Überbaurente

5. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Anita17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Überbaurente

Guten Tag,

wir haben 2003 unser Grunstück gekauft. Im Nebengebäude, das an das Nachbargrundstück grenzt, war zu DDR-Zeiten ein Lebensmittelgeschäft. Anfang der 70er Jahre wurde dort ein Lagerraum angebaut. Dieser Anbau reicht ca. 80 cm auf das Nachbargrundstück und macht insgesamt ca. 9 qm aus.
Jetzt möchte der Nachbar sein Recht auf eine sog. Überbaurente geltend machen.

Meine Frage: Kann er dies auch rückwirkend tun? Wenn ja, wie viele Jahre?


Gruß Anita

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Anita,
ruf mal im Internet das BGB auf. Darin steht alles über die Überbaurente. Soviel ich weiß, darf man 30 Jahre zurück fordern.

1x Hilfreiche Antwort

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