Ein in den 60er Jahren erbautes Einfamilienhaus wurde später durch eine neu errichtete Kommunwand in zwei Doppelhäuser getrennt. Im Erdgeschoss verläuft die Kommunwand im Bereich eines ehemaligen Durchgangs nicht auf der gedachte Grenzlinie des Grundstücks. Die Kommunwand wurde ca. 40 cm versetzt u-förmig erbaut und ist nachweislich seit ca. 50 Jahren unverändert. Der „benachteiligte" Käufer des Nachbargrundstückes möchte nun die Kommunwand in Richtung der gedachten Grenzlinie neu erstellen. Ist dies rechtlich möglich ohne Zustimmung des Nachbarn?
U-förmiger Verlauf der Kommunwand Doppelhaushälfte
11. März 2022
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Frage vom 11. März 2022 | 16:16
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
U-förmiger Verlauf der Kommunwand Doppelhaushälfte
#1
Antwort vom 11. März 2022 | 16:37
Von
Status: Junior-Partner (5463 Beiträge, 945x hilfreich)
Was heißt denn das? Ist die Grenzlinie damals dokumentiert worden? Gab es überhaupt eine Aufteilung des Grundstücks? Was steht im Grundbuch?Zitat :gedachten Grenzlinie
#2
Antwort vom 11. März 2022 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (130586 Beiträge, 41546x hilfreich)
Zitat :verläuft die Kommunwand im Bereich eines ehemaligen Durchgangs nicht auf der gedachte Grenzlinie des Grundstücks.
Das ist so ziemlich irrelevant.
Relevant ist nur die tatsächliche, reale Grenzlinie des Grundstücks.
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#3
Antwort vom 11. März 2022 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (40860 Beiträge, 6603x hilfreich)
Zunächst mal nicht.Zitat :Ist dies rechtlich möglich ohne Zustimmung des Nachbarn?
WIE hat er denn seinen Wunsch und seine Benachteiligung bekanntgegeben?Zitat :Der „benachteiligte" Käufer des Nachbargrundstückes
Eine gedachte Grenzlinie ist KEINE.
#4
Antwort vom 11. März 2022 | 18:19
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ist die Grenzlinie damals dokumentiert worden? Gab es überhaupt eine Aufteilung des Grundstücks? Was steht im Grundbuch?
Die Grenzlinie ist nur im Lageplan (1:1000) eingetragen und dort als gerade Linie. Das Grunsstüch ist aufgeteilt. Details über die Kommunwand sind im Grundbuch keine enthalten.
#5
Antwort vom 11. März 2022 | 18:21
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :WIE hat er denn seinen Wunsch und seine Benachteiligung bekanntgegeben?
Sein polnischer Bauarbeiter hat mit einem Bohrhammer an dieser Stelle die Wand durchbrochen.
#6
Antwort vom 11. März 2022 | 18:27
Von
Status: Unbeschreiblich (130586 Beiträge, 41546x hilfreich)
Zitat :Sein polnischer Bauarbeiter hat mit einem Bohrhammer an dieser Stelle die Wand durchbrochen.
Das ist wohl eher ein Arbeitsunfall als eine Bekanntgabe ...
#7
Antwort vom 11. März 2022 | 18:44
Von
Status: Unbeschreiblich (40860 Beiträge, 6603x hilfreich)
Ohne um Zustimmung zu fragen?? Hoho---so gehts natürlich nicht.Zitat :Sein polnischer Bauarbeiter hat mit einem Bohrhammer an dieser Stelle die Wand durchbrochen.
Was habt ihr nun gemacht,(außer in einem Forum zu fragen) nachdem das Loch in der Wand ist?
Dann ist es vielleicht offiziell gar kein Doppelhaus, wenn die Teilung nicht im Grundbuch vermerkt ist.Zitat :Details über die Kommunwand sind im Grundbuch keine enthalten.
Wer hat denn was verkauft?
#8
Antwort vom 11. März 2022 | 18:54
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Dann ist es vielleicht offiziell gar kein Doppelhaus, wenn die Teilung nicht im Grundbuch vermerkt ist.
Die Teilung ist im Grundbuch vermerkt, es ist also eideutig ein Doppelhaus. Details über den Verlauf der Kommunwand nach der Teilung finden sich dort und in den genehmigten Bauplänen jedoch keine. Alle genehmigte alte Baupläne zeigen einen Durchgang in diesem Bereich.
#9
Antwort vom 11. März 2022 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (40860 Beiträge, 6603x hilfreich)
OK.Zitat :Die Teilung ist im Grundbuch vermerkt, es ist also eindeutig ein Doppelhaus
Die Kommunwand als Haustrennwand zwischen den beiden Doppelhaushälften hat noch andere Funktionen, außer dass sie eine Grenze/Trennung darstellt.
Kann man sich das so vorstellen, dass der Nachbar nun auf ---seinen-- 40 cm besteht und die Kommunwand genau auf die Grenzlinie (gerade durch) setzen will?
Ich meine, eine Zustimmung kann man nur noch nachträglich geben, wenn man keinen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang und langem Baustillstand und damit das Loch im EG haben möchte.
Aber wir sind ja hier in einem Rechtsfragen-Forum...
Die 50 Jahre im Bestand, ohne dass jemand dran gerührt hat, ist das eine.
Das Recht, dass dem neuen Nachbarn vermutlich <1 qm mehr Hausgrundstück gehören, ist das andere.
Was habt ihr denn in eurer DHH jetzt an dieser Stelle im EG?
#10
Antwort vom 11. März 2022 | 20:43
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Kann man sich das so vorstellen, dass der Nachbar nun auf ---seinen-- 40 cm besteht und die Kommunwand genau auf die Grenzlinie (gerade durch) setzen will?
Ja, genau das ist seine Absicht. Was ist hier die Entscheidungsgrundlage eines Richters? Gibt es keinerlei Grundsätze für eine solche Entscheidung?
Wie steht es denn mit den Umbaukosten: Rückbau der Fußbodenheizung in diesem Bereich, Bau der neuen Kommunwand, Verputzen der Wand? Wer trägt diese Kosten?
#11
Antwort vom 11. März 2022 | 20:57
Von
Status: Unbeschreiblich (130586 Beiträge, 41546x hilfreich)
Zitat :Ist dies rechtlich möglich ohne Zustimmung des Nachbarn?
Ja, in dem man das ein Gericht entscheiden lässt.
Zitat :Was ist hier die Entscheidungsgrundlage eines Richters? Gibt es keinerlei Grundsätze für eine solche Entscheidung?
Die Gesetze dieses Landes https://www.gesetze-im-internet.de/, die Rechtsprechung und natürlich die Güte der Argumente der Parteien des Verfahrens.
Zitat :Wie steht es denn mit den Umbaukosten: Rückbau der Fußbodenheizung in diesem Bereich, Bau der neuen Kommunwand, Verputzen der Wand? Wer trägt diese Kosten?
Nach derzeitigem Stand
A) der „bevorteiligte" Eigentümer
B) derjenige der im gerichtlichen Verfahren dazu bestimmt wird.
Es gibt halt gewisse Risiken, wenn man sich fremden Grund und Boden ohne Erlaubnis aneignet...
#12
Antwort vom 11. März 2022 | 21:48
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Es gibt halt gewisse Risiken, wenn man sich fremden Grund und Boden ohne Erlaubnis aneignet...
Ich habe das Haus 58 Jahre nachdem sich die ursprünglichen Eigentümer auf den gegebenen Verlauf der Kommunwand geeinigt hatten in Treu und Glauben gekauft. Wann bitte hat sich wer und was angeeignet?
#13
Antwort vom 11. März 2022 | 21:49
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Es gibt halt gewisse Risiken, wenn man sich fremden Grund und Boden ohne Erlaubnis aneignet...
Ich habe das Haus 58 Jahre nachdem sich die ursprünglichen Eigentümer auf den gegebenen Verlauf der Kommunwand geeinigt hatten in Treu und Glauben gekauft. Wann bitte hat sich wer und was angeeignet?
#14
Antwort vom 11. März 2022 | 21:49
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Es gibt halt gewisse Risiken, wenn man sich fremden Grund und Boden ohne Erlaubnis aneignet...
Ich habe das Haus 58 Jahre nachdem sich die ursprünglichen Eigentümer auf den gegebenen Verlauf der Kommunwand geeinigt hatten in Treu und Glauben gekauft. Wann bitte hat sich wer und was angeeignet?
#15
Antwort vom 11. März 2022 | 21:58
Von
Status: Unbeschreiblich (130586 Beiträge, 41546x hilfreich)
Zitat :nachdem sich die ursprünglichen Eigentümer auf den gegebenen Verlauf der Kommunwand geeinigt hatten
Dafür gibt es nur 0,0 gerichtsfeste Beweise wenn ich das richtig las?
#16
Antwort vom 12. März 2022 | 13:43
Von
Status: Unbeschreiblich (40860 Beiträge, 6603x hilfreich)
Das wird man erst am Ende eines Rechtstreites wissen. Je nach Vortrag des Klägers und des Beklagten wird ein Richter entscheiden. Grundsätze hat ein Richter auf jeden Fall zu beachten.Zitat :Was ist hier die Entscheidungsgrundlage eines Richters? Gibt es keinerlei Grundsätze für eine solche Entscheidung?
Man weiß jetzt aus deiner Schilderung nicht, ob es im schlimmsten Fall eine Aneignung fremden Grundes war und ob es zu solchen Folgen daraus kommen wird.
Von manchen Usern wird nur der schlimmste Fall *betrachtet*, von anderen der möglichst geringe und außergerichtliche.
In sehr vielen Fällen treffen sich Streitparteien zu einem Vergleich. Das mögen letztlich auch sehr viele Richter.
Du hast also kürzlich die DDH nach Treu und Glauben und vorliegenden Plänen/Büchern gekauft?
Zitat :Was habt ihr denn in eurer DHH jetzt an dieser Stelle im EG?
Gibt es eine hier unbekannte Vorgeschichte?
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