. Waren nur paar gedankenanstöße.

Du schreibst:
"Wie dieser Kaufvertrag inhaltlich gestaltet wird und welche Klauseln er enthalten soll ist Sache des Notars."

Das ist eine tradierte auffassung aus der zeit "als die bilder laufen lernten".
Ein kompetenter notar geht nicht davon aus, daß er den kaufvertrag für sich macht!
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Generell würde ich mich nie auf den Kauf eines Objektes mit Mieter einlassen, wenn ich es selbst nutzen möchte, aber das sei mal dahingestellt.
Wenn der Mieter nach Kauf nicht auszieht, kann er Ihn wegen Eigennutzung kündigen.
Wenn er dann nicht freiwillig auszieht muß geklagt werden, das kann sich hinziehen, je nach Auslastung der Gerichte.
Dann muß er Ihn wahrscheinlich noch zwangsräumen lassen und da muß er in Vorleistung gehen, wenn er das Geld überhaupt wiederbekommt.
Das ganze ist also ein zeitlich und finanziell nicht kalkulierbares Risiko.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Und dann das Risiko, dass der Mieter aufhört, Miete zu zahlen oder das Objekt ein wenig "verwüstet".
Also bei der geschilderten Situation - lieber ein anderes Haus suchen oder auf keinen Fall Geld zahlen, bevor der Mieter wirklich raus ist.
Finanzierung sichern - zur Zeit könnte es mit der Aufnahme Darlehen Probleme geben. Hier auch über die Bereitstellungszinsen nachdenken, die du nach Unterschrift zahlen müßtest, wenn du den Betrag noch nicht abforderst.
Nach Unterschrift auf Kaufvertrag beim Notar MUSST du zahlen (je nach vereinbartem Zeitpunkt/Modalitäten) - dann erst um die Finanzierung kümmern - sehr fahrlässig.

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#13
 Von 
teco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Haloo!!! ich bin neu hier und habe ein änliches Problem.
Ich hoffe das ich hier Hielfe bekomme und natürlich das ich im Richtigen Theard bin.
Meine Frage!!!
Ich habe meine Vermietete Wohnung verkauft und mein Mieter hat vorher auch einen Mietaufhebungsvertrag unterschrieben das er zum 30.08.10 Auszieht. Mit den Kaufern ist auch alles Klar gegangen. Als wir dann beim Notar waren, Stellten die Kaufer eine Frage was denn währe wenn der Mieter bis zu diesem Termien nicht Ausziehen würde. Als der Notar dan sagte, das Sie sich ein Hotel ab dem 1.9.10 auf meine kosten nehmen dürfen bis die Wohnung leer ist, währe ich fast umgefallen. Wenn ich dies vorher gewusst hätte, hätte ich natürlich mit dem Verkauf gewartet bis der Mieter draussen ist. Was hätte ich für Rechte wenn der Mieter bis zum 30.08.10 nicht auszieht. Ich hoffe das ich hier Tipps bekomme ohne einen Anwalt aufsuchen zu Müssen.

Vielen Dank für jede hilfe

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#Was hätte ich für Rechte wenn der Mieter bis zum 30.08.10 nicht auszieht.#
Du müsstest gegen den Mieter rechtliche Schritte einleiten.

#Ich hoffe das ich hier Tipps bekomme ohne einen Anwalt aufsuchen zu Müssen.#
Warum sieht du denn so schwarz? Warte doch erst mal ab, ob der Mieter bis zum vereinbarten Termin auszieht. ;)

Bitte keine neuen Beiträge an Uralt-Beiträge dranhängen!



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
teco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Grundgenommen hast du ja Recht, wahrscheinlich mache ich mir umsonst Sorgen!!!!
Wenn ich aber vom schlimmsten Fall ausgehe, und wenn es soweit ist könnten eine menge von Kosten auf mich zukommen, und Rechliche Schritte erst am 30.8.10 einzuleiten, das kann sich Ziehen, ohje, ohje, ohje. Mir würde Eigentlich nur ein Schrieb genügen der irgendwo geschrieben steht, den Ich dem Mieter 1 Monat vorher zeigen könnte was für Kosten auf ihn zukommen könnten, Im Falle wenn er die Frist nicht einhält. Danke für deine so rasche Antwort...

Soryy das ich an einen Alten Beitrag Poste, in vielen anderen Foren wird mann aber gleich doof angemacht wenn man ein neuen Beitrag postet wenn zu diesem Thema schon irgendwoo was geschrieben wurde.

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#16
 Von 
teco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

So ich wieder!!!
Mein Mieter ist jetzt schon zwei monatsmieten im Rückstand, seit er den Mietaufhebungsvertrag Unterschrieben hat zahlt erâuch nicht mehr. Es hat zwar eine Mündliche absprache gegeben das er imFalle wenn Er eine Wohnung findet für den einen Monat nicht bezahlen muss und ich würde die Kaution behalten. Als ich ihn Fragte wie es aussieht ob er denn schon eine Wohnung hat, bekam ich als Antwort es sei sehr schwer was zu finden.Wir haben ihm schon mindestens 10 gleichwetige Wohnungen aus Anorsen vorgelegt, für ihn waren sie nichts. Mein Gefühl sagt mir das er das er sich überhaupt nich drum Kümmert. Was nun??? keine Miete und er zieht nicht aus.
Wann sollte ich einen Anwalt aufsuchen und wie gross ist die wahrscheinlichkeit das er ihn bis zum 30.8.10 rausbekommt??

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

zwei monatsmieten im Rückstand

Ab zum Anwalt und eine fristlose Kündigung schreiben lassen, gleich morgen früh.
Aber vermutlich hast du für den Aufhebungsvertrag zu wenig geboten, das solltest du dir noch einmal überlegen.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
teco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Was meinst du denn mit zu wenig geboten?????
Das war ein Aufhebungsvertrag mit dem beide einverstanden waren, nach seiner Ausage war ihm die Wohnung zu klein und wir haben uns geeinigt das er in 3,5 Monaten was neues findet. Ich habe ihm garnichts geboten. Bekommt ihn der Anwalt dan schnell Raus??? Ich bin nämlich erst iübernächste Woche wieder daheim, bin Geshäftlich unterwegs.
Danke nochmal!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

ich habe ihm garnichts geboten.
Das ist natürlich zuwenig.

Bekommt ihn der Anwalt dan schnell Raus???
Kommt darauf an, ob bei ihm etwas zu holen ist, oder ob es ein Sozialhilfeempfänger ist.
Aber 2 Monatsmieten Rückstand sind schon eine gute Basis, genauso wie der Aufhebungsvertrag.
Es bringt dir aber keinen Vorteil, wenn du noch einen Monat wartest.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
teco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich nochmal an alle experten!!!!
Der Anwalt hat die Kündigung vor 10 Tagen Rausgeschickt das die Wohnung zum 30.7.10 Besenrein Geraumt wird. Der Mieter Reagiert garnicht Drauf, er meldete sich weder bei mir noch beim Anwalt. Ab dem 1.8.10 wird dann eine Raumungsklage eingereicht, dies wird sich aber wahrscheinlich ziehen. Ab dem 1.9.10 gehört mir ja die Wohnung garnicht mehr weil sie ja ab da an, den neuen Kaufern gehört. Meine Frage jetzt: 1.Komme ich mit der Raumungklage überhapt durch wenn mir die Wohnung nicht mehr gehört??? 2. In der Wohnung befinden sich noch Möbelstücke und eine EBK von mir die mit vermietet waren, darf ich die mir nach dem 1.9.10 holen oder kann mich da mein EX Mieter auch verklagen wenn ich diese einfach so Mitnehme???

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12326.07.2010 01:12:05
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
teco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine rasche Antwort!!!!
Du hast mir sehr, sehr weitergeholfen mit deinem Beitrag.
Du hast bestimmt alle Rechtschreibfehler bei mir auf den ersten Blick erkannt.

Weis vieleicht jemand einen sinnvolleren Rat

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-- Editiert am 23.07.2010 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12327.07.2010 13:27:44
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
teco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hej ihr zwei!!!!!
sucht euch bitte ein Rechtschreib Forum und meldet euch dort an, da stehen die Leser drauf wenn sie auf Fehler aufmerksam gemacht werden.
Ich glaube hir seid ihr FALSCH!!!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12327.07.2010 13:27:44
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
teco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann meldet euch dort an!!!!!!!!
Könnt euch bestimmt über falsch geschriebene Sätze und Wörter Lustig machen.

Im ernst jetzt, ist es so SCHLIMM wenn man als Ausländer etwas falsch schreibt, oder seid ihr etwa Rassistisch???

Trotz Rechtschreibfehler glaube ich das jeder der meine Beiträge versteht der sie verstehen will.

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