Hallo
Ich will mein Haus umbauen und das Dach 40 cm höher machen.
Brauch ich dafür eine Baugenehmigung
?
Brauche ich dafür die Genehmigung des Nachbarn auf der anderen Straßenseite ? Durch die Erhöhung bekommt er natürlich etwas mehr Schatten (das wir uns nicht verstehen, denkt ihr euch bestimmt schon).
Vielen Dank Jonny
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Umbaumaßnahme , Baugenehmigung ?
Verbaut?
Verbaut?
Da die Gebäudehülle damit von der ursprünglichen Baugenehmigung abweicht, muss geprüft werden, ob die geplante Änderung grundsätzlich so zulässig ist - und welches bauaufsichtliche Verfahren für diese Veränderung erforderlich ist.
Dies hängt ab von der betreffenden Landesbauordnung sowie den örtlichen Festsetzungen (Bebauungsplan). I.d.R. sind sowohl Neigung als auch Firsthöhe vorgegeben, maximale Anzahl der Vollgeschosse sowie das Mass der baulichen Ausnutzung (hier Geschossflächenzahl).
Festellen und berechnen kann das ein bauvorlageberechtigter Architekt.
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
Vielen Dank das war sehr hilfreich.
Wie sieht das mit dem Nachbarn aus, brauch ich die Genehmigung vom gegenüberliegenden Nachbarn ?
Gruss
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quote:
Wie sieht das mit dem Nachbarn aus, brauch ich die Genehmigung vom gegenüberliegenden Nachbarn ?
nur, wenn Du durch die Dachgeschoßerhöhung veränderte Abstandsfläche dem Nachbarn eine Baulast einträgst. Grundsätzlich muss die Abstandsfläche auf Deinem Grundstück liegen. Oftmals (z.B. in Kerngebieten) darf die Straßenbreite noch hälftig für Deine Abstandsfläche genutzt werden. Bei schmalen Straßenbreiten ist man da aber schnell drüber. Belese Dich in der für Euer Bundesland gültigen Bauordnung mal zu Abstandsflächen § 6...7 . Das ist einfach zu verstehen.
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Hallo und Danke für deine Antwort
Wenn es auch vielleicht für einige leicht zu verstehen ist, für mich nicht.
Zwischen meinem und des Nachbarn gegenüber ist eine Dorfstraße (Breite ca. 3m). Ich in 1m von der Straße und der Nachbar bestimmt 4 m.
Ich komme aus Rheinland-Pfalz.
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/15n8/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=8&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BauORPpG2&doc.part=G&toc.poskey=#focuspoint
Gruss
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quote:
Zwischen meinem und des Nachbarn gegenüber ist eine Dorfstraße (Breite ca. 3m). Ich in 1m von der Straße und der Nachbar bestimmt 4 m.
Das ist schon recht eng. Da Deine Hauswand nur 1 m von der Grundstücksgrenze steht, ist dies jetzt schon eine Grenzbebauung, welche durchaus zulässig ist/war, aber für die Dachgeschoßerhöhung neu bewertet werden muss. Es gibt unterschiedliche Prinzipien, Ausnahmen und Sichtweisen beim Nachweis der Abstandsflächen. Lass Dich von einem Architekten dazu beraten (am besten vor Ort und, sofern vorhanden, mit Zeichnungen vom Gebäude und Grundstück). Vorher Angebot einholen bzw. schriftlich die Kosten beziffern lassen, welche auf Dich zukommen!
Wandhöhe bis zur Traufe + 1/3 der Dachhöhe (von Traufe bis First) = Abstandsfläche muss kleiner sein als 1 m + 3,00 m /2 = 2,50 m, das wird nix oder dein Haus ist eine Hundehütte... +
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-- Editiert hausfrau66 am 14.01.2015 14:33
Hallo
Die Hauswand die 1m von der Straße entfernt ist, hat eine Höhe von 6 - 7 m bis zur Dachrinne. Dann habe ich noch 1 Wohnung im Dachgeschoß und einen kleinen Dachboden (Dachrinne bis zur Dachspitze ca. 3,5 - 4 m).
Gruss
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Da es Dir in erste Linie darum ging, ob bei Deinem Fall und einem erforderlichen Bauantrag der Nachbar befragt werden muss, so wird das nach Deinen Angaben notwendig werden. Das musst Du nicht machen, sondern kann auch über den Amtsweg erfolgen. Es vereinfacht nur einiges, wenn mit Abgabe des Bauantrages bereits die Zustimmung des Nachbars vorliegt.
Vielleicht noch zur Erläuterung der Abstandsflächen. Stell Dir Dein Haus wie ein Schuhkarton vor, wo Du die vier Seitenflächen nach außen klappst. Das sind die Abstandsflächen, welche auf Deinem Grundstück liegen müssen. Aufgrund der zusätzlichen Verschattung durch Dachstühle werden noch Zuschläge erforderlich. In Deinem Fall: 6,00 m Traufhöhe + 3,50 m /3 = 7,20 m.
Deine Hauswand müßte mindestens 7.20 m von Straßenmitte entfernt stehen. Das tut sie nicht. Für innerstädtisches Bauen gibt es Ausnahmen und spezielle Festlegungen. Das ist aber Aufgabe eines Architekten.
-- Editiert hausfrau66 am 15.01.2015 09:13
Hallo von hausfrau66
Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.
Schönen Gruss
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Für die Erhöhung des Daches um 40 cm ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Den Bauantrag müssen nur die direkten Nachbarn unterschreiben.
Der Nachbar der Gegenüberliegenden Seite muß in diesem Fall nicht den Antrag unterschreiben.
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quote:
Den Bauantrag müssen nur die direkten Nachbarn unterschreiben.
Der Nachbar der Gegenüberliegenden Seite muß in diesem Fall nicht den Antrag unterschreiben.
Das ist richtig, Da die Abstandsflächen des Antragstellers auch auf dem Grundstück des gegenüberliegenden Nachbars liegen, ist als Möglichkeit ein Antrag auf Abweichung von § 8 LBO zu stellen. Da wird das Amt schon den Nachbar befragen oder ganz einfach den Bauantrag ablehnen. Wir wissen nicht, ob es örtliche Festlegungen z.B. aus einem Bebauungsplan heraus gibt.
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