Hallo. Ich habe bisher in diesem Forum immer wieder gute Ratschläge gelesen. Aber auf diese Frage habe ich leider keine Antwort gefunden:
Wir haben ein älteres Haus gekauft und unter anderem die alte Schieferverkleidung des Giebels entfernen lassen. Darunter befindet sich ein kleines Fenster für den Spitzboden. Das war also Jahrelang unter dem schiefer versteckt. Wir wollen das Fenster gern offen lassen, um Licht in den Dachboden zu bekommen. Könnte das baurechtlich problematisch sein, weil das Fenster ja ewigkeiten nicht sichtbar war? Gerade gegenüber steht ein Nachbarhaus. Das Haus steht in NRW. Danke für eure Hilfe.
Verkleidetes Giebelfenster freilegen
20. Februar 2020
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Frage vom 20. Februar 2020 | 20:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkleidetes Giebelfenster freilegen
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#1
Antwort vom 21. Februar 2020 | 09:01
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Hallo,
so ganz grundsätzlich kann man das Fenster wieder öffnen.
Es wird aber oft auf Grund Brandschutz und Brandüberschlag untersagt.
Wie weit ist cirka das Nachbargebäude entfernt ?
Wie weit ist es bis zur Grundstücksgrenze ?
#2
Antwort vom 21. Februar 2020 | 10:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Nachbargebäude ist ca. 6m entfernt. Die Grundstücksgrenze liegt ungefähr in der Mitte dazwischen.
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#3
Antwort vom 21. Februar 2020 | 11:05
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatEs wird aber oft auf Grund Brandschutz und Brandüberschlag untersagt. :
Hätte das Fenster dann nicht aber (damals irgendwann) bereits entfernt werden müssen?
Ein "verstecken" hinter Schieferplatten entspricht und entsprach nie irgendwelchen Brandschutzvorschriften.
#4
Antwort vom 21. Februar 2020 | 11:42
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Ich würde erst einen Blick in den genehmigten Bauantrag werfen um mich zu überzeugen, ob das Fenster an der Stelle genehmigt ist, oder mit anderen Worten um auszuschließen, dass es nicht "schwarz" eingebaut wurde.
Berry
#5
Antwort vom 21. Februar 2020 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Wie groß? Oben in der Giebelspitze?ZitatDarunter befindet sich ein kleines Fenster für den Spitzboden. :
#6
Antwort vom 21. Februar 2020 | 12:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Wie groß? Oben in der Giebelspitze?ZitatDarunter befindet sich ein kleines Fenster für den Spitzboden. :
Ja, in der Giebelspitze. Ca. 50breit, 75hoch.
ZitatIch würde erst einen Blick in den genehmigten Bauantrag werfen um mich zu überzeugen, ob das Fenster an der Stelle genehmigt ist, oder mit anderen Worten um auszuschließen, dass es nicht "schwarz" eingebaut wurde. :
Berry
Leider haben die Zeichnungen des Bauantrags wenig mit dem jetzigen Zustand zu tun. Ich bezweifle, dass das jemals so gebaut wurde, wie beantragt. Fenster, Türen, Raumaufteilung sind anders als jetzt. In Größe und Anzahl. Ein Giebelfenster gibt es leider nicht in den Zeichnungen. Immerhin stimmen die Äußeren Abmessungen des Hauses und die Dachform.
VG
-- Editiert von Alexius123 am 21.02.2020 12:21
#7
Antwort vom 21. Februar 2020 | 13:18
Von
Status: Praktikant (926 Beiträge, 226x hilfreich)
Wie alt ist das Haus und ist es unter Denkmalschutz?
#8
Antwort vom 21. Februar 2020 | 13:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
ZitatKönnte das baurechtlich problematisch sein, :
. Ich würde nun damit gar nichts weiter machen. Auch keine Fragerunden bei Behörden anleiern.ZitatJa, in der Giebelspitze. Ca. 50breit, 75hoch. :
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