Verjährte Schulden - Grundbucheintrag

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Katze25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Verjährte Schulden - Grundbucheintrag

Mein Verlobter und ich möchten eine Wohnung finanzieren.
Sind verjährte Schulden eine Gefahr für die Finanzierung bzw. für den
Grundbucheintrag? Können verjährte Schulden eingetragen werden in die
Grundschuld?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Katze25):
Sind verjährte Schulden eine Gefahr für die Finanzierung bzw. für den
Grundbucheintrag?

Klar.

Zum einen sind die Schulden offenbar ja noch vorhanden.
Zum anderen können über den Vorgang auch entsprechende Einträge in den Auskunfteien (Schufa, etc.) vorhanden sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Katze25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Schulden sind geschätzt aus dem Jahre 2002. Der Gläuber wurde über die Verjährung bereits informiert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Die Schulden loesen sich durch die Einrede der Verjaehrung nicht in Luft auf. Sie bleiben weiter bestehen, bis sie bezahlt oder erlassen werden. Der Glaeubiger kann sie dann nur nicht mehr gerichtlich geltend machen

-- Editiert von CAM am 23.03.2017 10:18

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katze25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay vielen Dank das hilft mir weiter

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde erst mal die Auksunfteien alle anschreiben und einen Auszug der Daten fordern, bevor man überhaupt das erste mal die Bank kontaktiert.

Manchmal stehen da noch Einträge drin die so nicht drinstehen dürften, das kann dann die Finanzierung kosten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Katze25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Das wird dann ohnehin noch gemacht, die Finanzierung läuft ja nicht auf mich. Aber die verjährten Schulden
werde ich dann einfach dennoch begleichen, damit diese dann erledigt sind.

Die Wohnung ist nur eine Übergangswohnung für eine größere Wohnung.

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#7
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Verjaehrte Forderungen muessen irgendwann aus den Dateien der Auskunfteien geloescht werden. Nach meinem Verstaendnis 3 Jahre nach Erledigung bzw. Erhebung der Verjaehrungseinrede. Zu den Fristen koennen sich andere aber sicher besser aeussern als ich.

-- Editiert von CAM am 23.03.2017 11:49

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Katze25):
Aber die verjährten Schulden
werde ich dann einfach dennoch begleichen, damit diese dann erledigt sind.

Vorsicht, das kann dazu führen das eine neue Frist zu laufen beginnt (weil der Gläubiger dann "erledigt" meldet



Zitat (von CAM):
Verjaehrte Forderungen muessen irgendwann aus den Dateien der Auskunfteien geloescht werden.

Ja, aber gerade wenn ein Inkasso beteiligt ist, kommt es da immer wieder zu Meldungen die teilweise rechtswidrig sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Katze25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Vorsicht, das kann dazu führen das eine neue Frist zu laufen beginnt (weil der Gläubiger dann "erledigt" meldet

was bedeutet das für mich?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Katze25):
was bedeutet das für mich?

Das der Eintrag dann wieder bis zum Ablauf der Löschfrist drin steht (z.B. 3 Jahre)



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Katze25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Summe ist relativ niedrig daher würden wir dass in einer Zahlung leisten.
Wie sieht es dann mit dem Eintrag aus?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Katze25):
Wie sieht es dann mit dem Eintrag aus?

Zitat (von Harry van Sell):
das kann dazu führen das eine neue Frist zu laufen beginnt (weil der Gläubiger dann "erledigt" meldet




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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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