Verbot Zufahrt

14. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
rhede
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbot Zufahrt

Hallo User,
ich bitte um Information, ob eine Klage gegen die Stadt Erfolg hat.
Ich besitze eine Immobilie mit 6 Parteien, die an einer anderen Stelle der Strasse Stellplätze besitzt und will an der Seite des Hauses (9 Meter breite freie Fläche mit direktem Zugang zur Straße) Garagen erstellen. Dies wurde seitens der Stadt abgelehnt.
Aber: Auf dieser Straße gibt es auf einem Abschnitt von ca. 500 Metern 50 Zufahrten zu den betreffenden Häusern und auf der anderen Straßenseite gibt es zusätzlich mindestens 50 senkrecht angeordnete Parkplätze direkt an der Straße.
Mir wurde die Genehmigung mit folgender Begründug verweigert:
"Bei dieser Straße handelt es sich um eine städtische Hauptverkehrsstraße mit entsprechender Verkehrsbelastung und auch die separaten Nebenanlagen (Geh- und Radweg) sind stark frequentiert. Bei einer solchen Situation ist die Anzahl möglicher verkehrlicher Konfliktstellen, dazu gehören auch Zufahrten, generell auf das notwendigste Maß zu begrenzen. Zusätzliche Zufahrten können daher nur in begründeten Ausnahmefällen durch den zuständigen Trägers der Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht. Dies ist an Hauptverkehrsstraßen aus o. g. Gründen i. d. R. nicht möglich."
Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129616 Beiträge, 41345x hilfreich)

*Glaskugel reib*
Zu ca. 5%


Die anderen Zufahrten haben höchst wahrscheinlich Bestandschutz.
Und/Oder es besteht die Gefahr das die zusätzliche Zufahrt im Zusammenwirken mit den bereits bestehenden Zufahrten eine erhebliche Gefährdung verursachen könnten.
Eventuell ist der Geh- und Radweg auf Deiner Seite auch besonders stark frequentiert.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
rhede
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In den letzten Jahren sind viele Baulücken beseitigt worden. Natürlich sind dafür auch Zufahrten genehmigt worden.
Durch eine Zufahrt merh oder weniger ändert sich meienr Meinung nach nichts.
Meine generelle Frage: Hat eine Klage gegn die Stadt Aussicht auf Efolg??

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 608x hilfreich)

Da du für deine Immobilie bereits Stellplätze besitzt, ist die Errichtung von Garagen für deine Mieter nicht notwendig.

quote:
Meine generelle Frage: Hat eine Klage gegn die Stadt Aussicht auf Efolg??

Meine generelle Antwort: nein


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#4
 Von 
rhede
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt bei einer anderen Immobilie 5 Stellplätze (Wegerecht).

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