Übergabe vor Termin

12. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Übergabe vor Termin

Hallo!

Ich habe eine Wohnung gekauft, und im Kaufvertrag wurde der 15.08. als Termin festgelegt. Die Bank hat bestätigt, dass das Geld termingerecht auf das Konto der Verkäuferin eingehen wird, und ich selbst habe mit der Verkäuferin vor knapp 4 Wochen den 13.08. für die Übergabe der Schlüssel, etc. ausgemacht. Am 14.08. soll der Umzug sein.

Alles wurde für den 14.08. organisiert (Möbeltransporter, 3 Männer haben sich freigenommen, 1 Elektriker wurde bestellt, der neue TV geliefert, Telefon umgestellt, und die Post kommt auch ab diesem Tag zur neuen Adresse). Nun hat die Verkäuferin, mit der ich ich zum Glück ein fast freundschaftliches Verhältnisse pflege, bei der anderen Eigentümerin im Haus (wir wären dann also zwei Parteien) erwähnt, dass ich am Montag einziehen werde.

Die andere Eigentümerin meinte daraufhin, es wäre ihr nicht recht, dass ich an diesem Tag einziehe, da sie selbst erst am Dienstag wieder da wäre und meine Verkäuferin für Schäden, die eventuell bei meinem Umzug entstehen könnten, haftet!

Ich bin allerdings der Meinung, dass dies nur die Verkäuferin und mich etwas angeht, wir ja ein Übergabeprotokoll machen werden und auf diesem klar stehen wird, dass ich am 13.08. die Wohnung übernehme. Ab dann würde ich doch für Schäden haften, oder sehe ich das falsch? MUSS man sich an den Termin, der im Kaufvertrag steht, richten?

Ich wäre für eine schnelle Antwort dankbar, da ich sonst versuchen müsste, allen abzusagen bzw. den Umzugstermin auf einen Tag zu verschieben.

Danke!!!

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5 Antworten
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#1
 Von 
Cascabel
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

also wir hatten den fall quasi genau so, nur ohne die andere eigentümerin.

also, was du mit der verkäuferin ausgemacht hast ist ganz allein deine sache. und wenn sie dich 4 wochen vorher einziehen lassen würde wäre es egal.
die andere eigentümerin hat da überhaupt nichts mit zu tun.

und nur mal angenommen es würden schäden entstehen, dann ist es doch wohl ehrensache, dass ihr dafür aufkommt und nicht die ehemalige besitzerin.

wir haben 12/05 eine dhh gekauft, offizielle übergabe war am 01.04.06 aber eingezogen sind wir schon mitte märz.

gruß, tanja

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Natürlich wäre das Ehrensache, und das sollte sie eigentlich auch wissen! Sie hat sich das von der anderen einreden lassen und hat nun Angst, dass was passieren könnte... Was für eine Panik!

Naja, ich hoffe, sie hat sich von mir überzeugen lassen, nachdem ich ihr sagte, dass sie da keine Angst zu haben braucht, wir ganz korrekt mit Protokoll die Übergabe machen, etc.

Schade ist halt, dass ich nun mit einem ganz komischen Gefühl dort einziehen werde, nachdem sich meine neue "Mitbewohnerin" so eingemischt hat...

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#3
 Von 
Cascabel
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

oh weia, ich hoffe nur das mit der anderen eigentümerin gut auskommen ist. wenn die sich jetzt schon quer stellt ...

also wann die vk dich einziehen lässt, ist ganz alleine eine sache zwischen ihr und dir.

ach so- herzlichen glückwunsch zum eigenheim :)

gruß, tanja

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Danke schön...!

Sie ist vielleicht nur etwas angefressen, weil sie kein Vorkaufsrecht hatte und selbst die Wohnung gern gekauft hätte...;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cascabel
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

aber das ist dann ihr persönliches problem ;)

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