Verlegung eines Abwasserkanals

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
No123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlegung eines Abwasserkanals

hallo,
vor 8 Jahren habe ich ein haus gekauft. das haus steht zwischen 2 unbebauten Grundstücken. Die Besitzerin des linken Grundstücks starb vor 5 Jahren und der Neffe, der alles geerbt hat, möchte jetzt ein Gebäude bauen.
Der Neffe hat neulich von dem Vorbesitzer meines Hauses erfahren, dass das Abwasserkanal meines Hauses durch sein Grundstück zu der Hauptleitung läuft. Die Tante und der Vorbesitzer meines Hauses haben diese Vereinbarung getroffen.
Wo ich das Haus gekauft habe, wurde das nicht erwähnt
Jetzt will der Neffe Leitungen zu seinem Haus verlegen und er meinte, wenn das Abwasserkanal im Weg steht, dann muss auf meine Kosten verlegt werden.
Was soll ich machen?
Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von No123):
wenn das Abwasserkanal im Weg steht, dann muss auf meine Kosten verlegt werden.
Was soll ich machen?
Du kannst den Neffen mal fragen, wo das steht, was er verlangt. Du möchtest das bitte lesen.
Zitat (von No123):
Die Tante und der Vorbesitzer meines Hauses haben diese Vereinbarung getroffen.
Du solltest noch einmal genau in den Notarvertrag/Kaufvertrag und ins Grundbuch schauen.

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#2
 Von 
No123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Vielen Dank für die Antwort. Im Notarvertrag steht nichts. Das Thema Abwasserkanal ist für mich und für den Neffen eine Überraschung. Der einzige, der da bescheid weiß, ist der Vorbesitzer meines Hauses und das hat er neulich erwähnt.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst den Neffen mal fragen, wo das steht, was er verlangt. Du möchtest das bitte lesen.

Mit etwas Pech bekommt er dann zu lesen, das er den dort rechtswidrig verlegten Kanal auf seine Kosten entfernen möge. Ob er das will.



Zitat (von No123):
Das Thema Abwasserkanal ist für mich und für den Neffen eine Überraschung.

Eventuell sollte man da mal konstruktiv an der Problemlösung arbeiten, wenn der Neffe noch zugänglich ist und sich auch in den anderen Dokumenten nichts zum dem Thema findet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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