Hallo ,
bald ( in c.a. 3-4 Tage ) werde ich den Kaufvertrag einer Eigentumswohnung + 2 separate Hobby/Abstellräume unterschreiben. Ich wusste, dass die 2 Hobbyräume im Souterain vermietet sind aber der Verkäufer meinte, dass sie gekündigt werden und bis zu Übergabe frei werden.
Beim durchlesen des Entwurfs der Kaufvertrages sah ich (und staunte nicht schlecht !) dass die Räume zwar, durch den Verkäufer gekündigt sind, aber erst 1 Monat bzw. 5 Monate nach der Übergabe der Wohnung frei werden.
Es folgte im Entwurf ein Satz den ich nicht ganz verstehe
" soweit Mieter eine Kaution entrichtet haben
ist diese mit der Übergabe des Vertragsgegenstands zu übertragen ,sofern der Mieter dem zugestimmt hat. Ab diesem Zeitpunkt entstehende Mietzinsansprüche werden an Käufer abgetreten ".
Mehr nicht .
Meine Frage ist, sollten die Mieter die Kündigung der Räume nicht annehmen wollen, könnte ich genau wie bei einer gekauften Mietwohnung mit Mieter-Problemen rechnen?
Danke im Voraus !
P:S Einen besonderen Dank an 'hh' für die extrem nützlichen Antworten an meinem bisher gestellten Fragen.
Vermietete Hobby/ Abstellräume kaufen
Verbaut?
Verbaut?
Das heißt, der Verkäufer hat den Mietvertrag für die Kellerräume gekündigt und alles andere, insbesondere die Beendigung des bestehenden Mietvertrages, ist Problem des Käufers. Insbesondere wird der Käufer erst einmal neuer Vermieter für diese Räume (deshalb die Klausel mit der Übergabe der Mietkaution). Der Verkäufer garantiert insbesondere nicht, daß die Räume tatsächlich zu einem bestimmten Termin frei werden.
Allerdings sind solche Hobbyräume keine Wohnräume, so daß diverse Schutzvorschriften (z.B. Nachweis eines begründeten Interesses bei Kündigung) nicht gelten.
Ich würde mir in so einem Fall besser eine geeignete Schutzklausel im Vertrag überlegen, z.B. Zurückbehaltung eines angemessenen Teiles des Kaufpreises, bis die Hobbyräume tatsächlich geräumt sind.
Und vielleicht schon einmal mit den Mietern der Räume sprechen, ob sie die Kündigung erhalten und akzeptiert haben. Frag auch, welche Kautionsleistung sie gemacht haben, denn nach Rückgabe der Räume must du sie an die Mieter zurückzahlen.
Und jetzt?
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