Umbau Tiefgarage in Hamburger Einfamilienhaus

13. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)
Umbau Tiefgarage in Hamburger Einfamilienhaus

Hallo zusammen,
ich habe einmal zwei Fragen an die Experten hier im Forum.

Es geht um ein Einfamilienhaus in Hamburg, welches in den 60ern errichtet wurde. In diesem befanden sich im Keller zwei Tiefgaragenstellplätze, die mit einer ca. 8 Meter langen Rampe befahrbar sind. Bereits vor einigen Jahren (vermutlich in den 80ern) wurde eine von diesen Garagen das Garagentor zugemauert und ein Fenster eingesetzt. Diese wird seit dem als Wasch- und Heizungsraum verwendet.

Nun ist es so, dass die andere Garage nicht mehr als Garage genutzt wird. Grund hierfür ist vor allem, dass die Garage für die heutigen Autos zu schmal ist und die Rampe so steil ist, dass das Befahren ein absoluten Kunststück ist. Stattdessen wird die Garage als Abstellraum und Hobbykeller genutzt.

Da das Garagentor nicht mehr in einem guten Zustand ist soll es in naher Zukunft gegen Fenster ausgetauscht werden. Auf langfristige Sicht kann sich der Eigentümer auch vorstellen, die Garageneinfahrt so zuzuschütten, dass nur noch ein großzügiger Lichtschacht bestehen bleibt (ggf. mit Kellertreppe). Auf dem Angeschütteten Bereich soll dann ein PKW-Stellplatz entstehen.

Nun die Fragen:
1) Darf sowohl der Austausch des Garagentor gegen eine Verglasung erfolgen bzw. ist hier eine Genehmigung durch die Baubehörde notwendig? Eine Nutzung als Garage wäre somit auch theoretisch nicht mehr möglich.
2) Darf die Rampe angeschüttet werden und ist hierzu eine Genehmigung erforderlich?

Als weitere Info vielleicht: Der Bebauungsplan schreibt keine verpflichtenden Stellplätze vor.

Danke für eure Einschätzungen und Anregungen.

Viele Grüße
Christian

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Da es hier um eine Nutzungsänderung geht--- möchte die Stadt HH, dass es eine Einzelfallprüfung gibt.

Ich würde formlos und kurz schriftlich erklären ( so ähnlich, wie hier), was ich vorhabe.
Dazu die Nachweise über Eigentum usw.
Ich würde um Mitteilung bitten, ob weitere Unterlagen erforderlich sind oder ob das als Anzeige einer Nutzungsänderung genügt.
Ich würde das per E-mail an das zuständige Bezirksamt/ Baubehörde senden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich würde das per E-mail an das zuständige Bezirksamt/ Baubehörde senden.

Ich würde die paar EUR für ein Einschreiben ausgeben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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