Vermessung - Kosten

20. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
supernetsurfer2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermessung - Kosten

Hallo,

wir haben vor kurzem eine BEBAUBARE Liegenschaft gefunden und auch schon Kaufvertrag unterschrieben. Bis jetzt gab es aber keine offizielle Übergabe.
In der Zwischenzeit fanden wir heraus, dass diese Liegenschaft neu vermessen werden muss. Solange dies nicht erfolgt dürfen wir nicht um eine Bebauung ansuchen.
Meine Frage, wer trägt die Kosten dafür? leider steht im Kaufvertrag über diese Art von Kosten nichts drinnen.
Meiner Meinung nach der Verkäufer, da er es ja als eine bebaubare Liegenschaft verkauft hat, was aber ja nicht der Fall ist.
Kann ich den Grundstückspreis auf Grund dessen drücken?
Es gibt ja unterschied zwischen nicht bebaubare und bebaubare.

Bitte um Hilfe,
danke
lg Peter

Verbaut?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung des jeweiligen Bundeslandes und setzen sich i.d.R. aus verschiedenen Faktoren zusammen.
Grenzlängen, Anzahl der Grenzpunkte, Bodenwert, Flächengröße

Bebaut oder unbebaut hat in soweit keinen Einfluss.

Wer die Kosten trägt richtet sich allein nach deinem Verhandlungsgeschick ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47570 Beiträge, 16819x hilfreich)

Nach meiner Auffassung handelt es sich auch dann um ein bebaubares Grundstück, wenn vor der Baugenehmigung noch eine Vermessung erfolgen muss.

Nicht bebaubar ist das Grundstück erst dann, wenn dort kein Haus gebaut werden dürfte.

Was verstehst Du bei einem Grundstück unter offizieller Übergabe?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
supernetsurfer2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke voerst für die Antworten. Leider weiß ich jetzt immer noch nicht,
wer die Kosten tragen müsste.

Mit offizieller Übergabe meine ich, dass Vorort am Grundstück die Übergabe (Schlüssel, Wasserstandzähler usw) stattfindet.
Ohne was schriftliches werden wir das Grundstück nicht übernehmen.
Haben schon sehr negative Erfahrungen mit dem Abgeber gemacht.LEIDER.
Er ist ein ......

lg Peter

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

anders gefragt, habt Ihr schon bezahlt?
Habt ihr schon einen Kaufvertrag notariell beurkunden lassen?

Wenn ja was steht im Vertrag zum Thema "gekauft wie gesehen"?
Gibt es irgendwelche Nebenabreden um Kaufvertrag?

Wenn ihr noch nicht gekauft habt, schiebt den kauf auf die lange Bank und verlangt vom Eigentümer die Vermessung.

Ansonsten sind die Vermessungskosten im Vergleich zu den Grundstückskosten nur Kleinkram.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
supernetsurfer2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke für die Anteilnahme. Das Problem hat sich erledigt.

v.g. Peter

1x Hilfreiche Antwort

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