Verkäufer verzögert Grundstücksverkauf

20. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anay
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Verkäufer verzögert Grundstücksverkauf

Ist das rechtens?
Grundsückskauf von Firma X. Das Grundstück ist aus einer Teilung einse goßen Grundstücks entstanden. Notartermin bereits vor vier Wochen gewesen.
Erfahre jetzt vom Notar, daß Herr X nur verkauft, wenn er einen Käufer für die andere Hälfte des Grundstücks findet. Den er jetzt wohl auch gefunden hat.
Der Notartermin für diesen Käufer ist allerdings am Ende August!
So lange müsste man warten bis die Grundschuldbestellung seitens des Notars auch für uns statt findet!
Im Kaufvertrag steht allerdings eine solche Klausel nicht drin!
Was kann man tun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Das muß sich aus den Einzelheiten des Notarvertrages (für den eigenen Kauf) ergeben. Insbesondere, was die Zeitfolge des Vorgehens wie z.B. Grundschuldbestellung, Zahlung und Übergabe betrifft.

Wenn der Verkäufer ohne Vorbehalt oder Rücktrittsrecht verkauft hat, ist er auch daran gebunden und kann es sich nicht auf einmal anders überlegen oder die Sache hinauszögern.

Notar nach den Einzelheiten fragen, insbesondere, wieso die Grundschulden nicht schon jetzt bestellt werden können.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anay
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort! Ich werde heute Ábend noch mal genau in den Vertrag rein schauen.
Soweit ich informiert bin, steht dort keine Vorbehaltsklausel drin. Die hätte ich raus nehmen lassen.
Mit dem Rücktrittsrecht bin ich mir nicht so sicher! Aber ich meine auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anay
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Also, wo leben wir eigentlich und wozu sind eigentlich Notare da!!??

Im Notarvertrag steht gar nichts von Rücktrittsrecht oder Vorbehalt!

Notarauskunft (bzw. die Dame die es Bbearbeitet, an diese wird man direkt weitergeleitet):
keine, man solle sich an den Verkäufer wenden bzw. unser Bauträger wüßte besser wie da die Sachlage wäre und man könne nichts tun!

2x Hilfreiche Antwort

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