Unterschiedliche Grundstückshöhe und Sichtschutz/Zaun

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Leo246
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschiedliche Grundstückshöhe und Sichtschutz/Zaun

Ich habe eine Frage zum Baurecht in SH.
Kann mir dazu auch jemand eine Frage beantworten?
Wenn ja, folgender Sachverhalt:

Grundstück A hat zum Grundstück B einen 1,80m hohen Zaun/ Sichtschutz aufgestellt. Dieser stand bereits bei Kauf vom Vorbesitzer seit 2008 dort.
Nun wurde dieser Sichtschutz aus optischen Gründen erneuert/ verschönert und bis zum Ende des Grundstücks A ergänzt. Dabei wurde die Höhe nach unten angepasst, also sogar verringert.

Nun verhält es sich so, dass das Grundstück B deutlich höher liegt (nur die Auffahrt liegt sehr tief, weil sie ausgegraben wurde). Wenn man aber das restliche Grundstück B betrachtet, liegt dieses mind. 50cm höher und steigt von der Straße nach hinten sogar noch weiter an.

Nun meine Frage:
Ab wo muss die Höhe des Zaunes gemessen werden (bis 1,50m sind verfahrensfrei)?
Gilt hier die Auffahrt des Nachbarn B, die abgetragen wurde, oder die ursprüngliche Höhe des Grundstücks?
Und wie kann man das messen lassen, wenn in den Bauakten dazu nie etwas vermerkt wurde?
Ist eine Auffahrt auf Grundstück B, die über die gesamte Länge des Grundstücks A geht, überhaupt rechtens, wenn dazu über die gesamte Länge von der Höhe etwas abgetragen werden musste und sie dadurch deutlich unter der Ursprungshöhe liegt?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

Verbaut?

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