Verpachtungsgebiet beeinflusst durch Windpark

21. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
hilmarblabla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpachtungsgebiet beeinflusst durch Windpark

Hallo

Meine Familie besitzt in Niedersachsen ein Gebiet, welches an Landwirte verpachtet wird. Dort steht in der Nähe ein Windpark
und der wird jetzt verändert und beeinflusst dadurch indirekt unser Pachtgebiet. Damit der Windpark erhöht werden darf, müssen wir unsere Zustimmung geben. bzw die Betreiber geben uns Geld dafür.
Weiß jemand zufällig mit wie viel Geld man bei sowas rechnen kann insgesamt ?

danke und liebe grüße
hilmar

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn der Betreiber euch entschädigen will/muss, dann solltet ihr feststellen, wie hoch der Schaden ist.
Dazu wäre ein Gespräch mit eurem Pächter sinnvoll, er wird ja derjenige sein, der die eventuellen Auswirkungen zu ertragen hat.
Ich würde auch mal bei der Landwirtschaftskammer nachfragen, welche Auswirkungen es geben kann!

Wodurch wird denn euer Land beeinträchtigt? Geht um die Befahrung durch Baumaschinen, oder nur um andere Dinge?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

die Höhe der wirtschaftlichen Beeinflussung hängt in der Tat vom Grad der Beeinträchtigung ab. Hierüber kann man teure Gutachten fertigen - oder dergleichen auch bleiben lassen. Wie hoch ist der Pachtwert der betroffenen Grundstücke und in welcher Höhe wird sich dieser voraussichtlich prozentual ändern?

Bei einem Pachtwert von 400,00 Euro / ha und einer 20%igen Pachtwertmnderung wären das 80,00 Euro / ha / Jahr (Ertragswertverlust).

Fraglich ist, wie hoch die Wertminderung des Grundstückes an sich ist. Also Verkaufswert vor und nach den Anlagen. Bei einem Wert von angenommenen 3,00 Euro / m² vor Windkraftanlagen ( = 30.000 Euro) und 2,50 Euro / m² nach Bau der Windkraftanlagen ( = 25.000 Euro) ergibt sich ein Realwertverlust von 5000 Euro / ha.

Was wollen die Betreiber entschädigen? Ich gehe davon aus, dass sich die Betreiber über einen Einmalbetrag aus der Sache herauskaufen wollen und wesentlich geringere Beträge / Pauschalen im Gespräch sind.

Nach diesen Hinweisen empfehle ich Ihnen neben einem Gespräch mit der Landwirtschaftskammer vor allen Dingen ein Gespräch mit dem Bauernverband. Ist der Vertrag mit dem Betreiber unterschrieben, gibt es kein zurück. Also: Hart verhandeln!

Mit freundlichem Gruß

Signatur:

Blaki

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