Überbaute Grundstückgrenze nach Teilung

23. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Keksi935
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überbaute Grundstückgrenze nach Teilung

Hallo ich bin neu hier und habe direkt eine wichtige Frage. Vorab, ich habe schon viel gegoogelt, jedoch keinen ähnlichen Fall gefunden - vielleicht verwende ich auch die falsche Terminologie....ich habe demnächst einen Termin beim Anwalt, jedoch bin ich sehr neugierig und erhoffe mir hier eine erste Einschätzung. Vielen Dank vorab!

Partei A besitzt ein Wohnhaus mit diversen Nebengebäuden und einer Freifläche. Partei A möchte eine Teilung des Grundstücks vornehmen. Die Grenze soll an der Mauer des Nebengebäudes verlaufen. Das Dach des Nebengebäudes besitzt einen Überstand welcher fest verbunden ist mit einer Bedachung die einen Teil von der Freifläche überbaut. Die Bedachung greift sozusagen eineinender über und würde sich nicht ohne Folgen oder Schäden zurückbauen lassen. Partei A möchte nun Wohnhaus und Nebengebäude an Partei B verkaufen. Die Freifläche soll an Partei C verkauft werden.

Ist die Teilung des Grundstücks wie beschrieben möglich?
Wo liegen die Probleme oder welche Reglungen greifen im Bezug auf den Teil des Grundstücks, der zwar Partei C gehören soll, aber sozusagen von Partei B überbaut ist.

Ich habe bisher nur Erklärungen gefunden dazu wie es zu handhaben ist, wenn Partei B absichtlich oder unabsichtlich das Grundstück von C überbaut, da es sich aber um eine alte Überbauung handelt, ist hier die Frage, ob es eine Regel gibt die die Teilung an dieser Stelle unmöglich macht oder ob es so ausgelegt wird, als würde B über das Grundstück von C bauen.

-- Editiert von Keksi935 am 23.08.2019 14:33

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Ist die Teilung des Grundstücks wie beschrieben möglich?


Wahrscheinlich nicht, da nach meiner Kenntnis keine Situation geschaffen werden darf, die baurechtlich nicht zulässig wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Keksi935
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon einmal für diese erste Einschätzung.
Wer prüft eine solche Teilung bzw. gibt es ein Amt oder eine Behörde die das sicherstellt. Oder anders herum gefragt. Kann es sein dass eine Teilung vorgenommen wird wie beschrieben und im Nachhinein ein Problem daraus entsteht oder kann ich davon ausgehen, dass falls die Teilung erfolgt ist das auch seine Richtigkeit hat?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Vorweg: Baugesetze/Regelungen/Verordnungen/Verfahrensabläufe/Formulare sind je nach Bundesland unterschiedlich

Involviert sind bei einer Grundstücksteilung i.d.R.
- Vermessungsamt/Vermessungsbüro für Vermessung Bestand und Festlegung der Grenzpunkte der neu zu bildenden Grundstücke
- bei vorhandener Bebauung ggf. zusätzlich noch ein Architekt/Bauvorlageberechtigter, der den Gebäudebestand feststellt/aufmißt und Bauzeichnungen (=Bestandspläne) erstellt, falls diese nicht (mehr) vorhanden sind / dabei müssen ggf. auch illegale Gebäudeveränderungen erfasst und legalisiert werden
- Bauaufsicht für Antrag auf Grundstücksteilung/Negativzeugnis = Prüfung dass keine baurechtswidrigen Zustände entstehen
- Notar, Grundbuchamt, Katasteramt

Hier sind beispielhaft der Ablauf, die involvierte Stellen, die Kosten beschrieben
Aber da hier jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht und sogar oft jedes Bauamt andere Verfahrensabläufe hat/andere Antragsformulare ausgefüllt haben will, besser direkt beim zuständigen Bauamt bzw. einem zuständigen Vermessungsbüro Formulare/Merkblätter informieren
z.B. hier für BaWü
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Grundstuecksteilung++Erklaerung+abgeben-1058-leistung-0

Zitat (von Keksi935):
Kann es sein dass eine Teilung vorgenommen wird wie beschrieben und im Nachhinein ein Problem daraus entsteht oder kann ich davon ausgehen, dass falls die Teilung erfolgt ist das auch seine Richtigkeit hat?!
Eigentlich soll die aufwändige Prozedur ja sicherstellen, dass eine rechtswidrige Teilung nicht geschehen kann. Ich bin aber selbst Nachbarbeteiligte in einem Fall, in dem das Bauamt fälschlicherweise die Genehmigung zur Grundstücksteilung erteilt hatte. Somit bestehen beim Nachbarn jetzt baurechtswidrige Zustände (obwohl wir sogar nachträglich noch einer Baulast/Abstandsflächenübernahme zugestimmt hatten). Das Amt duldet aktuell seinen eigenen Fehler. Neue baugenehmigungsbedürftige Veränderungen darf der Nachbar aber nicht vornehmen.
Ob ein solches amtlicher Fehler aber immer auf eine Duldung hinausläuft, kann man natürlich nicht vorhersagen.

Grundsätzlich dürfte das Vorhaben schon an den nichtvorhandenen Abstandsflächen von baulichen Anlagen auf dem einen Grundstück zu den baulichen Anlagen auf dem anderen Grundstück scheitern.
Dazu sind i.d.R. aber auch noch etliche andere Vorschriften zu beachten.
Aber das kann nur jemand beurteilen, der die örtlichen Vorschriften auch kennt.

Ich würde damit eher zu Architekten gehen (nicht zu einem Rechtsanwalt).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen