Vereinbarung bindend oder nicht?

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
skorpiony
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung bindend oder nicht?

Folgende Situation: wir wohnen in einem Reihenmittelhaus, unser Nachbar hat mit uns eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, dass wir unseren alten Sichtschutzzaun Grundstücksgrenze, aber auf unserem Grundstück) abreißen, ausschachten und Erde entsorgen (ist geschehen) und er dort wo unser Sichtschutzzaun stand, einen neuen auf seine Kosten aufbauen lässt (noch nicht geschehen). Es wurde schon Beton ausgebracht und eine Fliese als Verlängerung von seiner Terrasse aus verlegt, die z. T. auf unserem Grundstück liegt (dies ist auch in der geschrieben). Da sich dieser NAchbar nun aber zu einem Ar... entwickelt, möchte ich nicht mehr, dass er seinen Sichtschutz auf unseren Grundstücksteil stellt.
Fragen: Kann ich von dieser Vereinbarung (keine notarielle Beglaubigung) zurück treten? Kann ich verlangen, dass er Fliese und Beton zurückbaut? Darf ich auf seine Fliese und Beton, welches auf meinem Grundstück liegt, einen eigenen Zaun setzen?

Vielen Dank für eure Ideen und Erfahrungen.

Gruß K.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Verträge sind einzuhalten.
Sofern es also keine Rücktrittsklausel / Widerrufsklausel / Kündigungsklausel gibt, müsste man andere Wege suchen.


könnte sein, dass man hier

Zitat (von skorpiony):
Da sich dieser NAchbar nun aber zu einem Ar... entwickelt

fündig wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen