Verkauf ETW in 2 Fam.Haus

9. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
prot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf ETW in 2 Fam.Haus

Hallo,

wir besitzen ein Zwei-Familienhaus und wollen unserem Sohn eine Wohnung verkaufen.

Das Haus haben wir vor 13 Jahren gebaut, erst wurden beide Wohnung selbst genutzt, die "betroffene" Wohnung ist seit ca.3 Jahren vermietet.

Was ist hier die beste Alternative? Wo fallen weniger Gebühren/Steuern an?

- Haus in zwei Eigentumswohnungen aufteilen lassen ( eine für
Eltern, eine für Sohn) oder

- Haus als ein Ganzes belassen und Sohn als Eigentümer mit
einem bestimmten Betrag mit eintragen lassen.

Oder bietet sich hier „Mietkauf“ an ?

Warten gern auf Antwort.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Gibt es eine Teilungserklärung, in der beide Wohnungen benannt sind? Dann evtl. Verkauf.
Ein Mietkauf: dann solltete ihr festhalten, was er genau nutzen kann.
Da in jeder Lösung Vorteile und Nachteile stecken können (Teufel liegt im Detail) und ihr das sowieso vor einem Notar machen müßt/solltet, würde ich mich dort beraten lassen.
Ganz wichtig ist auch die Regelung, wer welche Kosten übernimmt, wie bei Sanierungen zu verfahren ist, wer welche Kellerräume/Gartenteile nutzt, pflegt usw.

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#2
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!
Lassen Sie Ihren Sohn als Grundschuldner mit
eintragen also 50/50 dann hat er 1 Wohnung
und kann sich gleichzeitig nicht vor
Zahlungen drücken sollte das Haus noch nicht
ganz abbezahlt sein.(Notariell)

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Ich würde das Haus in zwei ETW aufteilen, um klare Verhältnisse zu haben.

Bei einer ideellen Teilung muss auch bei Änderungen in Eurer Wohnung der Sohn zustimmen und sich beteiligen und umgekehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!
Ich habe das gleich bei Baubeginn gemacht.
Das Haus in 2 ETW aufgeteilt ,so konnte mein
Sohn und ich jeweils die Hälfte des Darlehens bei 10E abschreiben.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
prot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für alle Tips.

Nun ja, leider wurden die Wohnungen des Hauses in diesem Falle aber nicht geteilt.

Anscheinend wäre wohl eine Aufteilung die teuerste aller Alternativen, da die Wohnungen vom Architekt usw. begutachtet werden müssen.

Inwieweit macht es denn Sinn, wenn man den Sohn mit ins Grundbuch eintragen lässt (Aufteilung jetzt:Eltern je 50%, dann: z.B. Eltern 70%, Sohn 30%)?
Wie hoch sind die Kosten (Notar, Grundbuchamt etc.) in etwa, gerade auch im Vergleich zu denen, die bei einer Aufteilung in 2 Wohnungen entstehen.

Gäbe es auch die Möglichkeit, einen Vertrag zwischen Eltern und Sohn (ohne Notar u. ohne Grundbucheintrag) zu schließen?

Hierzu ist auch zu bedenken, dass es noch einen 2.Sohn gibt, weshalb man diesen Kauf auch im Erbe berücksichtigen sollte.

Danke im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Vertraglich könnt ihr alles regeln, aber Gültigkeit haben bei Eigentumssachen immer nur Dinge, die vor dem Notar vereinbart wurden und z.B. im Grundbuch eingetragen sind. Ich würde hier wirklich die Beratung eines Notars in Anspruch nehmen, damit alles wasserdicht ist.

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