Vereinbarungslast / Brandschutz Kommunwand

18. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ypsilos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarungslast / Brandschutz Kommunwand

Guten Tag,

ich möchte ein altes Doppel-Haus (Bj. 1820 Lehmbau-Fachwerk) grundbuchlich teilen um die Hälfte zu verkaufen.
Die Kosten der erforderlichen (?) Brandschutzwand würde (nach bisheriger Recherche) zum Wert des gesamten
Hauses in nicht adäquaten Verhältnis stehen.

Meine Frage: Gibt die Möglichkeit, den gegenseitigen Verzicht auf Brandschutz (nach heutigem Standdard)
an der bestehenden Kommunwand als 'Vereinbarungslast' notariell zu beurkunden?

Kennt jemand einen solchen o.ä. Fall?
Oder gibt es irgend eine andere Idee dazu?
Dank im Voraus.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2766 Beiträge, 660x hilfreich)

Die Idee finde ich "super", dürfte aber bauordnungsrechtlich kaum erfolgreich sein.
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
In dem Fall könnte man über die untere Denkmalschutzbehörde (meistens beim Landkreis angesiedelt) eine rechtssichere Lösung finden.

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#2
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 37x hilfreich)

Das halte ich so einfach für nicht möglich. Ich würde euch statt zu einer realen Teilung zu einer Ideellen nach WEG empfehlen. Mit einer sauber formulierten Teilungserklärung halten sich die Nachteile auch sehr in Grenzen, gleichzeitig sind die Baurechtlichen Hürden nicht da bzw. nicht so hoch. Günstiger als die Realteilung ist es zudem auch.

0x Hilfreiche Antwort

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