Verjährung Mängelanzeige

6. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Diek12
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Mängelanzeige

Wir haben im April 2009 eine Mängelanzeige an den Bauträger geschrieben weil die Fenster nicht der vom Bauamt geforderten Schallschutzklase bzw. Lärmpegelbereich entsprechen. Diese Mängelanzeige hat der Bauträger im Mai 2009 widersprochen. Wir haben seit dem Gespräche mit dem Bauamt und WEG geführt und wollen jetzt widerum Einspruch erheben. Gibt es hier irgendwelche Verjährungsfristen?

Danke Gruß



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Die Verjährung eines Mangelbeseitigungsanspruches richtet sich nach der Vereinbarung im Kaufvertrag. je nach vereinbarung sind m.E. zwischen 2 und 5 Jahren möglich. Dieser Kaufvertrag liegt uns nicht vor, ebensowenig der Termin der Abnahme als entscheidendes Datum für den Beginn der Gewährleistungsfrist. keine Antwort möglich.

Der Ablauf der Verjährung wird gehemmt/unterbrochen durch Verhandlungen über die Mängelbeseitigung (mit der Ablehnung des Mangels liegt dieser Fall nicht vor) oder mit Klageeinreichung bei Gericht

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"lg.
R.M. "

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