Hallo,
an das Forum habe ich folgende Frage: Das Grundstück einer Eigentumswohnanlage besteht aus mehreren Flurstücken. Einige dieser Flurstücke sind sehr klein und für die Eigentumswohnanlage nicht nutzbar und baurechtlich nicht erforderlich. Deshalb besteht der Wunsch, diese Flurstücke an interessierte Nachbarn zu veräußern. In der Teilungserklärung ist festgelegt, dass "der Verwalter alle kostenauslösenden Maßnahmen und Maßnahmen, die eine Änderung der Nutzung bedeuten, nur im Einvernehmen mit sämtlichen Wohnungseigentümern durchzuführen hat".
Ist der Verkauf von Flurstücken eine "Änderung der Nutzung" und kann dies nur mit einstimmigem Beschluß aller Wohnungseigentümer erfolgen?
Herzlichen Dank im voraus für die Stellungnahmen.
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"Peter"
Verkauf Grundstücksteile einer ETW-Anlage
Verbaut?
Verbaut?
Hallo!
Auf der Gemeindeverwaltung mal nachfragen
zwecks Zusammenlegung und Neuaufteilung der
Grundstücke damit eventuell diese Stücke
bebaut werden können!
Gruss SAMMY1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Dieses Grundstückteil kann nur mit Zustimmung aller Eigentümer verkauft werden (wenn es überhaupt einer kaufen will), denn jedem Eigetümer gehört hiervon ein Teil.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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Hallo!
Deswegen eine zusammenlegung versuchen,dann
könnt Ihr zusammen verkaufen und den erlös
teilen oder zusammen einen Block bauen und
vermieten.Von den kleinen Stücken hat keiner was!!!
Gruss SAMMY1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Welchen Vorteil soll denn eine Zusammenlegung bringen?
Es sollen doch gerade die kleinen Flustücke verkauft werden. Bebauen will doch niemand diese Flurstücke. Dass sie baurechtlich nicht erforderlich sind, heißt doch nur, dass man auch ohne diese Grundstücksteile die Abstandsflächen einhält.
Bei einem Verkauf eines Grundstücksteils müssen nach meiner Kenntnis nicht nur alle Eigentümer zustimmen, sondern sogar alle Eigentümer den notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Das macht das Ganze noch schwieriger.
Hallo,
wie ikarus02 und hh richtig vertanden haben, sollen die Flrtücke an einen Nachbarn verkauft werden, da sie für die Eigentumswohnanlage keine Nutzungsmöglichkeit besitzen (Restflurstücke). Hier habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt.
Ich sage herzlichen dank für die Beiträge, die mr Klarheit vershafft haben.
Gruß Peter Ahlf
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