Vermietung

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Vermietung

Hallo...

Wenn ich meine Wohnung vermieten möchte brauche ich dafür die Zustimmung der anderen Eigentümer bzw. des Verwalters? Wird eine Art Gesichtskontrolle von potentiellen Mietern gemacht und dann entschieden, ob ich an sie vermieten darf?

Danke im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47583 Beiträge, 16824x hilfreich)

Du brauchst keine Zustimmung der anderen Eigentümer oder des Verwalters.

Es wäre aber nett, wenn Du den Verwalter über die Vermietung informierst. Aber selbst dazu besteht keine Pflicht.

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Danke!!!

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

HH - bei uns steht in der Teilungserklärung, dass die Vermietung erlaubt ist. Könnte dann theoretisch per Teilungserklärung eine Vermietung auch grundsätzlich verboten werden?

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich glaube, verbieten kann man sie nicht, aber es kann durchaus sein, dass die Miteigentümer, oder die HV, ein Mitspracherecht haben, um sicher zu gehen, dass die künftigen Mieter ins Haus passen... Deswegen meine Frage.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Nadine,
habe mich noch mal ein bißchen schlau gemacht (Laie muss ja auch nachlesen;)) "nach herrschender Meinung ist ein generelles Vermietungsverbot unzulässig2.
Es gibt sogar manchmal eine begrenzte Pflicht zur Vermietung (Ferienwohnanlagen).
Es kann aber in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden, dass man zur Vermietung die Genehmigung des Verwalters und/oder der anderen Eigentümer benötigt. Versagt werden darf diese Genehmigung nur aus wichtigem Grund, z.B. "grundsätzlich jede voraussehbare, unzumutbare Störung oder Beeinträchtigung der Miteigentümer".
In diesen Fällen ist der Vermieter gehalten, die erforderlichen Angaben über die Person des künftigen Mieters mit zu besorgen und entsprechend vorzulegen.

Steht also dazu nirgendwo etwas, dann brauchst du auch nicht die Zustimmung.

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#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@sika0304

Wo (in welchem Nachschlagewerk) findest du denn solche Informationen? Nur interessehalber - damit man auch mal suchen kann, wenn man was braucht.

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Super Antwort, DANKE!

In der Teilungserklärung steht nur, dass bei einem Verkauf die Zustimmung des/der anderen Eigentümer(s) nötig ist, es sei denn, es handelt sich dabei um einen Verkauf an die lieben Verwandten bzw. der Eltern oder des Ehepartners.

Über Vermietung steht nichts da.

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