Überhänge beschneiden - Höhe?

11. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Clyde007@tiscali.de
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Überhänge beschneiden - Höhe?

Hallo nochmal,

kurz noch die Frage, bis zu welcher Höhe sind denn (Bayern) die Äste, welche über die Grenze reichen, zu "beschneiden"?

Bei einem Baum mit 15 Meter Höhe sicher nicht bis oben hin, Oder?

Danke nochmal und liebe Grüße

Maria

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Hier ist ein guter Link dazu:

http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/recht/recht08.htm

Bayern hat kein eigenes Nachbarschaftsrecht.
Aber sicher wirst Du bei den anderen
Bundesländern Hinweise bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die überhängenden Äste dürfen keine Beeinträchtigung des Nachbarn darstellen.

Als Beeinträchtigung wird bereits gesehen, wenn der Nachbarn sich im Bereich der überhängenden Äste nicht frei bewegen kann. Das führt bereits dazu, dass die Äste bis zu einer Höhe von 2,50m abgeschnitten werden müssen.

Andere Umstände können dazu führen, dass die Äste auch in größeren Höhen abgeschnitten werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

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