Umgang mit dem Verwalter / WEG

22. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
made-in-germany
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang mit dem Verwalter / WEG

Wie ist Ihre Meinung:

Meine Frau und ich haben uns 1997 eine Wohnung gekauft. Seitdem bin ich auch im Beirat.
Vor zwei Jahren habe ich meinen Anteil meiner Frau Ÿberschrieben.
Bin ich verpflichtet Ÿber diese Tatsache den Verwalter zu informieren oder kann ich bei der EigentŸmerversammlungen ohne šffentliche Vollmacht teilnehmen und die Stimme meiner Frau ausŸben?
Gibt es hinsichtlich meiner BeiratstŠtigkeit etwas zu berŸcksichtigen?

PS: Der Verwalter schreibt in seine Protokolle immer explizite namentliche Nennungen. z.B. Herr xxx war als einziger gegen diesen Vorschlag weil...
Obwohl ich ihn schon mehrfach gebeten habe dieses neutral ohne Namensnennug zu schreiben Šndert er sein Verhalten nicht. Darf er das oder kann ich ihn zur Unterlassung zwingen?

PPS: Wenig abstrakt geschrieben. Sorry! Mir kommt es auf die Meinung einer Dritten denken Person an, nicht auf eine Rechtsberatung! ;)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Edelmieter
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Mitgliedschaft im Beirat endet, wenn die persönlichen Voraussetzungen zur Mitgliedschaft entfallen. Dies dürfte der Fall sein, wenn der Eigentümerstatus wegfällt. Das Gesetz hat die Beiratsstellung ausschließlich Wohnungseigentümern eröffnet. Hiervon kann allerdings durch Vereinbarung abgewichen werden. Es gibt auch Gegenargumente (Vertrauensstellung), die aber wohl nicht haltbar sind.

Ein Anspruch auf Protokollerichtigung besteht immer dann, wenn rechtlich bedeutsame Sachverhalte falsch oder unvollkommen wiedergegeben werden. Zu berichtigen sind auch boßstellende und diskriminierende Äußerungen, auf Grund derer das Persönlichkeitsrecht des betreffenden Eigentümers verletzt wird. Bagatellen müssen nicht berichtigt werden. Beweispflichtig für die Fehlerhaftigkeit der Niederschrift ist immer derjenige, welcher mit seinem Feststellungsantrag die Berichtigung begehrt.

Diese Angelegenheiten betreffen Sie aber nicht mehr, wenn Sie kein grundbuchlich eingetragener Wohnungseigentümer mehr sind.

Warum wollen Sie den Verwalter und Ihre Miteigentümer über Ihren Eigentümerstatus täuschen? Ist die Frage ernst gemeint?

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