Umschreibung Eigenheimzulage möglich?

9. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)
Umschreibung Eigenheimzulage möglich?

Wir haben derzeit eine Eigentumswohnung für die wir seit 2004 Eigenheimzulage beeziehen. Nun wollen wir bauen. Können wir, wenn die Eigentumswohnung verkauft ist, die Eigenheimzulage auf das Haus "umtragen" lassen oder verfällt diese dann?

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Früher konnte man dies sogar für die vollen Jahren in Anspruch nehmen, da bei Ehepaaren insgesamt 2x die Möglichkeit bestand, die Eigenheimzulage mitzunehmen.
Habt ihr denn schon einen Bauantrag gestellt in 2005?
Auf jeden Fall würde ich mit dem Finanzamt sprechen, vielleicht wissen die ja Bescheid wegen der neuen Gesetzeslage seit 1.1.6.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Wenn Ihr noch keinen Bauantrag gestellt habt, dann könnt Ihr die Eigenheimzulage nicht umschreiben lassen.

Solltet Ihr aber vor dem 01.01.2006 bereits einen Bauantrag gestellt haben, dann ist das möglich. Für die Restlaufzeit gilt das EigZulG in der Fassung zum Zeitpunkt das Bauantrages (Einkommensgrenze, Höhe der Förderung).

Wenn Ihr verheiratet seid, dann habt Ihr sowieso 2x Anspruch auf die Eigenheimzulage. Das gilt aber auch nur, wenn der Bauantrag vor dem 01.01.2006 gestellt wurde. Sollte das so sein, dann solltet Ihr die vollen 8 Jahre neu beantragen, da man den Rest aufgrund der Abschaffung ohnehin nicht mehr nutzen kann.

@sika0304
Die Eigenheimzulage ist definitiv für Objekte, für die nach dem 31.12.2005 ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde oder der Bauantrag gestellt wurde, abgeschafft worden.

1x Hilfreiche Antwort

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