Liebe Forumsmitglieder,
in unseren Werkvertrag nach BGB mit unserem Bauträger haben wir folgenden Passus zum Bauantrag einfügen lassen:
"Nach Ablauf der Widerrufsfrist und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen durch den Bauherrn beginnt XYZ (Name unseres Bauträgers) innerhalb einer Frist von 4 Wochen mit der Erarbeitung des Bauantrages und übergibt diesen innerhalb weiterer 4 Wochen an den Bauherren".
Wir haben alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht, jedoch den Bauantrag nach 14 anstatt der zugesicherten 10 Wochen (= 2 Wochen Widerruf, plus 2x4 Wochen) erhalten.
Außerdem wurde unser Bauantrag vom Bauamt 4 Mal als unvollständig zurückgewiesen und korrigierte Unterlagen eingefordert, so dass wir die Vollständigkeit des Bauantrages erst weitere 16 Wochen später bestätigt bekamen.
Wir möchten nun vom Bauträger unsere Festpreisbindung anpassen lassen, da uns der Bauträger (bzw. Architekt/in des Bauträgers) nicht in der zugesagten Frist den Bauantrag ausgehändigt hat.
Können wir die Festpreisbindung nur um 4 Wochen verlängern oder auch die weiteren 16 Wochen bis zur Vollständigkeit?
Impliziert der oben genannte Passus, dass der Bauträger uns einen vollständigen Bauantrag auszuhändigen hat? Das Wort "vollständig" fehlt zwar in dem Passus, aber umgekehrt steht dort auch nicht, dass es genügt einen unvollständigen Bauantrag bei uns abzugeben (4 Nachforderungen vom Bauamt weisen ja schon auf deutliche Mängel im Bauantrag hin).
Danke für Eure Antworten,
Peter
Verlängerung Festpreisbindung aufgrund unvollständigem Bauantrag
29. September 2022
Thema abonnieren
Frage vom 29. September 2022 | 11:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung Festpreisbindung aufgrund unvollständigem Bauantrag
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#2
Antwort vom 30. September 2022 | 11:12
Von
Status: Unbeschreiblich (31951 Beiträge, 5626x hilfreich)
Ob der Bauträger auf euren Wunsch eingeht, wird sich nur nach einem sachlichen Vortrag ergeben. Evtl. findet man einen Kompromiss. Ein Anspruch ist nicht erkennbar.ZitatWir möchten nun vom Bauträger unsere Festpreisbindung anpassen lassen, da uns der Bauträger (bzw. Architekt/in des Bauträgers) nicht in der zugesagten Frist den Bauantrag ausgehändigt hat. :
Können wir die Festpreisbindung nur um 4 Wochen verlängern oder auch die weiteren 16 Wochen bis zur Vollständigkeit?
Worauf, wenn überhaupt, sich der Bauträger einlässt, werdet ihr dann erfahren.
Das einzige Argument zu euren Gunsten wäre evtl. uU vllt. die unvollständige/falsche Bauantragsfertigung und Zurückweisung durch die Genehmigungsbehörde. Allerdings ist es nicht selten, dass die Behörde nachfordert.ZitatAußerdem wurde unser Bauantrag vom Bauamt 4 Mal als unvollständig zurückgewiesen und korrigierte Unterlagen eingefordert, :
Und jetzt?
Schon
266.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten