Hallo,
ich habe zwei kleine Kinder und jetzt möchte ich im EG zwei Räume, die aktuell als Kellerräume eingetragen sind zu Wohnraum umwandeln, als Gästezimmer für meine Mutter. Mein Miteigentümer möchte, dass wir einen Bauantrag machen, was ja auch rechtlich gefordert ist.
Muss ich den Kellerboden da auch dämmen, die Höhe ist knapp? Es gibt da ja Ausnahmen was Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit angeht. Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Auch bei der Deckenhöhe könnte man ja Ausnahmen beantragen. Wie stehen da die Chancen? Wir wohnen in BW. Die LBO sagt mir was.
Muss ich auch bei einem Bad den Boden dämmen? Auch wenn es das Bad schon vorher gab? Bad ist ja kein Wohnraum.
technischer Ausflug:
Wir haben 2,36 Rohbauhöhe. (Kann ich mit 2-3 cm -Dämmstoffhöhe da was bezahlbares machen was der EnEV entspricht?Decke könne wir zur Not nur verputzen, auf Fußbodenheizung verzichten wir.
Kontext:
Fensterfläche passt. Fluchtweg auch. Brandschutz sollte kein Problem sein, da alle Betonwände und keine andere NE angrenzt.
Baden Württemberg
Gebäudeklasse 4
3 NE
ein Miteigentümer
Haus im Hang, Zimmer die ausgebaut werden sollen sind ebenerdig mit großen Fenstern.
Mit ist bekannt, das Miteigentümer und Banken notariell einer Nutzungsänderung zustimmen müssen (Teilungserklärung).
Viele Grüße
Stefan
Umwandlung Wohnraum Keller Bad
26. Januar 2020
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Frage vom 26. Januar 2020 | 23:03
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Umwandlung Wohnraum Keller Bad
Verbaut?
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#1
Antwort vom 27. Januar 2020 | 10:45
Von
Status: Unbeschreiblich (31909 Beiträge, 5623x hilfreich)
Bei Räumen im Kellergeschoss, welches NUR Keller ist, gibt es Auflagen. Eben Anforderungen aus der LBO.ZitatEs gibt da ja Ausnahmen was Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit angeht. :
Da es sich nicht um eine abgeschlossene Wohnung handelt--- dürfte §34 der LBO anzuwenden sein.
Sondern?ZitatBad ist ja kein Wohnraum. :
Was für dieses KG und diese geplanten Wohnräume in Sachen EnEV zu machen wäre, rechnet dir ein Statiker aus, (denn Statiker machen meist auch die Energie-nachweise...)
Man kann im Bauantrag die geringere lichte Raumhöhe beantragen.
#2
Antwort vom 3. Februar 2020 | 14:47
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Anami,
vielen Dank für Deine Antwort. Mich hatte die Grippe erwischt. Jetzt geht die Planung weiter.
Okay. Ein Statiker, das ist gut zu wissen. Hatte nach Energieberatern gesucht.
Ich meinte, ein Bad ist ja kein Aufenthaltsraum, also dient nicht dem ständigem Aufenhalt. Nicht-Tageslichtbäder z.B. sind ja auch erlaubt. Für ein Bad gelten also tendenziell die gleichen EnEV Anforderungen?
Viele Grüße Stefan
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#3
Antwort vom 3. Februar 2020 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (31909 Beiträge, 5623x hilfreich)
Ein Bad in der Wohnung ist in diesem Sinne auch ein Wohnraum. Ebenso wie die Küche (dort hält man sich auch nicht ständig auf...
Ja.ZitatFür ein Bad gelten also tendenziell die gleichen EnEV Anforderungen? :
Die EnEV-Anforderungen sind, grob gesagt, die Anforderungen an die Gebäudehülle.
Also Wände, Dächer, obere Decken, Fußböden.
Gute Besserung.
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