Verkäufer der Eigentumswohnung ist Gesellschafter der Maklerfirma

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
frauke1979
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Verkäufer der Eigentumswohnung ist Gesellschafter der Maklerfirma

Ich habe letzte Woche eine ETW gekauft und im Nachhinein erfahren, dass der Verkäufer der Wohnung Gesellschafter der Maklerfirma ist, die für die Vermittlung der Wohnung Provision bekommen hat. Er ist allerdings nicht selber als Makler aufgetreten, sondern die andere Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Maklerfirma, die gleichzeitig auch seine Lebensgefährtin ist, was sie allerdings alles nicht erwähnt hat. Ist in diesem Fall ein Provisionsanspruch gerechtfertigt? Ich finde im Internet hauptsächlich Aussagen zu Mietwohnungen und Verwaltungsgesellschaften, aber sind in diesem Fall nicht auch Makler und Verkäufer quasi identisch bzw. sehr eng wirtschaftlich verflochten?

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8 Antworten
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#2
 Von 
frauke1979
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Maklerfirma hat zwei Gesellschafter, den Verkäufer der Wohnung und die Maklerin, die mir die Wohnung gezeigt hat. Zudem sind die beiden wohl auch in einer Beziehung. Ein Arbeitskollege kennt den Verkäufer persönlich und meinte, dass ihm die Maklerfirma gehöre. Hab dann einen Handelsregisterauszug eingesehen und da stand eben drin, dass er Gesellschafter ist. Dass das ganze eine linke Nummer ist, da die Maklerin mir vorgespielt hat, zum ersten mal in der Wohnung zu sein, dabei hingen im Kleiderschrank auch Sachen von ihr, sei mal dahin gestellt, schön wäre natürlich, wenn es rechtlich ausgeschlossen wäre, in dem Fall noch eine Provision zu kassieren...

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#3
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Google doch einfach mal makler+provision+eigengeschäft+verflechtung

Da findest du Seiten wie diese:
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wohnungsvermittlung-neutralitaet-des-maklers-als-voraussetzung-des-provisionsanspruchs_idesk_PI17574_HI3442348.html

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101289-provisionshindernde-verflechtung-zwischen-makler-und-verkaeufer

http://www.ruge-mydlak.de/Maklerprovision.pdf
(lies hier mal unter dem Stichwort Verflechtung)

http://www.ldm-law.de/pdf/LDM_Ausgewaehlte_Fragen_des_Maklerrechts.pdf
(ebenfalls Stichwort Verflechtung)

Ganz schlecht stehen deine Chancen anscheinend nicht. Aber erst gegen die Provision protestieren, wenn der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet ist... (noch besser nach Wohnungsübergabe) :augenroll:

-- Editiert von Guybrush Threepwood am 20.05.2015 21:50

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Hab dann einen Handelsregisterauszug eingesehen und da stand eben drin, dass er Gesellschafter ist.

Die Gesellschafter stehen nicht im Handelsregisterauszug.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
frauke1979
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung, dann werde ich mich nach Übergabe der Wohnung mal beraten lassen und gucken, was zu machen ist. Wäre schon schön, wenn die damit nicht einfach so durchkommen. Mir gegenüber hat man ja so getan, als würde man sich untereinander gar nicht kennen und ein richtiges Schauspiel aufgeführt und in Wirklichkeit leben die beiden da zusammen in der Wohnung und arbeiten auch noch zusammen...

@ cruncc1: Ja richtig, es ist nicht der Handelsregisterauszug, sondern habe über www.handelsregister.de eine Liste der Gesellschafter einsehen können.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

@frauke1979

Zum einen geht dich die private Situation der beiden gar nichts an. Wenn die Schauspielern, damit du nicht weißt, dass die in einer Beziehung sind, ist es deren gutes Recht.

Weiter: auch wenn die in einer Beziehung wären, wäre die Provisionszahlung erstmal fällig, so lange die Firmen nicht beiden gehören.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
frauke1979
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Natürlich geht es mich nichts an, ob die beiden in einer Beziehung sind oder nicht und dass das nicht das Ausschlaggebende bei diesem Thema ist, weiß ich auch. Aber wenn man im Nachhinein merkt, dass man richtig dreist belogen wurde, bleibt schon ein ungutes Gefühl, worüber evtl. in Bezug auf die Wohnung noch gelogen wurde. Als Beispiel: wir besichtigen das Ankleidezimmer, sie zeigt auf ein paar hochhackige Schuhe, die im Regal stehen und sagt: "schauen Sie mal diese tollen hohen Schuhe der Lebensgefährtin des Verkäufers, ich bewundere das ja, wenn jemand auf so etwas laufen kann!". Und jetzt weiß ich, dass es ihre Schuhe sind. Ist doch klar, dass ich mir verarscht vorkomme, solche Kommentare hätte man sich auch einfach sparen können.

Und wenn dann noch klar wird, dass den beiden die Maklerfirma gemeinsam gehört und sie trotzdem eine mehr als üppige Provision für die Vermittlung seiner eigenen Wohnung kassieren, unterstelle ich einfach mal, dass denen durchaus bewusst ist, dass das fragwürdig sein könnte und sie eine Verflechtung untereinander unbedingt vertuschen wollten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat:
Zum einen geht dich die private Situation der beiden gar nichts an. Wenn die Schauspielern, damit du nicht weißt, dass die in einer Beziehung sind, ist es deren gutes Recht.


@asd1971:
Wenn jemand aktiv Täuschungshandlungen ausführt, um dadurch eine Zahlung zu erschleichen, die ihm objektiv nicht zusteht, ist das sein gutes Recht? Eine interessante Auffassung... und eine ethische Bankrotterklärung.

Außerdem kommt es hierauf gar nicht an, da der Verkäufer nach Angaben der Fragstellerin zugleich Gesellschafter der GmbH ist. Schon deshalb wird wahrscheinlich kein Provisionsanspruch bestehen. Auf die privaten Beziehungen zur Geschäftsführerin kommt es gar nicht an.

-- Editiert von Guybrush Threepwood am 21.05.2015 18:03

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