Wir haben ein schönes Häuschen mit Randfeldlage und dahinter einem wunderschönen Blick auf den Wald. Das Grundstück grenzt allerdings direkt an ein Feld, dass der Bauer nun an einen Makler verkaufen will. Damit wäre die schöne Aussicht dahin. Das Feld ist offiziell noch kein Bebauungsland. Wird aber bereits auf die Bodenbeschaffenheit untersucht. Nun sind alle Immobilienbesitzer mit angrenzenden Grundstück entsetzt. Können wir gegen den Makler klagen? Oder welche Gründe würden eine Klage rechtfertigen? Der Ortsteil ist ländlich gelegen. Danke im vorraus
Verkauf einer landwirtschaftlichen Fläche zum Nachteil für die Nachbarn
5. April 2020
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Frage vom 5. April 2020 | 10:35
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkauf einer landwirtschaftlichen Fläche zum Nachteil für die Nachbarn
Verbaut?
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#1
Antwort vom 5. April 2020 | 11:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32144 Beiträge, 5653x hilfreich)
Ja. Möglich ist das, diese Freiheit hat man. Aber warum? Warum gegen den (armen) Makler? Warum sollten sich nicht auch Makler Grundstücke kaufen dürfen? Wieso wäre die Aussicht dahin? Der Makler will vielleicht sein Geld in Grund anlegen?ZitatKönnen wir gegen den Makler klagen? :
Mir fällt im Moment nichts ein. Klagen werden übrigens auch reihenweise verloren/abgewiesen.ZitatOder welche Gründe würden eine Klage rechtfertigen? :
Ein Grundstückseigentümer kann und darf doch erst bauen und auch andere Grundstückseigentümer evtl. in gewissem Maße beeinträchtigen, wenn sein Grundstück *Bauland* heißt und es eine Baugenehmigung gibt.
Wenn er baut. Das wäre wohl beklagenswert. Reicht aber wahrscheinlich nicht zur erfolgreichen Klage. Aber alle Immobilienbesitzer sind nicht allein auf der Welt und haben sich irgendwann wahrscheinlich auch vor die Nase und die schöne Aussicht eines anderen Immobilienbesitzers gesetzt.ZitatDamit wäre die schöne Aussicht dahin. :
Stimmts?
Eine Frage zum *Baurecht* wird es höchstens, wenn die Gemeinde das Land zu Bauland gemacht hat, der Eigentümer dann noch bauen will und es um das Wo und Wie geht.
Bis dahin: Genießt die schöne Aussicht.
#2
Antwort vom 5. April 2020 | 11:38
Von
Status: Schlichter (7210 Beiträge, 1514x hilfreich)
Es gibt kein Recht auf freie Aussicht. In der Regel bedarf es aber noch einiger Schritte, bis diese Aussicht weg ist.
Zunächst mal die Schritte im allgemeinen:
Wenn die Fläche kein Bauland ist, muss sie umgewidmet werden. Und zwar im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Wenn der Bebauungsplan erstellt wird, haben Sie ein Einspruchsrecht. Dort werden die für Sie wesentlichsten Regelungen zu finden sein: Gebäudehöhe, Lage der Straßen usw.
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#3
Antwort vom 5. April 2020 | 11:59
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Legt doch einfach Alle zusammen und macht dem Bauern ein besseres Angebot als der MarklerZitat:Nun sind alle Immobilienbesitzer mit angrenzenden Grundstück entsetzt.
#4
Antwort vom 5. April 2020 | 17:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120069 Beiträge, 39824x hilfreich)
ZitatDamit wäre die schöne Aussicht dahin. :
Ist mir ein Rätsel wie das durch einen einfachen Verkuf passieren soll
ZitatKönnen wir gegen den Makler klagen? :
Klar.
Man kann auch mit unsinnigen und aussichtslosen Klagen Geld verbrennen.
ZitatOder welche Gründe würden eine Klage rechtfertigen? :
Gar keine.
Fremdes Eigentum geht euch rein gar nichts an, solange der Eigentümer sich nicht rechtswidrig verhält.
ZitatLegt doch einfach Alle zusammen und macht dem Bauern ein besseres Angebot als der Markler :
Das dürfte erst mal die beste Alternative sein.
Allerdings muss man hier aufpassen, das die entsetzten Nachbarn nicht später an Bauwillige verkaufen wollen, wenn sie die Preise für Baugrund erfahren...
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