Überdachter Sportplatz auf Grundstück mit/ohne Baugenehmigung

24. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
KannManSoMachen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überdachter Sportplatz auf Grundstück mit/ohne Baugenehmigung

Hallo ins Forum!
Das ist mein erster Beitrag und freue mich auf Unterstützung.

Ich würde gerne ein kleines Sportfeld (Basketball) auf meinem Privatgrundstück anlegen. Zur Auswahl steht Garten eines normalen Einfamilienhaus-Grundstücks (Hessen) oder ein Wiesenland-Grundstück (Rheinland-Pfalz).

Für eine Variante ohne Überdachung sehe ich erstmal kein Problem. Es sind ca. 12x17m dünne Beton- oder Asphaltschicht notwendig. Jetzt kann es nur sein, dass es auf dem Wiesengrundstück nicht erlaubt ist. Wenn ich aber sehe, was die Nachbarn (ebenfalls Wiese) da so baulich getrieben haben, würde ich es riskieren.

Meine Frage ist zur Überdachung. Diese sollte möglichst genehmigungsfrei sein oder sogut wie sicher eine Genehmigung bekommen. Die Höhe muss mind. 5m besser 5,5m sein.
Es geht nur darum, dass man bei jedem Wetter spielen kann. Es muss keine Halle sein und auch nicht warm. Zudem will ich im Sinne der Nachbarn den Lärm (Auftippen des Balls) reduzieren. Optimal mit einer Beleuchtung. Was ist hier möglich oder am besten?

Ich dachte an Zeltplane, Rundbogenhalle (wo Stroh sonst gelagert wird) oder diese aufblasbaren Hallen als fliegende Bauten zuzulassen. Das ist aber alles recht teuer (außer Zeltplane) und zudem ist es ja nicht ganzjährig möglich, wenn ich es richtig verstehe.

Hatte auch daran gedacht 1-2m tief zu graben, so dass der Aufbau dann nur noch 3-4m hoch wäre.

Auch eine naturnahe Lösung war ein Gedanke, sofern sowas überhaupt möglich. Z.B. Draht spannen und Efeu als Dach und Seitenwand zwischen Bäumen wachsen lassen. Nicht perfekt was Wetter betrifft.





-- Editiert von KannManSoMachen am 24.11.2019 02:28

-- Editiert von KannManSoMachen am 24.11.2019 02:30




4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.12.2019 09:33:43
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von KannManSoMachen):
Für eine Variante ohne Überdachung sehe ich erstmal kein Problem.
Zitat (von KannManSoMachen):
Ich würde gerne ein kleines Sportfeld (Basketball) auf meinem Privatgrundstück anlegen. Zur Auswahl steht Garten eines normalen Einfamilienhaus-Grundstücks (Hessen) oder ein Wiesenland-Grundstück (Rheinland-Pfalz).

Zitat (von KannManSoMachen):
Hatte auch daran gedacht 1-2m tief zu graben, so dass der Aufbau dann nur noch 3-4m hoch wäre.


Hessen ist eines der schwierigsten und strengsten Bundesländer die ich kenne. Schau mal unter Anlagen zu § 63 HBO baugenehmigungsfreie Vorhaben was dort alles aufgelistet ist. Z.B. Nr. 9 Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung. Auch ohne Überdachung ist das Vorhaben eine bauliche Anlage.

Genehmigungsfrei bedeutet nicht, dass man einfach loslegen kann. Der Gemeinde ist das beabsichtigte Vorhaben durch Einreichen der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

Weitere Probleme GFZ die Bebaubarkeit des Grundstückes auch ohne Überdachung. Ist die Grundflächenzahl (GRZ steht im Bebauungsplan z.B. mit 0,5) mit einer zulässigen Überschreitung von 50% GFZ 0,75 erreicht, geht nichts mehr. Zur GFZ gehören Hauptanlagen Gebäude, Balkone, Terrasse u. alle Flächen von Zuwegungen, Zufahrten, Garagen usw. auf dem Grundstück.

Weiteres Problem Abstandsflächen für bauliche Anlagen wie: Aufschüttungen und Abgrabungen, Sport-, Spiel-Plätze, Überdachungen, Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung. Bei solchen Höhen sehr fraglich.
Man kann machen was der Nachbar macht, das Risiko in Hessen ist aber sehr hoch, das man es zurückbauen muss. Und auf der grünen Wiese sehe ich keine Chance.

Mein Vorschlag wäre mit den Bauunterlagen zur Gemeinde/Stadt gehen und nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt diese Vorhaben zu realisieren. Der sicherste, billigste u. stressfreieste Weg. Viel Hoffnung sehe ich aber nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KannManSoMachen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Contredit):
Zitat (von KannManSoMachen):
Für eine Variante ohne Überdachung sehe ich erstmal kein Problem.
Zitat (von KannManSoMachen):
Ich würde gerne ein kleines Sportfeld (Basketball) auf meinem Privatgrundstück anlegen. Zur Auswahl steht Garten eines normalen Einfamilienhaus-Grundstücks (Hessen) oder ein Wiesenland-Grundstück (Rheinland-Pfalz).

Zitat (von KannManSoMachen):
Hatte auch daran gedacht 1-2m tief zu graben, so dass der Aufbau dann nur noch 3-4m hoch wäre.


Hessen ist eines der schwierigsten und strengsten Bundesländer die ich kenne. Schau mal unter Anlagen zu § 63 HBO baugenehmigungsfreie Vorhaben was dort alles aufgelistet ist. Z.B. Nr. 9 Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung. Auch ohne Überdachung ist das Vorhaben eine bauliche Anlage.

Genehmigungsfrei bedeutet nicht, dass man einfach loslegen kann. Der Gemeinde ist das beabsichtigte Vorhaben durch Einreichen der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

Weitere Probleme GFZ die Bebaubarkeit des Grundstückes auch ohne Überdachung. Ist die Grundflächenzahl (GRZ steht im Bebauungsplan z.B. mit 0,5) mit einer zulässigen Überschreitung von 50% GFZ 0,75 erreicht, geht nichts mehr. Zur GFZ gehören Hauptanlagen Gebäude, Balkone, Terrasse u. alle Flächen von Zuwegungen, Zufahrten, Garagen usw. auf dem Grundstück.

Weiteres Problem Abstandsflächen für bauliche Anlagen wie: Aufschüttungen und Abgrabungen, Sport-, Spiel-Plätze, Überdachungen, Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung. Bei solchen Höhen sehr fraglich.
Man kann machen was der Nachbar macht, das Risiko in Hessen ist aber sehr hoch, das man es zurückbauen muss. Und auf der grünen Wiese sehe ich keine Chance.

Mein Vorschlag wäre mit den Bauunterlagen zur Gemeinde/Stadt gehen und nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt diese Vorhaben zu realisieren. Der sicherste, billigste u. stressfreieste Weg. Viel Hoffnung sehe ich aber nicht.


Hallo Contredit,
vielen Dank! Dass Hessen eher engstirnig ist, habe ich auch schon gehört. Ein Makler aus Rheinland-Pfalz meinte, es sei eine andere Welt dort in RLP.

GRZ und Abstände sind kein Thema - zumindest ausreichend vorhanden, da außer der Hausfläche praktisch nichts versiegelt ist.

OK, ich verstehe den Rat, direkt zur Gemeinde zu gehen. Díe Frage ist, mit was. Ich kann mir vorstellen, dass die Reaktionen unterschiedlich ausfallen, ob ich jetzt eine Industriehalle von 11x17m bei 5m Höhe hinsetzen will oder ob eine sehr naturnahe Lösung vorgeschlagen wird, insbesondere wenn nur 3m hoch. Hättest Du hierzu eine Idee?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.12.2019 09:33:43
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von KannManSoMachen):
Díe Frage ist, mit was. Ich kann mir vorstellen, dass die Reaktionen unterschiedlich ausfallen, ob ich jetzt eine Industriehalle von 11x17m bei 5m Höhe hinsetzen will oder ob eine sehr naturnahe Lösung vorgeschlagen wird, insbesondere wenn nur 3m hoch. Hättest Du hierzu eine Idee?


Ich hätte im Moment keine Idee die dir weiterhelfen könnte. Auch wenn dein Grundstück groß genug ist und nicht mit GFZ u. Abstandsflächen in Konflikt gerät. Folgendes wäre dennoch bei einer Ausführung zu beachten.
Bei Abgrabungen muss das Erdreich abgesichert werden. Entweder durch Winkelsteine, Betonmauern usw. oder durch Abböschungen. Eine aufwendige u. kostspielige Sache bei 2 m. Zu bedenken wäre auch, dass der Wasserabfluss bei Regen gesichert sein müsste. Zum anderen kommt der Umstand einer Lärmbelästigung hinzu. Diese wäre zwar durch eine Absenkung gemildert ob das ausreicht steht aber offen.


Zitat (von KannManSoMachen):
Díe Frage ist, mit was.

Zur Vorabklärung reicht erst einmal folgendes:
In deinen Bauunterlagen gibt es sicher einen Freiflächenplan im M=1:500. Diesen kopieren u. das Vorhaben als Grundriss mit Außenmaßen ein skizzieren u. den Abständen zur Nachbargrenze eintragen. 3 m Abstand von den Grenzen wären von Vorteil. Im Notfall kannst du den Lageplan verwenden, der ist meistens nur M= 1:1000. Wenn du ihn dir vergrößerst geht das auch. Mit deiner Bauschein Nr. im Kopf u. der Skizze auf die Gemeinde gehen. Dort können sie in den Bebauungsplan u. deine Baugenehmigung schauen um dir weiter zu helfen. Würde vorher anrufen u. einen Termin ausmachen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KannManSoMachen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von KannManSoMachen):
Díe Frage ist, mit was.

Zur Vorabklärung reicht erst einmal folgendes:
In deinen Bauunterlagen gibt es sicher einen Freiflächenplan im M=1:500. Diesen kopieren u. das Vorhaben als Grundriss mit Außenmaßen ein skizzieren u. den Abständen zur Nachbargrenze eintragen. 3 m Abstand von den Grenzen wären von Vorteil. Im Notfall kannst du den Lageplan verwenden, der ist meistens nur M= 1:1000. Wenn du ihn dir vergrößerst geht das auch. Mit deiner Bauschein Nr. im Kopf u. der Skizze auf die Gemeinde gehen. Dort können sie in den Bebauungsplan u. deine Baugenehmigung schauen um dir weiter zu helfen. Würde vorher anrufen u. einen Termin ausmachen.

Tolle Erklärung. Ich bedanke mich dafür!
Ich überlege nochmal das "wie", also Halle, Zelt etc und werde dann wohl zeitnah die Gemeinde aufsuchen.

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