Verlängerung Festpreisbindung aufgrund unvollständigem Bauantrag

29. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Peter_123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung Festpreisbindung aufgrund unvollständigem Bauantrag

Liebe Forumsmitglieder,

in unseren Werkvertrag nach BGB mit unserem Bauträger haben wir folgenden Passus zum Bauantrag einfügen lassen:
"Nach Ablauf der Widerrufsfrist und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen durch den Bauherrn beginnt XYZ (Name unseres Bauträgers) innerhalb einer Frist von 4 Wochen mit der Erarbeitung des Bauantrages und übergibt diesen innerhalb weiterer 4 Wochen an den Bauherren".

Wir haben alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht, jedoch den Bauantrag nach 14 anstatt der zugesicherten 10 Wochen (= 2 Wochen Widerruf, plus 2x4 Wochen) erhalten.
Außerdem wurde unser Bauantrag vom Bauamt 4 Mal als unvollständig zurückgewiesen und korrigierte Unterlagen eingefordert, so dass wir die Vollständigkeit des Bauantrages erst weitere 16 Wochen später bestätigt bekamen.

Wir möchten nun vom Bauträger unsere Festpreisbindung anpassen lassen, da uns der Bauträger (bzw. Architekt/in des Bauträgers) nicht in der zugesagten Frist den Bauantrag ausgehändigt hat.
Können wir die Festpreisbindung nur um 4 Wochen verlängern oder auch die weiteren 16 Wochen bis zur Vollständigkeit?
Impliziert der oben genannte Passus, dass der Bauträger uns einen vollständigen Bauantrag auszuhändigen hat? Das Wort "vollständig" fehlt zwar in dem Passus, aber umgekehrt steht dort auch nicht, dass es genügt einen unvollständigen Bauantrag bei uns abzugeben (4 Nachforderungen vom Bauamt weisen ja schon auf deutliche Mängel im Bauantrag hin).

Danke für Eure Antworten,
Peter

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Peter_123123):
n unseren Werkvertrag nach BGB mit unserem Bauträger haben wir folgenden Passus zum Bauantrag einfügen lassen:

Die juristische Relevanz dieses Passus dürfte ungefähr die sein




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Peter_123123):
Wir möchten nun vom Bauträger unsere Festpreisbindung anpassen lassen, da uns der Bauträger (bzw. Architekt/in des Bauträgers) nicht in der zugesagten Frist den Bauantrag ausgehändigt hat.
Können wir die Festpreisbindung nur um 4 Wochen verlängern oder auch die weiteren 16 Wochen bis zur Vollständigkeit?
Ob der Bauträger auf euren Wunsch eingeht, wird sich nur nach einem sachlichen Vortrag ergeben. Evtl. findet man einen Kompromiss. Ein Anspruch ist nicht erkennbar.
Worauf, wenn überhaupt, sich der Bauträger einlässt, werdet ihr dann erfahren.
Zitat (von Peter_123123):
Außerdem wurde unser Bauantrag vom Bauamt 4 Mal als unvollständig zurückgewiesen und korrigierte Unterlagen eingefordert,
Das einzige Argument zu euren Gunsten wäre evtl. uU vllt. die unvollständige/falsche Bauantragsfertigung und Zurückweisung durch die Genehmigungsbehörde. Allerdings ist es nicht selten, dass die Behörde nachfordert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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