Vergleich Streitwert Gebühren

18. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
ibmisout
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich Streitwert Gebühren

Meine Mutter hatte ein Einfamilienhaus verkauft, in dem nach Übergabe Risse in den Fliesen sichtbar wurden, von denen sie vorher nichts gewußt hat. Ihr Anwalt hatte ihr ein Vergleich
Empfohlen nach dem er ohne Beisein meiner Mutter ein Vorort Termin durchgeführt hatte. Meine Mutter hatte aber darauf bestanden mit Vorort zu fahren. Der Anwalt hat trotz zweimaligen Anfragens meiner Mutter zwecks eines gemeinsamen Termins, den Termin alleine wahrgenommen. Frage:"Muß sie die Terminsgebühr trotzdem zahlen."
Der Streit wert wurde von der Gegenseite anhand von Kostenvoranschlägen ermitelt die zwischen 6000 und 10000 Euro liegen. Als Streitwert hat ihr Anwalt 10000Euro berechnet.
Frage: Warum wird hier nicht gemittelt?"
Wer hat hier Erfahren und kann uns einen Tip geben.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Und warum hat der Anwalt einen Vergleich empfohlen?

Ich hätte davon abgeraten.

Die Ermittlung des Streitwertes ist aber aus meiner Sicht korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich hätte den Käufer klagen lassen, denn wer sagt, dass die Risse nicht erst bei/nach seinem Umzug entstanden sind. Risse sieht man ja im Normalfall bei einer Besichtigung, spätestens wenn die Wohnung leer ist.
Außerdem kauft man "wie besehen", da würde ich nicht mal irgendeine Zahlungsverpflichtung deiner Mutter sehen. Schlechte Beratung?

Um was für Fliesen handelte es sich denn überhaupt?

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